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Beck schlägt Einstellung von vier der sechs Digitalkanäle von ARD und ZDF vor. Ministerpräsident Kurt Beck im Gespräch mit der promedia

„ARD und ZDF sind gefordert, stärker Prioritäten zu setzen“ : Interview mit Kurt Beck, Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz und Vorsitzender der Rundfunkkommission der Länder

Ministerpräsident Kurt Beck
Ministerpräsident Kurt Beck

In einem promedia-Gespräch hat Kurt Beck, Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz von ARD und ZDF gefordert, „zukünftig stärker Prioritäten zu setzen. Das bedeutet auch, von der einen oder anderen Aktivität Abstand zu nehmen.“ Gleichzeitig sehe er derzeit „keinen beitragssteigernden Spielraum für neue inhaltliche Vorhaben“. Stattdessen schlägt der Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder vor, dass ARD und ZDF ihre Infokanäle aufgeben und Phoenix als gemeinsamen Ereignis- und Dokumentationskanal stärken. Auch sehe er keine Notwendigkeit, neben Arte und 3sat zwei weitere öffentlich-rechtliche Kulturkanäle anzubieten. Auf der anderen Seite fordert Beck die privaten Veranstalter auf, die „staatsvertraglichen Vor­gaben, nämlich ein „angemessener Anteil an Information, Kultur und Bildung“ einzuhalten. In dem Zusammenhang sprach er sich auch gegen Anreizmodelle aus, die nicht schon die Einhaltung staatsvertrag­licher Normen mit Zusatzvergünstigungen honorieren dürften.

promedia: Herr Ministerpräsident, die Rundfunkgebühr/Rundfunkbeitrag soll vorerst bis Ende 2014 stabil bleiben. Sehen Sie eine politische Notwendigkeit, diese Stabilität auch darüber hinaus zu sichern?

Kurt Beck: Zunächst sind wir als Länder sehr zufrieden, dass die Rundfunkgebühr trotz des Modellwechsels in den nächsten Jahren stabil bleibt. Das war letztlich auch ein zentrales Anliegen im Zusammenhang mit der Neujustierung des Finanzierungssystems des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit dem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag.

Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hat dies im Zusammenhang mit der Vorlage des aktuellen Entwurfs des 18. KEF-Berichts bestätigt, in dem sie auf Grund der bestehenden Unsicherheiten im Hinblick auf die Entwicklung der Ertragslage der einzelnen Rundfunkanstalten in der Folge der Umstellung des Finanzierungssystems aktuell keine Gebührenempfehlung ausgesprochen hat.

Nach Durchführung der für 2014 geplanten Evaluation der Grundlagen und Rahmenbedingungen des Modellwechsels, wird die KEF erneut auf Basis der dann vorliegenden aktuellen Zahlen zur Ertragslage der Anstalten über eine mögliche Beitragsanpassung zu befinden haben. Ob hierbei am Ende eine Beitragsanpassung, in moderater Höhe, stehen wird, ist derzeit nicht abzusehen. Continue reading Beck schlägt Einstellung von vier der sechs Digitalkanäle von ARD und ZDF vor. Ministerpräsident Kurt Beck im Gespräch mit der promedia

Die KEF überprüft gegenwärtig genau die Verwendung der Rundfunkgebühren. Dr. Heinz Fischer-Heidlberger, Vorsitzender der KEF, im Gespräch mit promedia

Dr. Heinz Fischer-Heidlberger
Dr. Heinz Fischer-Heidlberger

„Unser Vorschlag ist das Ergebnis der Prüfung“

ARD, ZDF und Deutschlandradio haben ihre Anmeldung für die Gebührenperiode ab 2013 Ende April bei der KEF abgegeben. Bis Anfang des nächsten Jahres muss die Kommission einen konkreten Vorschlag für den neuen Beitrag ab Januar 2013 vorlegen, der ohne politische Vorgaben ermittelt werden muss. Über die Prüfung des Bedarfs, die Notwendigkeit zu sparen, den Einfluss des KI.KA.-Skandals auf die Berechnungen der KEF sowie die Einbeziehung zusätzlicher Einnahmen sprach promedia mit dem Vorsitzenden der KEF, Dr. Heinz Fischer-Heidlberger.

promedia: Herr Dr. Fischer-Heidlbergerger, wie ist jetzt der weitere Verfahrensweg bei der Bedarfsermittlung?
Dr. Heinz Fischer-Heidlberger:
Die Prüfungen laufen auf Hochtouren. Es gibt viele Rückfragen und Gespräche mit den Rundfunkanstalten und Diskussionen in der Kommission. Wir werden im Herbst eine erste Entscheidung treffen, die dann mit den Intendanten und der Rundfunkkommission be­sprochen wird. Danach wird abschließend entschieden. Den 18. Bericht werden wir vor­aussichtlich im Januar 2012 veröffentlichen.

promedia: Wird die Festsetzung der Abgabe nur eine vorläufige für das Jahr 2013 sein, da die Politik ja eine Evaluierung für 2014 angekündigt hat?
Dr. Heinz Fischer-Heidlberger:
Die Anstalten haben ihren Bedarf für den Zeitraum von 2013 bis 2016 angemeldet, also für vier Jahre. Dies ist die Grundlage für die Arbeit der Kommission und darüber werden wir entscheiden. Unser Vorschlag wird sicher nicht vorläufig sein und nur das erste oder zweite Jahr betreffen. Die besondere Schwierigkeit stellt für den nächsten Bericht wegen des Modellwechsels die Einnahmeseite dar. Die Ministerpräsidenten haben der Kommission deshalb den Auftrag gegeben, die Auswirkungen des Modellwechsels genau zu betrachten und dann gegebenenfalls Anpassungen vorzuschlagen. Das tun wir ohnehin im je­weiligen Zwischenbericht. Wir haben Ende 2013 Erfahrungen aus der Entwicklung der Beiträge, so dass unsere Prognosen und Annahmen auf der Einnahmeseite sicherer werden. Continue reading Die KEF überprüft gegenwärtig genau die Verwendung der Rundfunkgebühren. Dr. Heinz Fischer-Heidlberger, Vorsitzender der KEF, im Gespräch mit promedia

Die Politik sollte kein Qualitätswächter öffentlich-rechtlicher Angebote werden. Marc Jan Eumann, Medien-Staatssekretär in NRW und Vorsitzender der SPD-Medienkommission im Gespräch mit promedia

Der Medienstaatssekretär in NRW und Vorsitzende der SPD-Medienkommission Marc Jan Eumann, hält es für denkbar, das für die Zweitverwertung von öffentlich-rechtlichen Programmen auch bezahlt werden muss: „Die Frage, ob jedes Angebot für jeden Verbreitungsweg grundsätzlich kostenfrei sein sollte, halte ich für diskussionswürdig“, so Eumann in einem promedia- Gespräch.  Es sei allerdings wichtig, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk eine gemeinsame Strategie entwickele. „Im Kern geht es um eine Balance zwischen öffentlich-rechtlichen und kommerziellen Anbietern im Netz. Wir müssen diese duale Vielfalt auch im Netz erhalten“, betont der SPD-Medienexperte.Eumann machte in dem Gespräch zugleich deutlich, dass die Abgaben für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk 2013 und 2014 die jetzigen 17,98 Euro nicht überschreiten müssen, da die KEF über entsprechende Möglichkeiten verfügt. Der Vorsitzende der SPD-Medienkommission rief ARD und ZDF dazu auf, eigene Vorschläge für eine Strukturreform zu präsentieren. „Das ist ihre Verantwortung gegenüber der Gesellschaft, die diesen öffentlich-rechtlichen Rundfunk finanziert“, unterstrich Eumann.
Auch eine Präzisierung des Online-Auftrages, wie von den Verlegern gefordert, lehnte Eumann
ab.

Marc Jan Eumann
Marc Jan Eumann

promedia: Herr Eumann, die Ministerpräsidenten haben dem Entwurf des 15. RäStV zugestimmt. Ist damit für Sie das Thema eines neuen Gebührenmodells „abgehakt“ oder gibt es Punkte über die bis zum Dezember noch diskutiert werden müsste?
Marc Jan Eumann:
Die Regierungschefinnen und die Regierungschefs der Länder haben dem Entwurf des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages noch nicht formell zugestimmt. Sie haben diesen Text zur Kenntnis genommen. Zunächst müssen nun die Landesparlamente unterrichtet werden. Das ist uns ein wichtiges Anliegen. Sollten jetzt noch Parlamentarier Vorbehalte haben, so muss darüber gesprochen werden. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass jeder Staatsvertrag immer nur ein Kompromiss zwischen unterschiedlichen Positionen sein kann. Ich bin aber zuversichtlich, dass wir nach der parlamentarischen Vorunterrichtung auf der Ebene der Regierungschefinnen und Regierungschefs zu einer Einigung kommen werden.

promedia: Die KEF soll erst 2014 über eine Anpassung der Haushaltsabgabe befinden. Das bedeutet ein Einfrieren der Abgabe bis mindestens 2015. Wie ist das mit dem Grundsatz einer bedarfsgerechten Finanzierung vereinbar?
Marc Jan Eumann:
Es bleibt weiterhin bei dem verfassungsrechtlichen Grundsatz einer bedarfsgerechten Finanzierung und dem Verfahren, wie es im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag festgelegt ist. Hier wurde nichts am Entwurf des Textes des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrags geändert. Die Rundfunkanstalten werden jetzt ihren Bedarf anmelden und die KEF wird ihn im nächsten Jahr prüfen. Ich gehe davon aus, dass ein entsprechender Entwurf eines Berichts auch zu der Frage, ob und in welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt eine Änderung des Rundfunkbeitrags notwendig ist, Stellung nehmen wird. Continue reading Die Politik sollte kein Qualitätswächter öffentlich-rechtlicher Angebote werden. Marc Jan Eumann, Medien-Staatssekretär in NRW und Vorsitzender der SPD-Medienkommission im Gespräch mit promedia

„Das neue Gebührenmodell bildet die Realität ab“, Dr. Johannes Beermann, Chef der Sächsischen Staatskanzlei

promedia-Fragen an die Chefs der Staatskanzleien Albrecht Gerber, Stefan Grüttner, Dr. Johannes Beermann, Dr. Arne Wulff, promedia 7/2010

Die Ministerpräsidenten haben sich Mitte Juni auf ein neues Finanzierungsmodell für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk geeinigt, nach dem der neue Beitrag pro Haushalt in der Wohnung erhoben werden und alle Nutzungsmöglichkeiten der dort leben Personen (Fernsehen, Hörfunk, Telemedien, PC, Autoradio) abdecken. Gleiches gelte auch im nichtprivaten Bereich. Dort soll der Beitrag pro Betriebsstätte, gestaffelt nach der Zahl der Mitarbeiter erhoben werden. Für Kleinbetriebe mit bis zu vier Mitarbeitern gelte ein ermäßigter Beitragssatz von einem Drittel des regulären Beitragssatzes.
Die Höhe des Beitrags soll bedingt durch den Modellwechsel nicht über den bisherigen Betrag von 17,98 Euro steigen. Die bisherige Differenzierung zwischen Grund- und Fernsehgebühr (Unterscheidung TV, Radio, Handy und PC) fällt zukünftig weg.
Die Regierungschefin und die Regierungschefs beauftragen mit ihrer Entscheidung auf der Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin die Rundfunkkommission der Länder mit der Ausarbeitung eines Staatsvertragstextes, der den Modellwechsel zur nächsten Gebührenperiode im Jahr 2013 festlegen soll. Im Rahmen dieser Ausarbeitung wird auch eine öffentliche Anhörung stattfinden.
Die Regierungschefin und die Regierungschefs der Länder sehen ihre Einschätzung eines grundsätzlichen Reformbedarfs bei der Rundfunkgebühr auch mit dem Gutachten des Heidelberger Steuerrechtlers und ehemaligen Bundesverfassungsrichters Prof. Paul Kirchhof bestätigt. Dieser hatte vor wenigen Wochen in seinem Gutachten die Reformüberlegungen der Länder gestützt.
Zum 1. Januar 2013 werden Werbung und Sponsoring im öffentlich-rechtlichen Rundfunk gleichbehandelt, das heißt kein Sponsoring an Sonn- und Feiertagen und nach 20.00 Uhr an Werktagen mit Ausnahme von großen Sportereignissen.     Die finanziellen Auswirkungen des Modellwechsels bei der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks werden mit dem 19. KEF-Bericht Ende 2013 festgestellt.
Die KEF wird von den Ministerpräsidenten gebeten, in dem 19. KEF-Bericht ebenfalls ihre Berechnungen zu den finanziellen Auswirkungen einer Reduzierung der Werbung und des Sponsorings, die sie bereits mit dem 15. Bericht vorgelegt hat, zu aktualisieren.
Auf der Basis des 19. KEF-Berichts und der aktualisierten Zahlen soll auch 2013 die Frage der Werbung und des Sponsorings im öffentlich-rechtlichen Rundfunk entschieden werden. Dabei soll auch die Frage einer stufenweise weiteren Reduzierung behandelt werden.

Promedia hat zu dem neuen Vorschlag der Ministerpräsidenten an vier Chefs der Staatskanzleien drei Fragen gestellt:

Albrecht Gerber, Chef der Staatskanzlei Brandenburg
Stefan Grüttner, Chef der Hessischen Staatskanzlei
Dr. Johannes Beermann, Chef der Sächsischen Staatskanzlei
Dr. Arne Wulff, Chef der Staatskanzlei von Schleswig-Holstein Continue reading „Das neue Gebührenmodell bildet die Realität ab“, Dr. Johannes Beermann, Chef der Sächsischen Staatskanzlei