Bei Playern wie Apple, Google, Facebook und müssen wir genau hinschauen. Dr. Jürgen Brautmeier, Direktor der LFM NRW, im Gespräch mit promedia

Der Direktor der NRW-Landesmedienanstalt Dr. Jürgen Brautmeier sieht Handlungsbedarf der Medienpolitik vor allem bei der Frage der Netzneutralität und dem Einfluss der so genannten Gatekeeper. „Wir müssen darauf achten, so Brautmeier in einem promedia-Gespräch, „dass von dieser Seite nicht über den Zugang auf oder die Auswahl von  bestimmten Inhalten oder wesentlichen Informationen entschieden wird oder diese vorgefiltert werden. Das, was in der analogen Welt mit gutem Grund reguliert wird, also Medienkonzentration, Daten- und Jugendschutz etc., ist auch in der digitalen Welt zu regulieren.“  So tritt Brautmeier dafür ein, auch bestimmte Web-TV-Angebote als Rundfunk zu behandeln. Der neue Chef der LfM sprach sich, im Gegensatz zu seinem Vorgänger, gegen eine Medienanstalt der Länder aus.

Dr. Jürgen Brautmeier
Dr. Jürgen Brautmeier

promedia: Herr Brautmeier, Marc Jan Eumann und andere Medienpolitiker, aber auch Direktoren von Landesmedienanstalten fordern eine Medienanstalt der Länder. Wie sehen Sie diese Notwendigkeit?
Jürgen Brautmeier:
Die Vielfalt der Medienlandschaft in Deutschland verdanken wir unseren föderalen Strukturen. Zentrale Systeme wie in Frankreich, Italien oder Großbritannien verfügen über keine vielfältigere Rundfunklandschaft. Ich bin für eine Zentralisierung, aber dort, wo sie nötig ist: Mit ZAK, KLM und KEK haben wir solche zentrale Einrichtungen. Wenn man durch zentrale Steuerung und dezentrale Zuarbeit aus den Häusern – so haben wir das jetzt organisiert – etwas effektiv erledigen kann, dann besteht kein Grund für ein anderes Modell. Eine Stärke des bisherigen, dezentralen Modells liegt auch in einer breiten gesellschaftlichen Verankerung durch die Gremien in den Medienanstalten. Und diese kann man auf der Gemeinschaftsebene bzw. in einem zentralen Modell nicht angemessen oder so gut abbilden.

promedia: Nun verändern sich sowohl die Mediennutzung als auch die Verbreitungswege von Medien. Wäre hier nicht eine Arbeitsteilung sinnvoll, dass Medienkompetenz und regionale Medien künftig Sache der Landesmedienanstalt und Konzentrationskontrolle und Internet sowie nationale Medien eine der Medienanstalt der Länder sind?
Jürgen Brautmeier:
Nein. Eine solche Arbeitsteilung hätte mehr Nach- als Vorteile, und sie wäre kostenmäßig viel zu aufwendig. Die Debatte um diese Fragen wird von Seiten der Politik ja auch mit der Forderung verknüpft, dass eine solche Reform nicht zu Mehrkosten führen dürfe. Einige der von Ihnen genannten Befürworter einer Ländermedienanstalt geben hinter vorgehaltener Hand zu, dass die Forderung, dass es nicht mehr Geld kosten dürfe, unrealistisch ist. Wichtiger als die finanzielle Frage ist aber die inhaltliche: Eine Landesmedienanstalt braucht für ihre landesweiten, regionalen und lokalen Arbeiten auch weiterhin Experten für die auf der zentralen Ebene genannten Aufgaben, also von Zulassung und Aufsicht. Und das müsste man dann, weil solche Fragen einheitlich zu beurteilen sind, doppelt vorhalten und koordinieren, und man hätte einen erhöhten internen Arbeits- und Abstimmungsbedarf. Wir brauchen eine einheitliche Entscheidungspraxis für bundesweite, regionale und lokale Medien und keine Zwei-Klassen-Zuständigkeit.

promedia: Wie kann man die Abstimmung zwischen den Medienanstalten und dem Bund zum Beispiel bei allen Fragen, die mit den Telemedien zusammenhängen, weiter verbessern?
Jürgen Brautmeier:
Die Effektivität unserer Arbeit misst sich nicht an äußeren oder inneren Strukturen. Die Strukturdebatte über eine Medienanstalt der Länder ist politisch motiviert und lässt die Nachteile einer zentralistischen Lösung außer Acht. Mit ZAK, KJM, KEK und GVK haben wir funktionierende Organe mit abschließender Entscheidungsbefugnis. Den Ruf nach einem One-Stop-Shop, den viele Unternehmen erhoben haben oder immer gerne auch wieder der VPRT, hat der Rundfunkstaatsvertrag und haben wir mit der gemeinsamen Geschäftsstelle beantwortet. Wir können uns auch als Gemeinschaft mit Institutionen im Bund koordinieren, egal ob wir uns nach dem ARD- oder dem ZDF-Modell organisieren. Die gemeinsame Geschäftsstelle in Berlin spielt hierbei eine eminent wichtige Rolle. Sie muss zentral koordinieren, und die inhaltliche Arbeit muss zugeliefert werden – die muss aus den einzelnen Häusern kommen wie bisher auch. Wenn das Ganze vernünftig organisiert ist, haben wir den vorhandenen Sachverstand in den Ländern gebündelt und diesen weiterhin auch für die regionalen und lokalen Aufgaben in den einzelnen Häusern zur Verfügung.

promedia: Wo sehen Sie gegenwärtig beim Internet einen Regulierungsbedarf?
Jürgen Brautmeier:
Der Jugend- und Datenschutz sowie die gegenwärtige Diskussion um „Tatort Internet“ oder Google Street View zeigen, auch in der öffentlichen Debatte, dass hier noch Handlungsfelder vorhanden sind. Auch die Frage der Netzneutralität ist ein wichtiges Thema. Und eine andere Frage ist der Einfluss der so genannten Gatekeeper, die an den entscheidenden Stellen sitzen, an denen die Inhalte zusammengestellt und weitergeleitet werden. Wir müssen darauf achten, dass von dieser Seite nicht über den Zugang auf oder die Auswahl von  bestimmten Inhalten oder wesentlichen Informationen entschieden wird oder diese vorgefiltert werden. Das, was in der analogen Welt mit gutem Grund reguliert wird, also Medienkonzentration, Daten- und Jugendschutz etc., ist auch in der digitalen Welt zu regulieren.

promedia: Sind damit die Aktivitäten von Apple oder Google ein Thema für Sie?
Jürgen Brautmeier:
Ja. Bei Apple, Google, Facebook und ähnlichen Playern müssen wir genau hinschauen, damit wir nicht überrollt werden und Dinge passieren, die wir hinterher nicht mehr frei entscheiden oder beeinflussen können.

promedia: Die Medienanstalten haben sich vor einiger Zeit, als es darum ging, ob Bewegtbild im Internet Rundfunk ist oder nicht, geeinigt: Bei mehr als 500 Online-Zugriffen ist es Rundfunk, bei weniger keiner. Ist das nicht Nonsens?
Jürgen Brautmeier: „500“ war von Anfang an eine gegriffene Größe, weil man eine Orientierungshilfe brauchte. Aber das hatte mit inhaltlichen Kriterien, an denen wir sonst immer die Rolle von Rundfunk messen – Aktualität, Breitenweckung, Suggestivkraft, etc. – nichts zu tun. Diese drei von mir genannten Kriterien lassen sich jedoch nur schwer messen, also hat man sich mit einer Krücke beholfen, die man aber eigentlich wegwerfen sollte.

promedia: Werden diese drei Kriterien künftig auch im Web der Maßstab sein?
Jürgen Brautmeier:
Sie sind laut Bundesverfassungsgericht ein wichtiger Maßstab und von daher werden wir uns auch im Internet daran orientieren müssen.

promedia: Aber warum muss man denn das Bewegtbild, das aus dem Internet kommt, überhaupt noch weiter regulieren?
Jürgen Brautmeier: Der Rundfunk und insbesondere das Fernsehen spielen eine wichtige Rolle für die Demokratie, für das Funktionieren unserer Gesellschaft. Diese muss man schützen, und man muss gewisse Regeln haben, damit dieser Schutz funktioniert. Das gilt nicht nur für den traditionellen Rundfunk. Wenn sich die Informationsfindung und die Meinungsbildung vom traditionellen Rundfunk woandershin verlagern, müssen wir dafür sorgen, dass der Schutz auch hier gut funktioniert.

promedia: Nach dem Web-TV-Monitor der Bayerischen Landesmedienanstalt existieren inzwischen rund 1.400 deutschsprachige Web-TV-Angebote. Wer hat denn da noch den Überblick?
Jürgen Brautmeier:
Entscheidend für die Frage einer Regulierung ist, was Web-TV ist. Nicht jede App, auf der ich Bewegtbilder erhalte, ist automatisch Rundfunk. Bei vielen Web-TV- und Hybrid-TV-Angeboten ist oft sogar Interaktion möglich. Also die Belieferung erfolgt vorrangig individuell und personalisiert. Eine Ressourcenknappheit gibt es nicht, die Anzahl der Angebote ist unbegrenzt. Das ist schon etwas anderes als die alte Rundfunkwelt. Deshalb existieren bei den digitalen Verbreitungswegen auch andere Rahmenbedingungen und dort kommen wir mit der herkömmlichen Rundfunkregulierung nicht weiter, da gebe ich Ihnen Recht. Mit der Aufgabe der Plattformregulierung sind wir aber durchaus gut aufgestellt.

promedia: Wie muss dann eine Regulierung hier aussehen?
Jürgen Brautmeier:
Nur weil 1.400 deutsche Webangebote existieren, können wir ja nicht auf eine Regulierung verzichten. Es darf in diesem Sinne auch hier keinen rechtsfreien Raum geben. Außerdem gilt der Grundsatz der Gleichbehandlung aller Anbieter. Wenn ein lineares Angebot verbreitet wird, ist der Übertragungsweg nicht das Entscheidende. Auch das, was linear im Internet verbreitet wird, ist dann Rundfunk. Mit der neuen EU-Fernsehrichtlinie, die auch im Rundfunkstaatsertrag umgesetzt worden ist, verfügen wir bereits über ein gewisses Instrumentarium, an dem wir aber weiter arbeiten müssen. Die digitalen Medien entwickeln sich technologisch rasant und da muss die Regulierung mitgehen können.

promedia: Sie setzen darauf, dass alle, die ein Web-Angebot starten wollen, freiwillig zu Ihnen kommen und eine Lizenz beantragen. Was machen Sie mit denen, die nicht auf die Idee kommen, zu einer Landesmedienanstalt zu gehen?
Jürgen Brautmeier:
Das ist eine Frage der Vorgehensweise. Im Hörfunk ist es jetzt zum Beispiel so, dass wir nur noch eine Anzeige brauchen, ein Formblatt ist auszufüllen und fertig. Das sollten wir für das Bewegtbild genauso pragmatisch handhaben. Die Programmanbieter erhalten von uns eine Art Unbedenklichkeitserklärung und haben damit mehr Rechtssicherheit.

promedia: Aber wären Sie in der Lage, diejenigen zu finden, die sich trotzdem nicht bei Ihnen anmelden?
Jürgen Brautmeier:
Wenn Gravierendes passiert, werden wir darauf aufmerksam. Wenn es Angebote sind, die keinem auffallen, fallen sie uns vielleicht auch nicht auf. Dann ist es vielleicht aber auch gar nicht so dramatisch. Ich habe etwas dagegen, dass wir uns wie Big Brother aufs Internet stürzen, alles durchkämmen und ein intensivstes Monitoring machen – das muss nicht sein. So etwas muss man Schritt für Schritt abarbeiten.

promedia: Die Medienkonzentrationskontrolle durch die KEK ist noch sehr fernsehzentriert. Es zeichnet sich ab, dass das Fernsehen seine dominierende Rolle an das Internet abgibt. Ist dann die Konzentrationskontrolle, wie wir sie jetzt haben, überhaupt noch Ländersache?
Jürgen Brautmeier:
Das Fernsehen wird aus meiner Sicht noch für einen längeren Zeitraum das Leitmedium bleiben. Natürlich bewegt sich vieles davon weg, das Internet wird immer wichtiger. Zukünftig muss es deswegen ein Medienkonzentrationsrecht geben, das darauf Rücksicht nimmt, denn es geht dabei doch um die Verhinderung vorherrschender Meinungsmacht, im Unterschied zum wirtschaftsorientierten Kartellrecht. Also müssen alle Faktoren, die einen wesentlichen Beitrag zur Meinungsbildung leisten, in diese Konzentrationskontrolle mit einbezogen werden. Dazu hat die KEK bereits heute ein Recht, aber sicher muss das noch verbessert werden. Es hat aber in erster Linie nichts mit Bundes- oder Länderzuständigkeit zu tun. Der Jugendmedienschutzstaatsvertrag hat zum Beispiel mustergültig gezeigt, wie man mit solchen Zuständigkeitsfragen intelligent umgehen kann.

promedia: Lohnt es sich angesichts von LTE und einer stärkeren mobilen Mediennutzung um das terrestrische Fernsehen noch zu kämpfen?
Jürgen Brautmeier:
Ja. Denn erstens benötigt das Leitmedium Rundfunk verlässliche Infrastrukturen. Diese existieren mit der Terrestrik. Terrestrische Frequenzen sind ein knappes und damit wertvolles Gut – wir sollten sie nicht leichtfertig zur Disposition stellen. Sie sind auch nicht so leicht durch Mobilfunktechnologien zu ersetzen. LTE ist nicht die Antwort auf alle Kapazitäts- oder Verbreitungsfragen. Mobilfunktechnologie und Rundfunk haben zwar Schnittmengen, aber auch sehr unterschiedliche Eigenschaften und Einsatzmöglichkeiten. Deswegen lohnt es sich, um die Rundfunkterrestrik zu kämpfen.

promedia: Wo sehen Sie die Zukunft von DVB-T?
Jürgen Brautmeier:
DVB-T ist in der Einführung sehr erfolgreich gewesen. Das zeigen auch die Verbreitungszahlen von Receivern für die Zweit- und Drittnutzung. Da, wo öffentlich-rechtliche und private Programme gleichzeitig verbreitet werden, ist der Erfolg am größten. Andererseits ist DVB-T für den Veranstalter ein teurer Übertragungsweg. In diesem Dilemma stecken wir, aber DVB-T ist portabel, regional und ein sicherer Übertragungsweg. Ich hätte gern, dass es sich weiterentwickelt, dass wir mehr Programme haben, noch mehr Multiplexe, auch die technische Entwicklung mit DVB-T 2 weiter vorangetrieben wird. DVB-T sollte ein vierter, wichtiger Verbreitungsweg neben Kabel, Satellit und Internet bleiben.

promedia: Können Sie sich vorstellen, dass für bestimmte Programme DVB-T 2 auch verschlüsselt ist?
Jürgen Brautmeier:
Das Thema wird diskutiert. Natürlich kann man DVB-T verschlüsseln, abhängig vom Geschäftsmodell und von den Marktchancen, die man sich davon verspricht. Ob HD eine Option ist, vor allem für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, müssen wir mit den öffentlich-rechtlichen Anstalten und den privaten Veranstaltern diskutieren.

promedia: Angenommen, DAB scheitert doch. Was sollte dann mit den Frequenzen geschehen?
Jürgen Brautmeier:
Diese sind für die Weiterentwicklung des Rundfunks wichtig. Denn wenn wir DVB-T weiterentwickeln wollen, werden wir einen Bedarf an zusätzlichen Frequenzen haben und sollten uns deswegen um diese Kapazitäten bemühen.

Dr. Jürgen Brautmeier, Direktor der LFM NRW

Über Dr. Jürgen Brautmeier

  • Geboren: 15. Juli 1954
  • Studium der Geschichte und Anglistik
  • In den 1990er Jahren in Mittel- und Osteuropa Berater bei der Rundfunkgesetzgebung und Lehraufträge an verschiedenen Universitäten
  • Leitung der Bereiche Recht, Technik, Aufsicht und Förderung in der LFM
  • Seit 1999 der Stellvertreter des Direktors
  • Seit Oktober 2010 Direktor der LfM
  • Vorsitzender der Europäischen Plattform der Regulierungsbehörden (EPRA)

Weitere Informationen: promedia

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