„Ich sehe keine Netzstörung im Urheberrecht“. Interview mit Dr. Wolf Osthaus, Head of Corporate & Regulatory Affairs, United Internet AG, promedia Juli 2012

Internetprovider sehen sich nicht in der Verantwortung bei Online-Piraterie

„Ich sehe keine Netzstörung im Urheberrecht“

Interview mit Dr. Wolf Osthaus, Head of Corporate & Regulatory Affairs, United Internet AG

Dr. Wolf Osthaus

Die jüngste Tagung des Wirtschaftsdialogs unter Teilnahme der Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger endete erneut ergebnislos und für die Contentwirtschaft unbefriedigend. Zwar will das Bundesjustizministerium bis zur Sommerpause Vorschläge zur Verbesserung des Auskunftsanspruchs bei P2P-Netzwerken vorlegen, doch die gesamte Filehoster‐ und Streamingproblematik bleibt weiterhin ungelöst. „So können illegale Geschäftsmodelle weiterhin ungehindert florieren“, so Manuela Stehr, Präsidentin der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft. Zu den Teilnehmern des Wirtschaftsdialogs gehört auch der Online-Provider United Internet AG (1&1, gmx). Fragen an den Cheflobbyisten eines der größten deutschen Internetanbieter, Dr. Wolf Osthaus.

promedia: Herr Osthaus, man hat den Eindruck, wenn über Urheberrecht im Internet diskutiert wird, haben die Online-Provider eine
Netzstörung…
Wolf Osthaus: Kreative Leistungen müssen angemessen entgolten werden. Wir arbeiten selbst mit vielen Partnern zusammen, die kreative Produkte, sei es Content oder Software, produzieren, und tragen damit genau dazu bei. Ich will gar nicht wegdiskutieren, dass es Online-Piraterie gibt, nur stört mich die monokausale Betrachtung der Herausforderungen, vor denen die Content-Wirtschaft steht. Was wir doch alle beobachten, ist, dass sich im Netz Nutzererwartungen und damit auch Geschäftsmodelle verändern. So wie sich zum Beispiel durch Cloud Computing der Einsatz von Software vom Besitz zu temporären Nutzungsmodellen und „Software as a service“ verschiebt, gibt es ähnliche Entwicklungen im Entertainment-Bereich, etwa mit legalen Streaming-Diensten – gewissermaßen „Content as a service“. Die verschiedenen Akteure der Content-Wirtschaft müssen diesen neuen Kundenerwartungen mit entsprechenden Angeboten bedienen. Das gelingt inzwischen ja immer erfolgreicher. Und gerne unterstützen auch wir bei der Entwicklung und Vermarktung solcher Formate. Was ich nicht sehe, ist eine „Netzstörung“ im Urheberrecht. Die ISP sind schon heute über den Auskunftsanspruch eng in die Rechtsverfolgung eingebunden und beantworten tausende entsprechender Ersuchen. Und im Hosting-Bereich wird bei Hinweisen sofort reagiert. Dass aber Access-Provider keine eigene Verantwortung für das Tun ihrer Nutzer trifft, das ist keine Netzstörung, sondern schlicht gesetzlich genau so vorgesehen.

promedia: Es gibt doch technische Möglichkeiten, z.B. indem Inhalte markiert werden, Urheberverletzungen „herauszufiltern“. Warum wenden Sie diese nicht an?
Wolf Osthaus: Es wäre mit dem grundrechtlich geschützten Fernmeldegeheimnis vollkommen unvereinbar – sprich: schlicht rechtswidrig – wenn wir die Internetnutzung unserer Kunden durch eine „Deep-packet-inspection“ kontrollierten. Dies stünde auch im Widerspruch zu unserem Verständnis als neutraler technischer Dienstleister. Und falls Sie Wasserzeichenlösungen meinen: Die funktionieren technisch vielleicht noch auf serverbasierten Plattformen wie YouTube, aber nicht im Internetzugang.

promedia: Gibt es eine technische Lösung, illegalen Download „automatisch“ zu unterbinden?
Wolf Osthaus: Eine Selektion illegaler Inhalte ist in automatisierter Form für ISPs schlicht technisch nicht möglich. Jeder Versuch, wie er zum Teil in totalitären Staaten unternommen wird, führt zwangsläufig zu einem massiven Leistungseinbruch beim gesamten Internet, kann leicht umgangen werden und ist rechtsstaatlich extrem fragwürdig.

promedia: Sie sind auch gegen das Warnhinweismodell. Warum?
Wolf Osthaus: Moment! Wir sind nicht per se gegen Warnhinweise als Alternative zu teuren Massenabmahnungen. Die Frage ist doch eine ganz andere: Wieso versenden die Rechteinhaber diese nicht selbst auf Basis der Auskunft über den Anschlussinhaber, die sie von den ISPs erhalten? Die Möglichkeit bestünde seit Jahren, wird aber eigenartigerweise nicht genutzt. Es gibt hingegen keinen belegten Mehrwert einer Versendung von Warnhinweisen durch die ISP statt durch die Rechteinhaber selbst; dafür aber diverse fragwürdige Aspekte: Mündet ein solches Modell nicht in eine Privatisierung der Rechtsverfolgung? Wer handhabt die Widersprüche von Nutzern? Und wie steht es mit dem Datenschutz?

promedia: Aber die Warnung kann doch zugeschickt werden, ohne dass der betroffene Urheber oder Verwerter den Namen des illegalen Downloaders erfährt…
Wolf Osthaus: Die Datenschutzproblematik hängt ja nicht allein mit der Übermittlung an den Verwerter zusammen. Die Aussendung eines Warnhinweises als Reaktion auf die Meldung einer angeblich für Rechtsverletzungen genutzten IP-Adresse erfordert die Verarbeitung von personenbezogenen Verkehrsdaten. Schon dafür fehlt die zwingend notwendige gesetzliche Grundlage. Außerdem sehen die Modelle die Speicherung von Verwarnungen und sogar die Meldung von „Wiederholungstätern“ an die Verwerter vor. Das wird dann auch verfassungsrechtlich schwierig.

promedia: Wenn die Contentwirtschaft die Kosten übernehmen würde, würden Sie dann mit sich reden lassen?
Wolf Osthaus: Es wäre ja üblich, dass derjenige die Kosten der Rechtverfolgung trägt, in dessen Interesse sie erfolgt. Die Kosten sind aber nicht entscheidend. Die Frage ist doch: Wer sollte derjenige sein, der dem vermeintlichen Rechtsverletzter gegenübertritt und ihn mit dem Vorwurf konfrontiert? Das ist Aufgabe des Rechteinhabers, nicht des neutralen Providers. Unsere Kunden vertrauen zu Recht, darauf, dass für uns eine Beobachtung und Bewertung ihrer Internetnutzung tabu ist. Dieses Vertrauen können wir nicht dadurch erschüttern, dass wir plötzlich von dritter Seite behauptete Handlungen, die wir nicht einmal überprüfen können, gegenüber unserem Kunden beanstanden. Diese Aufgabe kann die Content-Wirtschaft dank der Auskunftsrechte selbst übernehmen, und es ist ihre freie Entscheidung, ob sie gleich mit teuren Abmahnungen reagiert oder bei Erstverstößen kostenfreie Warnhinweise sendet, vielleicht sogar mit Werbung für attraktive legale Angebote.

promedia: Die Bundesjustizministerin will Provider nicht zu „Hilfssheriffs“ machen. Aber was ist für Sie so problematisch, zu helfen, dass Internetkriminalität bekämpft wird?
Wolf Osthaus: Das Problem ist nicht die Hilfe, sondern der „Sheriff“. Wir helfen ja, indem wir auf Basis des gesetzlichen Auskunftsanspruchs schnell und unkompliziert die Identität unserer Nutzer offenlegen. Hierfür sieht das Gesetz eine gerichtliche Anordnung vor – weil nur ein Gericht in Deutschland darüber entscheiden kann, ob ein Rechtsverstoß vorliegt oder zumindest ein hinreichender Verdacht besteht. Genau diese Entscheidung dürfen wir uns als technischer Dienstleister nicht anmaßen.

promedia: Was halten Sie von einer Kampagne, um Online-Nutzer über Online-Piraterie aufzuklären und auf den Schaden hinzuweisen?
Wolf Osthaus: Es ist sicher vorrangig Aufgabe der Rechteinhaber, den Wert ihrer Leistungen zu vermitteln und für Akzeptanz ihrer Geschäftsmodelle zu sorgen. Wenn es darüber hinaus Ansätze für eine gesamtgesellschaftliche Aufklärungsinitiative gibt, sind wir für Kooperationen offen.

promedia: Es gibt von der SPD und anderen Politikern den Vorschlag, analog der Geräteabgabe für die Privatkopie eine Internet-Abgabe einzuführen. Ist das nicht die Lösung aller Piraterie-Probleme?
Wolf Osthaus:Zunächst gibt es ja schon eine Reihe pauschaler Abgaben, die eben urheberrechtlich legale Privatkopien entgelten, etwa auf Computer, Drucker, Speichermedien usw. Die Idee dahinter ist aber immer, dass die Abgabe Ausgleich für ein legales Nutzungsrecht ist, dessen individuelle Inanspruchnahme nicht im Einzelfall geprüft und vergütet werden kann. Pauschalabgaben sind hingegen nie Ausgleich für Rechtsverletzungen – das wäre auch grob ungerecht gegenüber den gesetzestreuen Nutzern. Wer also die Internet-Abgabe fordert, muss doch erst einmal die entsprechende Leistungsseite des Konzepts erläutern: Vergütet die Internet-Abgabe dann den unbegrenzten Zugriff auf alle Inhalte im Netz und die Lizenz zum freien Kopieren und Teilen von Inhalten? Für die Nutzer könnte das attraktiv sein. Aber das ist wohl kaum das Geschäftsmodell, das die Verwerter wollen. Stattdessen nehmen die doch sogar das Konzept der legalen Privatkopie unter Beschuss […]

Über Dr. Wolf Osthaus

Dr. Wolf Osthaus ist Head of Corporate & Regulatory
Affairs beim deutschen Internet-Unternehmen
United Internet AG. Daneben ist der Jurist sachverständiges
Mitglied der Enquete-Kommission
„Internet und digitale Gesellschaft“ des Deutschen
Bundestags und Lehrbeauftragter für Medienwirtschaftsrecht
an der Georg-August-Universität.
Vor seiner Zeit bei United Internet / 1&1 Internet
AG arbeitete Wolf Osthaus von 2004 bis 2010 für
eBay, u.a. als Legislative Counsel Europa, und war
zuvor beim BITKOM für die Telekommunikationsund
Medienpolitik verantwortlich.

Artikel in der promedia Juli 2012

Weitere Informationen: promedia

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