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„Das neue Gebührenmodell bildet die Realität ab“, Dr. Johannes Beermann, Chef der Sächsischen Staatskanzlei

promedia-Fragen an die Chefs der Staatskanzleien Albrecht Gerber, Stefan Grüttner, Dr. Johannes Beermann, Dr. Arne Wulff, promedia 7/2010

Die Ministerpräsidenten haben sich Mitte Juni auf ein neues Finanzierungsmodell für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk geeinigt, nach dem der neue Beitrag pro Haushalt in der Wohnung erhoben werden und alle Nutzungsmöglichkeiten der dort leben Personen (Fernsehen, Hörfunk, Telemedien, PC, Autoradio) abdecken. Gleiches gelte auch im nichtprivaten Bereich. Dort soll der Beitrag pro Betriebsstätte, gestaffelt nach der Zahl der Mitarbeiter erhoben werden. Für Kleinbetriebe mit bis zu vier Mitarbeitern gelte ein ermäßigter Beitragssatz von einem Drittel des regulären Beitragssatzes.
Die Höhe des Beitrags soll bedingt durch den Modellwechsel nicht über den bisherigen Betrag von 17,98 Euro steigen. Die bisherige Differenzierung zwischen Grund- und Fernsehgebühr (Unterscheidung TV, Radio, Handy und PC) fällt zukünftig weg.
Die Regierungschefin und die Regierungschefs beauftragen mit ihrer Entscheidung auf der Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin die Rundfunkkommission der Länder mit der Ausarbeitung eines Staatsvertragstextes, der den Modellwechsel zur nächsten Gebührenperiode im Jahr 2013 festlegen soll. Im Rahmen dieser Ausarbeitung wird auch eine öffentliche Anhörung stattfinden.
Die Regierungschefin und die Regierungschefs der Länder sehen ihre Einschätzung eines grundsätzlichen Reformbedarfs bei der Rundfunkgebühr auch mit dem Gutachten des Heidelberger Steuerrechtlers und ehemaligen Bundesverfassungsrichters Prof. Paul Kirchhof bestätigt. Dieser hatte vor wenigen Wochen in seinem Gutachten die Reformüberlegungen der Länder gestützt.
Zum 1. Januar 2013 werden Werbung und Sponsoring im öffentlich-rechtlichen Rundfunk gleichbehandelt, das heißt kein Sponsoring an Sonn- und Feiertagen und nach 20.00 Uhr an Werktagen mit Ausnahme von großen Sportereignissen.     Die finanziellen Auswirkungen des Modellwechsels bei der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks werden mit dem 19. KEF-Bericht Ende 2013 festgestellt.
Die KEF wird von den Ministerpräsidenten gebeten, in dem 19. KEF-Bericht ebenfalls ihre Berechnungen zu den finanziellen Auswirkungen einer Reduzierung der Werbung und des Sponsorings, die sie bereits mit dem 15. Bericht vorgelegt hat, zu aktualisieren.
Auf der Basis des 19. KEF-Berichts und der aktualisierten Zahlen soll auch 2013 die Frage der Werbung und des Sponsorings im öffentlich-rechtlichen Rundfunk entschieden werden. Dabei soll auch die Frage einer stufenweise weiteren Reduzierung behandelt werden.

Promedia hat zu dem neuen Vorschlag der Ministerpräsidenten an vier Chefs der Staatskanzleien drei Fragen gestellt:

Albrecht Gerber, Chef der Staatskanzlei Brandenburg
Stefan Grüttner, Chef der Hessischen Staatskanzlei
Dr. Johannes Beermann, Chef der Sächsischen Staatskanzlei
Dr. Arne Wulff, Chef der Staatskanzlei von Schleswig-Holstein Continue reading „Das neue Gebührenmodell bildet die Realität ab“, Dr. Johannes Beermann, Chef der Sächsischen Staatskanzlei