Artikel-Schlagworte: „Drei-Stufen-Test“

Erkenntnisse aus den Marktgutachten im Rahmen der Drei-Stufen-Tests. Artikel in den media perspektiven 2/2011 von Runar Woldt

Bildquelle: media-perspektiven.de

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Der Artikel “Öffentlich-rechtliche Onlineangebote: Keine Gefahr für den Wettbewerb liefert eine profunde  Darstellung der komplexen Drei-Stufen-Tests.  Goldmedia verweist gern auf diesen Artikel. Autor des Artikels, erschiennen in den media perspektiven 2/2011, ist Runar Woldt.

Auszüge aus dem Artikel

“Der 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der erstmals Telemedien neben Hörfunk und Fernsehen als eigenständiges Element des öffentlich-rechtlichen Auftrags – und nicht lediglich als „programmbegleitend“ – definiert (9), etabliert entsprechend den Zusagen gegenüber der Europäischen Kommission ein „Verfahren zur Konkretisierung des allgemeinen Telemedienauftrags“ (10), den so genannten Drei-Stufen-Test. §11f des Rundfunkstaatsvertrags bestimmt, dass eine Rundfunkanstalt, die ein neues Telemedienangebot plant oder ein bestehendes Angebot verändern möchte, dem zuständigen Aufsichtsgremium (Fernsehrat oder Rundfunkrat) in einem „Telemedienkonzept“ darzulegen hat,

1. inwieweit das Angebot den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft entspricht,
2. in welchem Umfang durch das Angebot in qualitativer Hinsicht zum publizistischen Wettbewerb beigetragen wird und
3. welcher finanzielle Aufwand für das Angebot erforderlich ist.“ (11)”

Aus dem Fazit:

“Die marktlichen Gutachten haben daher insgesamt ihre Aufgabe innerhalb der Drei-Stufen-Tests erfüllt. Darüber hinaus haben sie mit den gesammelten Daten und Informationen über die Verhältnisse in den deutschen Telemedienmärkten eine Transparenz geschaffen, die so vor Beginn der Drei-Stufen-Tests nicht vorhanden war. Dies sollte auch für die weitergeführte medienpolitische Diskussion von Nutzen sein. Voraussetzung ist allerdings, dass die vielfältigen Erkenntnisse aus den Gutachten von den an der Debatte Beteiligten auch zur Kenntnis genommen werden, statt altbekannte, nunmehr als widerlegt anzusehende Behauptungen über angeblich wettbewerbsverzerrende Wirkungen öffentlich-rechtlicher Telemedien zu wiederholen. (77)”

Zum kompletten Artikel

Telemedien sind der dritte Teil des öffentlich-rechtlichen Auftrags geworden

Interview mit Prof. Dr. Dieter Dörr, Direktor des Mainzer Medieninstituts, von Helmut Hartung / Promedia Ausgabe 08/2009

Der neue Rundfunkstaatsvertrag erlaubt nach Auffassung des Medienrechtlers Prof. Dr. Dieter Dörr nur „ausnahmsweise“ eine Verlängerung der Verweildauer für den Abruf öffentlich-rechtlicher Sendungen im Internet. Für eine Verlängerung durch den Drei-Stufen-Test, die über den Normalwer t von sieben Tagen hinausgehe, müssten die Gremien von ARD und ZDF eine „besondere Begründung“ liefern, stellt Dörr in einem Gutachten des Verbandes Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) fest. Der VPRT hat Dieter Dörr, Direktor des Mainzer Medieninstituts, beauftragt, die verfahrensmäßige Ausgestaltung des Drei-Stufen-Tests vor dem Hintergrund der gesetzlichen Regelungen ergebnisoffen zu untersuchen und darzustellen. Dabei sollte das Gutachten unter anderem die Transparenz der Verfahren, die Einbeziehung Dritter sowie die rechtlichen Anforderungen an eine Verlängerung der so genannten Verweildauer, für das zeitliche Auswertungsfenster der Online-Inhalte, untersuchen.

Prof. Dr. Dieter Dörr
Prof. Dr. Dieter Dörr

promedia: Herr Dörr, warum wird so heftig über die Formen und den Ablauf des Drei-Stufen-Tests debattiert?

Dr. Dieter Dörr: Mit dem Drei-Stufen-Test muss sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk im Bereich der Online-Angebote stets selbst klarmachen, ob das jeweilige Angebot zu seinem Auftrag gehört und einen publizistischen Mehrwert mit sich bringt. Man muss also wesentlich stärker als vorher über den eigenen Programmauftrag nachdenken, was ich für eine überaus vorteilhafte Wirkung dieses neuen Drei-Stufen-Tests halte. Zum anderen verändert der Test die Entscheidungsstrukturen innerhalb des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, weil die Rundfunk- und Fernsehräte wichtige eigene Kompetenzen erhalten. Sie haben im Drei-Stufen-Test darüber zu befinden, ob die Kriterien, die das Gesetz vorgibt, durch das neue Angebot eingehalten werden oder nicht. Die Kompetenzen werden damit teilweise von den Intendanten und der Leitung der Anstalt auf die Gremien verlagert.

promedia: Werden die Rundfunkräte zu strategischen Instanzen?

Dr. Dieter Dörr: Der Rundfunkrat wird zu einer Entscheidungsinstanz, denn die Planung liegt auch weiterhin beim Intendanten:  Er bestimmt mit seiner Vorlage an den Rundfunkrat, was die Anstalt im Bereich der Online-Angebote anbieten möchte. Die Rundfunkräte bzw. der Fernsehrat beim ZDF haben über dieses Vorhaben zu befinden und dürfen nicht ein anderes Vorhaben an die Stelle setzen. Aber sie müssen entscheiden, außerdem können sie Änderungen anregen.

promedia: Vor allem das Verweildauerkonzept spielt eine zentrale Rolle. Welche Angebote dürfen länger als sieben Tage ins Netz? Bei den Intendanten klingt es so, als wäre es kaum ein Problem, Angebote länger im Netz zu belassen… Diesen Beitrag weiterlesen »

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