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Interview mit Konstantin Neven DuMont, Vorstand der Mediengruppe M. DuMont Schauberg, promedia 12/2009

Ende März dieses Jahres hat die Mediengruppe DuMont Schauberg die Berliner Zeitungsgruppe übernommen. Damit verfügt das Kölner Medienhaus über acht Tageszeitungen an fünf Standorten und gehört damit zu den größten regionalen Medienunternehmen Deutschlands. Inzwischen bemüht sich die Kölner Verlagsleitung sinnvolle Kooperationen zwischen den Titeln zu knüpfen, um zum einen Kosten zu sparen und zum anderen, um die Qualität der einzelnen Zeitungen zu erhöhen. Wie Konstantin Neven DuMont, Vorstand der Mediengruppe M. DuMont Schauberg in einem promedia-Gespräch betonte, gibt es 2009 im Anzeigengeschäft ein Minus von 20 Prozent. Dessen ungeachtet werde das Verlagshaus beim Berliner Verlag in neue Print – und Online-Redaktionssysteme investieren und das Engagement in neue Inhalte und Geschäftsmodelle für die mobile Nutzung verstärken. Dennoch muss sich auch DuMont Schauberg von unwirtschaftlichen Projekten wie der Netzeitung trennen, die künftig zu einem automatisierten Nachrichtenportal entwickelt werden soll.

Konstantin Neven DuMont
Konstantin Neven DuMont

promedia: Herr Neven DuMont, der neue Koalitionsvertrag sieht die Schaffung eines Leistungsschutzrechtes für Presseverlage vor. Ist damit eines Ihrer wichtigsten Probleme für Ihre Inhalte im Internet gelöst?
Neven DuMont: Mit der Schaffung des Leistungsschutzrechts für Verlage ist nicht das Problem selbst gelöst, sondern es gibt den Verlagen das Mittel an die Hand, das sie brauchen, um ihre Rechte durchzusetzen. Es bietet einen besseren Rechtsschutz für die ungenehmigte Nutzung von Inhalten, die originär den Verlagen gehören. Im Internet gibt es unzählige Beispiele, wie Zeitungsartikel genutzt werden, um die eigene Webseite attraktiver zu machen, Reichweite zu gewinnen oder den Abverkauf von Produkten zu verbessern. Die Nutzung von Zeitungsinhalten erfolgt aber sehr häufig, ohne dass Verlage dazu das Recht erteilt haben und ohne, dass Verlage an den Gewinnen beteiligt werden. Die redaktionellen Leistungen der Verlage erfordern einen hohen finanziellen Aufwand, den sich andere sparen wollen. Aber für die Nutzung der Verlagsleistungen muss es einen sachgerechten Ausgleich geben. Und um diesen durchzusetzen, bedarf es des Leistungsschutzrechts. Andere Branchen, wie die Musikindustrie, haben dieses Recht längst. Wenn in einer Gaststätte eine Karnevalsfeier stattfindet, die besonders aufgrund von guter Musik zu einem Erfolg wird, dann ist es nur gerecht, wenn die Musikindustrie einen Anteil an diesem Erfolg erhält. Dieses Recht muss man auch Verlagen zusprechen für ihre Inhalte. Das Recht zu erhalten allein, löst aber nicht das Problem. Continue reading „Frankfurter Rundschau“ startet Pilotprojekt mit Sony und libri für eReader