Frequenzen zum Ersten, zum Zweiten, zum Dritten?, promedia-Artikel von Petra Kammerevert (SPD), Mitglied des Europaparlaments und des Kultur- und Medienausschusses

Die Europäische Kommission hat am 20. September 2010 einen Beschlussvorschlag für ein “erstes europaweites Programm für die Funkfrequenzpolitik zur strategischen Planung und Harmonisierung der Frequenznutzung innerhalb der EU”  (Frequenzprogramm) verabschiedet. Für den Zeitraum bis 2015 wird hierin unter anderem festgelegt, wie die Frequenznutzung dazu beitragen kann, für alle Europäer/-innen bis 2020 eine Breitbandversorgung mit einer Übertragungsgeschwindigkeit von mindestens 30 Mbit/s zu gewährleisten.

Petra Kammerevert
Petra Kammerevert

Zutreffend stellt die Kommission fest, dass Funkfrequenzen ein knappes Gut sind. Deshalb müsse man Prioritäten setzen. Die im Vorschlag getroffene Priorisierung zugunsten einer ausschließlich wirtschaftlichen Verwertung von Frequenzen stellt allerdings die im vorigen Jahr schwer errungenen  Grundsätze des Telekom-Pakets erneut in Frage.
Das Ziel des Frequenzprogramms ist eindeutig: Drahtlose Breitbandnetze sollten deutlich mehr Frequenzen nutzen dürfen, als dies bisher der Fall ist. Zwar sind politische Initiativen für einen flächendeckenden Ausbau schneller Internetverbindungen grundsätzlich zu begrüßen. Gleichwohl darf dabei nicht aus dem Blick geraten, dass Frequenzen ein öffentliches Gut sind und zudem auch die Grundlage für  andere gesellschaftlich relevante Bereiche darstellen, wie zum Beispiel Rundfunk oder Sicherheitsdienste. Sie sind zur Erfüllung vielfältiger gesellschaftlicher, kultureller, sozialer und wirtschaftlicher Aufgaben unverzichtbar. Mit der TK-Review 2009 wurde die Kommission verpflichtet, diese Aspekte beim Frequenzmanagement jeweils gleichermaßen und angemessen zu berücksichtigen und nicht etwa einem Dienst einen Vorrang einzuräumen. Gleichzeitig wurde -nicht zuletzt auf Druck des Europäischen Parlaments- festgeschrieben, dass Ausnahmen von der Dienste- und Technologieneutralität ausdrücklich zulässig sind, wenn  diese der Sicherung der kulturellen Vielfalt und des Meinungs- und Medienpluralismus dienen. Die Vorgaben des Telekom-Pakets bilden zwingend die Basis für ein Frequenzprogramm. In der Debatte um das Frequenzprogramm im Europäischen Parlament gilt es nun sicher zu stellen, dass sich das Programm ausnahmslos in diesem Rechtsrahmen bewegt und nicht hinter den hierin niedergelegten Grundsätzen zurückfällt.

Daher ist nach meiner Auffassung sicherzustellen, dass das Frequenzprogramm ausdrücklich dem digital-terrestrischen Rundfunk und dem Hybrid-TV im förderlichen Maße Entwicklungsmöglichkeiten belässt. Die Verbreitung frei empfangbarer Programme mittels des dvb-t oder dvb-t2-Standards hat sich in Europa zu einer unverzichtbaren Säule für den Medienpluralismus entwickelt. Die Terrestrik ist das einzige nicht-proprietäre Verbreitungssystem für Rundfunkübertragungen, das allen Nutzern gleichermaßen und gleichberechtigt zur Verfügung steht. Die störungsfreie Koexistenz von Mobilfunk und Broadcast ist in den jeweiligen Frequenzbändern zu gewährleisten, insbesondere dort, wo Empfangsgeräte mit unterschiedlichen Standards räumlich nahe aufeinander treffen können. Bisweilen bleibt der terrestrische Rundfunk der einzige ökonomisch sinnvolle Übertragungsweg für portables, mobiles und damit zukunftsfähiges Digitalradio und Digitalfernsehen.

Zudem muss die EU ein Interesse daran haben, dass auch zwischen verschiedenen Übertragungsplattformen ein Wettbewerb erhalten bleibt. Bis heute wissen wir nicht eindeutig, welcher Standard sich in verschiedenen Bereichen als der wahrhaft effizienteste erweisen wird. Ein Wettbewerb der Übertragungstechniken hat zudem eine preissichernde Wirkung für die Konsumenten.

Schließlich muss Politik verlässlich bleiben. Der Standard DVB-T, dessen flächendeckender Ausbau und Fortentwicklung waren in Deutschland und anderen Teilen Europas politisch gewollt. Es ist ein Unding, wenn diejenigen, die einst das Überall-Fernsehen lobten, nun daherkommen und im Glauben, LTE und drahtlose Breitbanddienste seien das neue Maß aller Dinge, Innovationen in der digitalen Terrestrik nahezu unmöglich machen, weil das ihnen zugesprochene Frequenzband unter 800 MHz auch für drahtlose Breitbandkommunikation äußerst attraktiv ist.

Nun werden Stimmen lauter, die -vor allem aus eigenem wirtschaftlichem Interesse- verlangen, dass der Rundfunk auch die von ihm genutzten Frequenzen unterhalb von 790 MHz freigeben solle. Schließlich seien ihm diese ja früher auch einmal geschenkt worden. Dieser Argumentation folge ich nicht. Der Rundfunk hat durch die durchaus kostenintensive Weiterentwicklung seiner Übertragungstechnik die Digitale Dividende überhaupt erst ermöglicht. Rundfunk, Musikveranstalter und Theater sind diejenigen, die gerade mit den Lasten der jüngsten Frequenzversteigerungen in Deutschland kämpfen. Die sicherlich großen Investitionen in die LTE-Technik erfolgen aber derzeit nicht aus Gutherzigkeit, sondern weil sich jedes Telekommunikationsunternehmen hieraus ein profitables Geschäft verspricht – das ist ihr Recht. Nur darf dieses wirtschaftliche Interesse nicht dazu führen, dass andere sich auf die ihnen nun zugewiesenen Frequenzbänder überhaupt nicht mehr verlassen dürfen und künftig Wanderzirkus mit ihrer Frequenznutzung spielen oder am besten ganz auf terrestrische Übertragungswege verzichten sollen.

Es bedarf weiterhin einer regelmäßigen Evaluierung der Frequenznutzung – hier ist der Kommission durchaus zuzustimmen. Die Aufgabe obliegt, gemäß Telekom-Paket aber den Mitgliedstaaten. Die europäische Ebene sollte allenfalls koordinierend tätig werden. Mit der Formulierung “Frequenzverwaltung fällt zwar weitgehend noch in den nationalen Zuständigkeitsbereich” macht die Kommission in ihrem Vorschlag  deutlich, wohin nach ihren Wünschen die Reise gehen soll: Sie formuliert recht unverblümt, dass sie erhebliches Interesse an einer übergeordneten Frequenzplanung und -verwaltung auf europäischer Ebene hat. Dies ist aus meiner Sicht abzulehnen. Frequenzen dienen der Befriedigung unterschiedlichster öffentlicher Interessen in den Mitgliedstaaten. Hierbei gibt es eine Fülle nationaler und regionaler Besonderheiten, die zu beachten sind. Es ist schlechterdings kaum vorstellbar, dass die Kommission die verschiedenen Interessen und Besonderheiten ihrer Bedeutung entsprechend einordnen und gleichermaßen gut und effizient zu einem Ausgleich führen kann, wie dies in den Mitgliedstaaten der Fall ist. Auch eine eigene Kompetenz der Kommission für internationale Verhandlungen ist mit großer Skepsis zu sehen. In jedem Fall müsste eine solche von den Mitgliedsstaaten in jedem Einzelfall mandatiert und mit entsprechenden Zielvorgaben versehen werden. Eine koordinierende, ergänzende und die Mitgliedstaaten der EU unterstützende Rolle der EU allerdings erachte ich als begrüßenswert  – die Kommission sollte als Partner in diesem hochsensiblen Politikfeld helfen und nicht als Hierarch bestimmen.

Vor dem Hintergrund der Erfahrungen in Deutschland erscheint es dringend geboten,  im Frequenzprogramm obligatorisch zu verankern, dass  Störungen und Interferenzen aufgrund der Neuzuteilung von Frequenzen weitestmöglich vermieden werden und Kompensationsmaßnahmen für Investitionen in den zuvor genutzten Frequenzbereichen (z.B. für dvb-t) oder Investitionen, die durch die Neuzuweisung von Frequenzen notwendig sind (z.B. im Bereich des Reportagefunks), verpflichtend vorgesehen  werden. Bis heute ist in Deutschland unklar, wer eigentlich für die voraussehbaren Störungen in der Drahtlosmikrofonie bei der (zu schnellen?) Versteigerung der LTE-Frequenzen aufkommen wird. Es kann nicht der Wille des Europäischen Parlaments sein, ähnlich gelagerte Diskussionen demnächst in ganz Europa führen zu dürfen. Ein im Gegensatz zu Deutschland positives Beispiel bietet Großbritannien: die Medienaufsichtsbehörde Ofcom hat hier bereits Regelungen für die Kostenerstattung für drahtlose Produktionsmittel festgelegt, bevor die aus der Digitalen Dividende frei werdende Frequenzen versteigert werden.

Das Europäische Parlament täte daher gut daran, vorschnelle Entscheidungen über Frequenzvergaben politisch zu verhindern. Es muss durch geeignete Maßnahmen sichergestellt werden, dass auf den zu neu vergebenen Frequenzen auf hinreichend gesicherter wissenschaftlicher Grundlage Übertragungsstandards Anwendung finden, die den größtmöglichen quality of service bei den geringsten Distributionskosten gewährleisten. Ist LTE beispielsweise mit Blick auf die upload-Möglichkeiten in diesem Dienst das Mittel der Wahl beim schnellen Internet im ländlichen Raum? Sind Kombinationsmodelle oder andere Übertragungstechniken effizienter?

Wir dürfen nicht voreilig oder gar blind dem Diensteanbieter den Vorzug gewähren, der den schönsten monetären Gewinn und das größte Wachstum verspricht. Neben berechtigten wirtschaftlichen Überlegungen muss auch in Zukunft im Interesse aller Verbraucher/-innen erkennbar bleiben, dass gesellschaftliche, soziale und kulturelle Bedürfnisse bei der Vergabe jeder einzelnen Frequenz in einen optimalen Ausgleich gebracht wurden.

Autorin: Petra Kammerevert (SPD), Mitglied des Europaparlaments, Mitglied des Kultur- und Medienausschusses

Über Petra Kammerevert

  • Geboren: 1. Juni 1966
  • 1985 – 1992 Studium Soziologie und Politikwissenschaft
  • 1992 – 2002 wissenschaftliche Mitarbeiterin einer Europaabgeordneten
  • 2002 – 2009 Leiterin der Geschäftsstelle des ARD-Programmbeirats
  • Seit 1984 Mitglied der SPD
  • Seit 14. Juli 2009 Mitglied des EU-Parlaments
  • Seit Dezember 2009 stellv. Vorsitzende der Medienkommission der SPD

Weitere Informationen: promedia

4 thoughts on “Frequenzen zum Ersten, zum Zweiten, zum Dritten?, promedia-Artikel von Petra Kammerevert (SPD), Mitglied des Europaparlaments und des Kultur- und Medienausschusses

  1. Die Frage ist ja was die Alternative zu LTE darstellen soll – eine Anbindung von extrem ruralen Gebieten mit niedriger Bevölkerungsdichte ist ökonomisch doch fast nicht anders machbar.

  2. Brautgeschäft für jedes Brautkleider angebracht. Hochzeitskleider entsprechend den wünschen hergerichtet geschneidert. Davon müssten einige Brautkleid eingeschlossen guten Qualitäten Ihnen nützlich gernhaben.

  3. Brautgeschäft für Brautkleider nach maß. Hochzeitskleider entsprechend den wünschen hergerichtet geschneidert. Davon müssten manche Hochzeitskleid inbegriffen guten Qualitäten Ihnen fein lieben.

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *

four + 11 =