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Goldmedia-Kolumne: Wer Breitband für alle will, könnte auch freie WLAN-Netze gut finden

Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied letzte Woche, dass Besitzer eines Wireless-LANs ihr Netz mit einem Passwort schützen müssen. Damit soll verhindert werden, dass ein fremder Dritter ein WLAN illegal nutzen kann – zum Beispiel, um urheberrechtlich geschützte MP3-Dateien hochzuladen. – Das Urteil ist schön, merkwürdig und traurig zugleich.

Schön, weil damit der BGH nicht weltfremd verlangt, dass der Besitzer eines kabellosen Internetzugangs für alle illegalen Handlungen über sein WLAN generell und uferlos in Regress genommen werden sollte.

Dr. Klaus Goldhammer
Dr. Klaus Goldhammer

Begreift man WLAN-Netze jedoch als Infrastruktur, oder um einen hübschen historischen Begriff wieder zu beleben, als Datenautobahn zum Internet, wird die BGH-Rechtsprechung merkwürdig und traurig zugleich, weil sie Innovation verhindert. Keine Bank verklagt (bislang zumindest) eine Stadt dafür, dass ein Bankräuber über die öffentlich zugängliche Infrastruktur – nämlich Straßen, eine Straftat begangen hat. Warum sollte das im Internet anders gehandhabt werden?

Wir schätzen, dass es rund 12,5 Mio. WLAN-Netze in Deutschland gibt. In jeder deutschen Stadt kann man vermutlich an fast jedem gegebenen Standpunkt drei bis zehn WLAN-Netze finden. Aber nahezu alle sind zugangsgeschützt: Eine gewaltige, leistungsfähige, millionenfach verfügbare Infrastruktur-Ressource, die praktisch brach liegt, weil jedes einzelne Netz in der Regel nur von einem einzigen Haushalt genutzt wird, der das jeweilige Passwort kennt. Das BGH-Urteil wird hier vermutlich auch die letzten noch offenen Netze schließen helfen, obwohl die Politik lautstark ambitionierte Breitbandstrategien verkündet und den weiteren Ausbau der mobilen Internetversorgung fördern will. Continue reading Goldmedia-Kolumne: Wer Breitband für alle will, könnte auch freie WLAN-Netze gut finden