Die Netzpolitik im Blick der Medienregulierung, Thomas Fuchs, Vorsitzender der DLM in der promedia Januar 2012

Eine zeitgemäße Rundfunkregulierung vor dem Hintergrund der Konvergenz

Die Netzpolitik im Blick der Medienregulierung

Von Thomas Fuchs, Vorsitzender der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM)

Thomas Fuchs, Vorsitzender der DLM
Thomas Fuchs, Vorsitzender DLM

Die Weiterentwicklung des Rundfunkrechts, gesellschaftliche Verantwortung des privaten Rundfunks und die Auswirkungen der Digitalisierung stehen auf der medienpolitischen Agenda der Medienanstalten für das Jahr 2012. Neben diesen aktuellen Themen werden die Kernaufgaben, von Programmaufsicht bis Medienkompetenzförderung, gemeinschaftlich und in den Landesmedienanstalten kontinuierlich wahrgenommen.

1. Weiterentwicklung des Rundfunkrechts

Nachdem der Schwerpunkt der Rundfunkpolitik zuletzt bei der Umstellung auf die Haushaltsabgabe für die öffentlich-rechtlichen Sender lag, drängen jetzt andere offene Fragen auf eine Lösung: Wie kann und soll eine zeitgemäße Rundfunkregulierung vor dem Hintergrund technischer und inhaltlicher Konvergenz gestaltet werden? Hohe inhaltliche Priorität hat die Zukunft des Jugendmedienschutzes, der nach dem Scheitern der Novelle des JMStV eine Gestaltungsaufgabe bleibt. Ebenso wichtig ist die überfällige Modernisierung des Medienkonzentrationsrechts. Derzeit entwickeln die Medienanstalten Vorschläge, um die ins Stocken gekommene Diskussion darüber neu zu beleben. Weitere Themenschwerpunkte sind die Plattformregulierung und die Anreizdebatte.

 Plattformregulierung

Um angesichts ihrer zunehmenden Marktrelevanz neue Verbreitungsformen wie hybride Endgeräte oder Online‐Videotheken bei der Plattformregulierung erfassen zu können, plädieren die Medienanstalten für die entsprechende Ausweitung des Plattformbegriffs. Belegungsentscheidungen, die eine für die Meinungsvielfalt relevante Auswahl darstellen, werden nicht mehr nur von Netzbetreibern getroffen: Wie werden etwa Angebote in Portalen von so genannten „Smart-TV-Geräten“ platziert? Nach welchen Kriterien sortieren Online‐Videotheken, Navigatoren und elektronische Programmführer ihre Inhalte? Diese Fälle muss die Regulierung erreichen, will sie nicht leer laufen.

Die Medienanstalten sammeln derzeit Erkenntnisse über die tatsächliche Ausgestaltung von elektronischen Programmführern und deren Nutzung durch die Zuschauer. Die Ergebnisse sollen 2012 in einem Workshop mit den Marktbeteiligten erörtert werden und auch in Optimierungsvorschläge zur Plattformregulierung einfließen.

Mit Blick auf die zunehmende Bedeutung von Online-Video-Plattformen werden sich die Medienanstalten am Kartellverfahren zu „Germany‘s Gold“, der Online-Plattform von ARD und ZDF, beteiligen.

 Anreizregulierung

Um die programmliche und inhaltliche Vielfalt des privaten Rundfunks insgesamt nachhaltig zu stärken, werden die Medienanstalten die Debatte um die Etablierung einer Anreizregulierung mit dem Ziel fortführen, sie in einen neuen Rundfunkstaatsvertrag aufzunehmen. Dahinter steckt die Idee, dass private Veranstalter für freiwillig erbrachte besondere, gesellschaftlich erwünschte Programmleistungen Vorteile erhalten. Die Medienanstalten haben gemeinsam mit den Sendern mögliche Anreize identifiziert. Zu nennen sind vor allem Werbeerleichterungen wie z. B. die Lockerung des Blockwerbegebots sowie die bessere Auffindbarkeit in elektronischen Programmführern. Durch die Einräumung einer Satzungsbefugnis im Rundfunkstaatsvertrag könnten diese Punkte umgesetzt werden. 2012 werden wir dafür nutzen, die Eckpunkte einer Satzung zu erarbeiten, die sowohl konkrete Anforderungen als auch die möglichen Vorteile benennt, die für deren Erfüllung gewährt werden.

2.  Programmqualität und gesellschaftlicher Auftrag des privaten Rundfunks

 Reality-TV

Die Medienanstalten werden sich im neuen Jahr weiter mit Reality-Formaten beschäftigen. Nicht nur in den aktuell diskutierten sogenannten Kuppelshows setzt Reality-TV Provokationen als dramaturgisches Mittel ein. Bewusste Grenzüberschreitungen und Tabubrüche werfen mit Blick auf den Jugendschutz, aber auch unter dem Aspekt der Achtung der Menschenwürde, Fragen auf. Problematisch ist auch der Trend zum Scripten von Reality-Formaten: Scheinbar reale Begebenheiten folgen in Wahrheit einem strikten Drehbuch, scheinbar reale Personen werden tatsächlich von Laienschauspielern verkörpert. Für die Zuschauer wird es immer schwieriger, zwischen Schein und Sein zu unterscheiden. Journalistische Grundsätze, die für „echte“ Informationssendungen gelten, können so umgangen werden.

Häufig bewegen sich diese Formate in einer Grauzone, ohne die rechtlichen Grenzen tatsächlich zu überschreiten. Ihnen ist mit Aufsichtsmaßnahmen nur dann beizukommen, wenn z. B. konkrete Jugendschutzverstöße festgestellt werden. Die Medienanstalten wollen daher die gesellschaftliche Debatte aufgreifen und weiter führen, um Veranstalter wie Zuschauer zu sensibilisieren. Wünschenswert sind für die Zuschauer verlässliche Hinweise auf den fiktionalen Charakter und eine Selbstverpflichtung der Programmveranstalter, bestimmte ethische Grenzen nicht zu überschreiten. Der Programmbericht der Medienanstalten, der im März erscheinen soll, legt seinen inhaltlichen Schwerpunkt auf Reality-Formate, um für die Diskussion wissenschaftlich fundierte Fakten zur Verfügung zu stellen.

Barrierefreiheit

Ein Aspekt, der uns im kommenden Jahr verstärkt beschäftigen wird, ist die Förderung der Barrierefreiheit. Es ist auch eine Aufgabe privater Fernsehprogramme, Menschen mit körperlichen Behinderungen eine chancengleiche Teilhabe an den Medien zu bieten. Bislang gibt es im privaten Rundfunk nur wenige Angebote für Menschen mit Seh- oder Hörbeeinträchtigung. Der Rundfunkstaatsvertrag formuliert seit einiger Zeit die vermehrte Produktion barrierefreier Angebote als wichtiges Ziel, lässt aber offen, was die Veranstalter genau leisten müssen. Die Medienanstalten werden hier gemeinsam mit den privaten Anbietern nach Lösungen suchen, um das Angebot an barrierefreien Sendungen auszubauen. Sinnvoll erscheint eine Verknüpfung mit der Anreizregulierung: so könnte Barrierefreiheit eine der Anforderungen sein, für die Programmveranstaltern Vorteile gewährt werden.

Werbung für Glücksspiel im Rundfunk

2011 haben die Medienanstalten mehrere Fälle von unzulässiger Fernsehwerbung für Glücksspiel beanstandet. Unter Berufung auf den EuGH, der den deutschen Glücksspielstaatsvertrag in einigen Punkten für europarechtswidrig erklärt hatte, hatten mehrere Veranstalter wiederholt Werbung für ausländische Sportwettenanbieter im Fernsehen ausgestrahlt. Die Medienanstalten sehen hierin, gestützt durch etliche Urteile deutscher Gerichte, weiterhin einen Verstoß gegen das geltende Glücksspielrecht, da die EuGH-Entscheidungen keine direkte Auswirkung auf das Werbeverbot im geltenden Glücksspielstaatsvertrag haben. Die Medienanstalten werden auch weiter konsequent gegen unzulässige Glücksspielwerbung vorgehen, denn alles deutet darauf hin, dass auch das neue Glücksspielrecht der Werbung im Fernsehen enge Grenzen setzen wird.

3. Digitalisierung

Ende der analogen Satellitenverbreitung

Am 30. April 2012 endet die analoge Satellitenübertragung. Die Medienanstalten unterstützen die notwenige Umstellung auf den digitalen Empfang in einer großangelegten Informationskampagne. „klardigital“, eine Initiative der Medienanstalten in Zusammenarbeit mit ARD, Mediengruppe RTL Deutschland, ProSiebenSat.1 Media AG, VPRT und ZDF, informiert die betroffenen Satellitenhaushalte und berät Fachhandel, Fachhandwerk, Wohnungswirtschaft und Kabelnetzbetreiber. Eine „100Tage Aktion“ wird ab Januar noch einmal verstärkt auf den Switch-Off hinweisen. Parallel dazu stehen die Medienanstalten als Ansprechpartner vor Ort zur Verfügung und informieren mit einer Vielzahl eigener Veranstaltungen.

Zukunft der terrestrischen Rundfunkübertragung

Erfolgreich war seinerzeit der Umstieg vom analogen auf digitalen terrestrischen Fernsehempfang. Heute wird DVB-T insbesondere in den Ballungsräumen sehr gut angenommen, was die Übertragung auch für die Anbieter lohnend macht. In der Fläche dagegen hapert es noch. Um die Antenne als dritten Rundfunkübertragungsweg neben Kabel und Satellit zu erhalten, bedarf es in den kommenden Monaten eingehender Diskussionen über eine mögliche Weiterentwicklung hin zu DVB-T2. Unter Einbeziehung neuer Geschäftsmodelle sollte über einen möglichen Umstieg zumindest in Grundzügen entschieden werden. ARD, ZDF und die privaten Veranstalter müssen verbindlich klären, inwieweit sie bereit sind, sich weiterhin für die digitale Terrestrik zu engagieren.

Wie wichtig ein breiter Konsens aller Beteiligten bei technischen Neuerungen ist, zeigen die Erfahrungen mit dem neuen Radio-Übertragungsstandard DAB+, dessen Etablierung die Medienanstalten 2012 weiter begleiten werden.

Netzpolitik

Im vergangenen Jahr ist die Netzpolitik verstärkt in den Blick der Medienregulierung gekommen. Es geht u. a. um Fragen zur Struktur und Funktion der IP-Netze, die neben Kabel, Satellit und Terrestrik zu den Übertragungswegen für das TV-Signal zählen. Neben dem linearen IP-TV, das dem Endkunden über einen geschlossenen Bereich des IP-Netzes angeboten wird, spielt der offene Bereich des Internet eine wachsende Rolle für den Rundfunk. Viele Rundfunkveranstalter bieten in Mediatheken, Videotheken, Archiven oder anderen Verkaufsportalen ihre Inhalte zum Abruf an. Dieser offene Bereich bringt innovative Nutzungskonzepte, neue Geschäftsmodelle und geräteübergreifende Anwendungen hervor. Kreative Ideen haben Platz sich zu entfalten, weil die Zugänge für Anbieter wie Nutzer niedrigschwellig und vergleichsweise kostengünstig sind. Eine vorausschauende Netzpolitik muss dafür Sorge tragen, dass der offene Bereich des Internet weder von finanzstarken Inhalte- und Diensteanbietern noch von Infrastrukturbetreibern dominiert wird. Die Medienanstalten setzen sich dafür ein, dass ein Pay-for-Priority zugunsten großer Unternehmen unterbunden wird und die innovationsfördernde Netzstruktur bestehen bleibt.

Über Thomas Fuchs

  • Geboren: 23. Juli 1965
  • Studium Jura, Europäisches Recht
  • Ab 1995 Tätigkeit als Rechtsanwalt
  • Ab 1996 Medienpolitik / Rundfunkreferat,
    Referent des Hamburger Wirtschaftssenators
  • 2001 – 2004 Leitung der Präsidialabteilung
    der Behörde für Wissenschaft und Forschung
    in Hamburg
  • 2004 Leiter der Abteilung Theater, Musik des
    Hamburger Kultursenators
  • Seit 2008 Direktor der Medienanstalt
  • Seit 2011 Vorsitzender der DLM

Artikel in der promedia Januar 2012

Weitere Informationen: promedia

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *

sixteen + ten =