Urheberrecht zwischen deutschen Vorstellungen und Brüsseler Visionen, Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender GEMA in der promedia, Januar 2012

Urheberrecht zwischen deutschen Vorstellungen und Brüsseler Visionen

Geistiges Eigentum braucht europäische Spielregeln

Von Dr. Harald Heker, Vorsitzender des Vorstands der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte)

Harald Heker, GEMA
Harald Heker, GEMA

Die Möglichkeiten des Internets haben die Nutzungsumstände geistigen Eigentums rasant verändert. Doch die Nutzung digitaler Inhalte geht noch immer viel zu oft auf Kosten der Urheber – derjenigen also, die mit ihrer kreativen Leistung Attraktivität im Netz erst schaffen. Besondere Herausforderungen – hauptsächlich, aber nicht nur im Online-Sektor – ergeben sich mehr und mehr auch im Bereich der grenzüberschreitenden europäischen Rechtewahrnehmung. Es ist daher unerlässlich, im Umgang mit geistigem Eigentum neue rechtliche Spielregeln aufzustellen. Denn ein wirksamer Urheberschutz, der künstlerische Freiheit sichert und kulturelle Vielfalt garantiert, darf auch im digitalen Zeitalter nicht auf der Strecke bleiben. Bei der Schaffung entsprechender Rahmenbedingungen sind die GEMA und ihre Partner in der europäischen Politik gefragt.

Ein europäischer Rechtsrahmen für Verwertungsgesellschaften

Speziell im Online-Bereich haben Verwertungsgesellschaften zunehmend mit international agierenden Nutzern und grenzüberschreitenden Nutzungen zu tun. Die Schaffung neuer Kooperationsformen zwischen den Verwertungsgesellschaften einerseits und eines verlässlichen Rechtsrahmens für deren grenzüberschreitende Tätigkeiten andererseits sind daher dringend erforderlich. Die GEMA hat bereits Anfang 2010 gemeinsam mit sieben europäischen Schwestergesellschaften gefordert, die Grundzüge des Wahrnehmungsrechts in einer EU-Richtlinie zu harmonisieren, um gleiche Spielregeln für alle Verwertungsgesellschaften zu schaffen. Denn wenn alle nach den gleichen Regeln handeln, verfügt die GEMA über beste Voraussetzungen, um ihre Stärken auch bei der grenzüberschreitenden Rechtewahrnehmung einzubringen.

Ein solcher juristischer Rahmen für die kollektive Rechtewahrnehmung ist aus Sicht der GEMA ein wichtiges Instrument, und dies nicht nur, weil er einen fairen Wettbewerb ermöglicht und die nötige Rechtssicherheit bei Kooperationen zwischen Verwertungsgesellschaften schafft. Durch ihn würde auch der legale Online-Markt gefördert, die Entwicklung zukunftsfähiger Lizenzmodelle begünstigt und die wichtige Rolle der Verwertungsgesellschaften in einem sich ändernden Umfeld auf eine neue, tragfähige Grundlage gestellt.

Europäische Strategie für Rechte des geistigen Eigentums

Vor dem Hintergrund dieser Zielvorstellungen begrüßt die GEMA die Strategie, die die EU-Kommission angesichts der Herausforderungen des digitalen Zeitalters verfolgt. Die Forderung nach einem einheitlichen europäischen Rechtsrahmen für die kollektive Rechtewahrnehmung wurde bereits in der „Digitalen Agenda für Europa“ im Mai 2010 genannt. Das Strategiepapier „Ein Binnenmarkt für Rechte des geistigen Eigentums“, das EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier im Mai 2011 vorstellte, hat die Maßnahme erneut aufgegriffen. Ein entsprechender Legislativvorschlag ist für das Frühjahr 2012 angekündigt.

Dieser soll die beschriebenen gemeinsamen Vorschriften für Verwertungsgesellschaften in den Bereichen Governance, Transparenz und Aufsicht festlegen, um gleiche Rahmenbedingungen für Rechteinhaber, Verwertungsgesellschaften, Dienstleistungsanbieter und Verbraucher zu schaffen. Zudem soll er die grenzüberschreitende Rechteverwaltung im Online-Bereich erleichtern und die Entstehung europäischer „Rechtemakler“ ermöglichen.

Die Strategien der EU-Kommission skizzieren jedoch noch weitere Lösungsansätze für einen besseren Urheberschutz. So wurde als Auftakt einer umfassenden Konsultation im Juli 2011 ein Grünbuch zur Online-Verbreitung audiovisueller Werke veröffentlicht. Es beschäftigt sich unter anderem mit Fragen rund um die grenzüberschreitende Lizenzierung von Rundfunkdiensten, die Digitalisierung audiovisueller Archive und den Status audiovisueller Urheber und deren Beteiligung an Einnahmen aus dem Online-Geschäft. Die GEMA hat sich über die europäische Dachvereinigung der Autorengesellschaften GESAC an der Konsultation beteiligt und sich unter anderem für die Einführung eines unverzichtbaren Rechts auf Vergütung der Urheber stark gemacht. Auch ein Ausschluss der Haftungsprivilegierung für „Web 2.0“-Plattformen wurde gefordert.

Die Fortentwicklung der Haftung von Providern und anderen Beteiligten hatte auch Kulturstaatsminister Bernd Neumann in seinem Zwölf-Punkte-Papier zum Schutz des geistigen Eigentums im Internet bereits angeregt. Die EU-Kommission hat diesbezüglich angekündigt, in den kommenden Monaten die Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums einer Überprüfung zu unterziehen. Mögliche Anpassungen der Richtlinie sollen darauf abzielen, gegen Rechtsverletzungen an der Quelle vorzugehen. Die EU-Kommission hat in diesem Zusammenhang mehrfach die Rolle der Internet-Service-Provider hervorgehoben. Für das dritte Quartal 2012 hat die EU-Kommission zudem eine Initiative zu sogenannten „Notice-and-Takedown Procedures“ angekündigt, mit der die Verfahren zur Meldung und Entfernung illegaler Online-Inhalte unter Einbeziehung der vermittelnden Instanzen verbessert werden sollen.

Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Fall Scarlet/SABAM

Forderungen nach einer Weiterentwicklung der Providerhaftung sind in der Vergangenheit bisweilen heftig kritisiert worden. Für Missverständnisse in Bezug auf die Forderungen der GEMA hat mancherorts das Urteil des Europäischen Gerichtshofs am 24. November 2011 gesorgt: Das Gericht entschied, dass der Internetzugangsvermittler Scarlet nicht zum aktiven Filtern der Daten und der Sperrung bestimmter Inhalte verpflichtet ist, wie es die belgische Autorengesellschaft SABAM gefordert hatte. Festzustellen ist, dass es sich hier um ein Urteil handelt, das einen Internetzugangsvermittler betrifft. Es hat daher grundsätzlich keinen Bezug zu den Verfahren der GEMA gegen RapidShare oder YouTube, bei denen es sich um Host- bzw. Content-Provider, also Plattformbetreiber bzw. Inhalteanbieter handelt. Auch möchte ich betonen, dass die GEMA einen präventiven Filter, der sämtliche Kunden und den gesamten Datenverkehr betrifft, niemals gefordert hat. Der GEMA geht es vielmehr um die reaktive Haftung für spezielle Werke – und auch dies nur in Bezug auf Anbieter, deren Dienstleistungen nicht neutraler, rein technischer Natur sind.

Tatsächlich hat  der Europäische Gerichtshof die Art des Vorgehens der GEMA in der Urteilsbegründung im Grunde bestätigt. Denn dort heißt es sinngemäß, dass es möglich sein muss, den Vermittlern Maßnahmen aufzugeben, die nicht nur bereits begangene Urheberrechtsverletzungen beenden, sondern auch neuen Verletzungen vorbeugen sollen.

GEMA-Veranstaltung zu Rechten des geistigen Eigentums

Dass zwischen GEMA und EU-Kommission in vielen Punkten Einigkeit hinsichtlich der Anforderungen an den Urheberschutz besteht, zeigte sich auch am 22. November 2011 in Brüssel. Die GEMA hatte zu einer Veranstaltung geladen, bei der die europäische Strategie von hochrangigen Gästen kommentiert wurde. Klaus-Heiner Lehne etwa, Vorsitzender des Rechtausschusses des Europäischen Parlaments, forderte Wettbewerb mit Augenmaß, der nicht zulasten der kulturellen Vielfalt geht. Zugleich mahnte er Transparenz ohne unnötige Bürokratie an. Kerstin Jorna, die stellvertretende Kabinettschefin von Kommissar Barnier, bekräftigte noch einmal die Absichten der Kommission – und sie sprach wohl allen Urhebern aus der Seele, als sie betonte, dass ein Recht nur dann etwas wert ist, wenn es auch durchgesetzt werden kann. Wir sind froh, dass sich die EU-Kommission der für die GEMA und ihre Mitglieder so wichtigen Themen angenommen hat. Denn ohne Engagement auf europäischer Ebene werden die deutschen Urheber auch zukünftig keinen angemessenen Lohn für die Online-Nutzung ihrer Werke erwarten können.

Über Harald Heker

  • Geboren:1. März 1958
  • Studium der Rechtswissenschaften 1988- 1990 Rechtsanwalt und Geschäftsführer des
  • Instituts für Urheber- und Medienrecht in München
  • 1990 – 2000 Justiziar des Börsenvereins
  • 2001 – 2005 Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels
  • Seit 2006 Mitglied des Vorstands der GEMA
  • Seit 2007 Vorsitzender des Vorstands der GEMA

Artikel in der promedia Januar 2012

Weitere Informationen: promedia

 

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