Tag Archives: glücksspielstaatsvertrag

Trendmonitor 2021. Glücksspielreform 2021: Legale Online-Casinos werden ein Milliardenmarkt

04.02.2021. Die Neuregulierung im deutschen Glücksspielmarkt nimmt Fahrt auf: Ab Juli 2021 sind Online-Casinos nicht mehr nur Spielern aus Schleswig-Holstein vorbehalten – damit ist der norddeutsche Sonderweg beendet. Mit der bundeseinheitlichen Regulierung per GlüNeuRStV kommen Online-Casinos aus der Grauzone. Es ist zu erwarten, dass 2024 bereits 1,9 Mrd. Euro an Brutto-Spielerträgen von in Deutschland lizenzierten Angeboten erwirtschaftet werden (Prognose Goldmedia, 2020).

Goldmedia Trendmonitor 2021, VÖ 12/2020

Glücksspielmarkt Deutschland: Überblick über wichtige Regulierungsentscheidungen von 2008 bis 2012

Auszug aus der Studie „Glücksspielmarkt Deutschland 2017“
Auszug aus der Studie „Glücksspielmarkt Deutschland 2017“

Am 8. September 2010 erging ein einschlägiges Urteil des EuGH, welches im deutschen Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) von 2008 einen Verstoß gegen die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit der EU als gegeben sah. Damit war anderthalb Jahre nach Inkrafttreten des GlüStV der Versuch der Durchsetzung eines bundeseinheitlichen Monopols gescheitert.

Nach zeitaufwendigen Abstimmungen zwischen 15 Bundesländern wurde am 15. Dezember 2011, kurz vor dem Auslaufen des alten Glücksspielstaatsvertrags, der Staatsvertrag „zur Änderung des Staatsvertrags zum Glücksspielwesen in Deutschland“ beschlossen. Dieser Erste Glücksspieländerungsstaatsvertrag (GlüÄndStV) trat am 1. Juli 2012 in Kraft. Parallel dazu wurde durch das Gesetz zur Besteuerung von Sportwetten (Sport-WettG) zum 1. Juli 2012 eine 5-prozentige Einsatzbesteuerung für Sportwetten eingeführt.

Detaillierte Informationen zu den bisherigen Regulierungsentscheidungen im deutschen Glücksspielmarkt finden Sie in der Studie „Glücksspielmarkt Deutschland 2017“ (VÖ Oktober 2013).

HIER erhalten Sie eine Übersicht über alle Studieninhalte.

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Kostenbegrenzung bei ARD und ZDF. Chef der Sächsischen Staatskanzlei Johannes Beermann stellt Konzept vor. Interview in der promedia

„Es handelt sich um eine Rechnung  mit vielen Unbekannten“

Interview mit Dr. Johannes Beermann, Chef der Sächsischen Staatskanzlei
promedia 2/2011

In einem ausführlichen promedia-Gespräch legt Dr. Johannes Beermann, Chef der Sächsischen Staatskanzlei und Leiter einer Arbeitsgruppe der Länder zur „Beitragsstabilität“ seine Strategie zur Begrenzung der Ausgaben für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk dar. Im Kern geht es dem Umtriebigen Juristen um drei Punkte: 1. Eine genaue Bestimmung der Aufgaben von ARD und ZDF. 2. Die Nutzung aller Synergiemöglichkeiten  zwischen den Anstalten, einschließlich einer besseren Abstimmung. 3.Maßvolle Investitionen in technische Innovationen. Beermann informierte in dem Interview auch darüber, dass die Länder Möglichkeiten erörtern, falls ein Landtag dem neuen Modell für eine Haushaltsabgabe nicht zustimmen sollte.

Dr. Johannes Beermann

promedia: Herr Beermann, der Jugendmedienschutzstaatsvertrag ist nicht wie geplant am 1. Januar in Kraft getreten. Muss dieser Vertrag vollständig neu verhandelt werden?
Johannes Beermann: Das Scheitern des Jugendmedienschutzstaatsvertrags hat uns völlig überrascht. Wie wir mit dieser Situation umgehen, wissen wir noch nicht. Der Staatsvertrag tritt nicht in Kraft, wenn nicht jedes vertragsschließende Land ihn ratifiziert. Das ist in Nordrhein-Westfalen nicht geschehen. Ich glaube, dass der Staatsvertrag vernünftig ist und dass wir mit ihm, nach einer sehr intensiven Diskussion, ein Regelwerk gefunden haben, das sowohl die Interessen des Jugendschutzes auf der einen Seite als auch die Befürchtungen derjenigen, die im Internet möglichst frei kommunizieren wollen, in ein angemessenes Verhältnis bringt. Continue reading Kostenbegrenzung bei ARD und ZDF. Chef der Sächsischen Staatskanzlei Johannes Beermann stellt Konzept vor. Interview in der promedia

Michael Schmid im Interview auf n-tv: Wie wird der Glücksspielmarkt künftig geregelt?

Goldmedia Senior Consultant Dr. Michael Schmid beantwortet in der Sendung Telebörse auf n-tv am 09.09.2010 Fragen zum aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofes über das staatliche Glücksspielmonopol in Deutschland:

Gluecksspielmarkt 2009, Grafik Goldmedia
Gluecksspielmarkt 2009, Grafik Goldmedia

Dr. Michael Schmid, n-tv
Dr. Michael Schmid, n-tv

  • In welcher Hinsicht ist das Urteil begrüßenswert?
  • Wie müssten die neuen Regelungen aussehen?
  • Wer profitiert von Veränderungen?

Dr. Michael Schmid auf n-tv in der Sendung Telebörse, 09.09.2010 14:20 Uhr

Goldmedia-Gastkommentar auf kress.de von Michael Schmid: Hat sich der Staat mit dem Glücksspielmonopol verzockt?

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes kam nicht nur überraschend, sondern auch deutlich: Illegal ist in Deutschland nicht mehr der private Wettanbieter, sondern das staatliche Glücksspielmonopol. Zwar sei ein nationales Glücksspielmonopol prinzipiell möglich, so die Richter, doch die dazu notwendige konsequente Umsetzung sei in der deutschen Regulierung nicht erkennbar. Das bedeutet: Der Staat kann nicht einerseits selbst für seine Glücksspielangebote werben und damit Spielanreize schaffen und andererseits private Anbieter wegen der Spielsucht-Gefahren nicht zulassen.

Dr. Michael Schmid
Dr. Michael Schmid

Damit hat Deutschland die Chance, bei der Glücksspiel-Regulierung in der Realität anzukommen. Denn schon heute wandern viele Spieler über Internetportale ins Ausland ab. Nach einer Goldmedia-Studie entfielen im Wettmarkt 2009 bereits 94 Prozent der Umsätze auf unregulierte ausländische Anbieter. Der gesamte deutsche Online-Markt mit Lotto, Wetten, Poker und Casinospielen wird in Deutschland nicht besteuert oder mit Abgaben versehen, weil er – nach herrschendem Recht – schlichtweg illegal ist. Dennoch wird über eine Mrd. Euro im Bruttospielertrag (nach Abzug der Gewinnausschüttungen) über das Internet von deutschen Zockern umgesetzt. Unreguliert, unkontrolliert und vor allem: unversteuert.

Statt dessen führte die Neuregulierung des staatlichen Glücksspielmonopols im Jahr 2008 dazu, dass es erhebliche Einbrüche in den klassischen Spielsegmenten und damit in den Steuereinnahmen zu verzeichnen gibt: Allein beim Deutschen Lotto- und Totoblock, bei Fernsehlotterien, den Klassen- und Soziallotterien gingen die Umsätze seit 2005 um fast zwei Mrd. Euro zurück. Die staatliche Sportwette Oddset brach im selben Zeitraum um rund 60 Prozent ein. Einzelne Spielbanken sind durch die erheblichen Umsatzrückgänge von ihrer Existenz bedroht. Die reduzierte Bewerbung solcher Angebote zeigte also Wirkung.

Paradoxerweise ließ der Staat dagegen ausgerechnet bei den Automatenspielen eine Öffnung des Marktes zu. Diese sind vergleichsweise liberal geregelt, obwohl das Thema Spielsucht gerade hier recht viele Probleme macht. Die Gründe für diese unterschiedlichen Regulierungsansätze sind schlicht: Automatenspiele werden anders als der sonstige Glücksspielmarkt nicht von den Ländern, sondern vom Bund reguliert.

Diese Widersprüche könnten dem staatlichen Glücksspielmonopol nun ein Ende machen. Vor einigen Jahren erklärte bereits das Bundesverfassungsgericht ein staatliches Glücksspielmonopol in Deutschland für unzulässig. Nur bei einer konsequenten Umsetzung sei ein solcher Eingriff in den Markt prinzipiell möglich. Mit deutlichen Einschnitten bei der Vermarktung erkauften sich die Länder damals das Weiterbestehen des Monopols, die staatlichen Steuereinnahmen schienen gesichert. Diesmal dürfte es schwieriger werden, das Monopol beizubehalten. Denn Niederlassungs- und Wettbewerbsfreiheit in der EU sind ebenfalls gewichtige Argumente.

Das Gemeinwesen kann  letztlich von einer Lockerung der Regeln in vielerlei Hinsicht profitieren: Verloren gegangene Umsätze und Glücksspieleinnahmen aus dem Ausland können zurückgeholt werden. In Deutschland würden in diesem Bereich wieder Arbeitsplätze geschaffen. Die deutschen Online-Spieler selbst hätten wieder mehr Rechtssicherheit, weil sie nicht auf Internet-Plattformen an exotischen bis obskuren Standorten mit Geld spielen müssen. Zudem kann der Staat selbst auch im anschwellenden Vertriebsweg Internet in Zukunft wieder klare Regeln schaffen und von den Umsätzen, die dort entstehen, Einnahmen generieren.

Dr. Michael Schmid, Senior Consultant Goldmedia GmbH

Weitere Informationen zum Thema Glücksspiel finden Sie auch auf www.goldmedia.com

Gastkommentar auf kress.de

Goldmedia Studie zum Glücksspielmarkt in Deutschland mit Prognosen bis 2015 erschienen

Durch die restriktiven Regelungen des Glücksspielstaatsvertrages aus dem Jahr 2008 entwickeln sich große Teile des deutschen Glücksspielmarktes unkontrolliert und werden von ausländischen Anbietern abgeschöpft. Die Folgen sind fiskalische Einbrüche bei Staatseinnahmen und Sportsponsorings sowie das weitere Abwandern der Spieler auf ausländische Glücksspiel-Angebote, ganz besonders im zunehmend attraktiven Online-Bereich.

Studie_Goldmedia_Gluecksspiel_DeutschlandGoldmedia hat in der aktuellen Studie „Glücksspielmarkt Deutschland 2015“, die heute veröffentlicht wurde, die Auswirkungen des Glücksspielstaatsvertrages, der mit Blick auf die Suchtprävention das staatliche Monopol stärkt und Online-Vertrieb sowie Glücksspiel-Werbung verbietet, eingehend analysiert und mögliche Entwicklungsszenarien bis 2015 beschrieben.

Studienautor Dr. Michael Schmid, Senior Consultant Goldmedia GmbH:

„Die anstehende Neuordnung des Glücksspielstaatsvertrags, die spätestens bis Ende 2011 erfolgen muss, bietet die Chance zur Überprüfung nicht gewollter Effekte“.  Das gilt insbesondere für die Regulierung der bislang verbotenen Angebote im Internet. Ohne Onlinevertrieb ist der Glücksspielmarkt heute nicht mehr zeitgemäß. ”

Ausführliche Studieninformationen finden Sie unter: www.goldmedia.com

Goldmedia-Kolumne: Kein Glück mit dem Glücksspielstaatsvertrag?

Nach Bruttospielerträgen generierte der Glücksspielmarkt in Deutschland 2009 insgesamt rund 10 Mrd. Euro. Glücksspiel zählt damit zu jenen Märkten, deren Entwicklung eine ganze Reihe gesamtwirtschaftlicher Effekte hat. Der Staat generiert Einnahmen aus der Besteuerung des Glücksspiels: 2008 waren das 3,4 Mrd. Euro, auf gleichem Niveau lagen diese nach Goldmedia-Schätzungen auch 2009. Hinzukommen die Unterhaltungsautomaten, die dem Staat im vergangenen Jahr knapp 1,3 Mrd. Euro einbrachten.  Die Einnahmen sind teilweise zweckgebunden – bspw. für Kultur, Sport, Soziales und Denkmalpflege.

Dr. Michael Schmid
Dr. Michael Schmid

Mit dem sogenannten Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) sind 2008 in Deutschland die Karten für Glücksspiel neu gemischt worden: Insbesondere mit Blick auf die Suchtprävention wurde das staatliche Monopol gestärkt, Online-Vertrieb und Werbung für Glücksspiele wurden verboten. Die rechtliche Situation dieses Marktes in Deutschland ist mit einer Vielzahl anhängiger Verfahren überaus komplex. Der GlüStV läuft über vier Jahre. Ende 2011 wird eine Verlängerung nur dann beschlossen, wenn mindestens 13 Bundesländer dem zustimmen.

Die ökonomischen Auswirkungen der neuen Rechtsvorschriften auf den Glücksspielmarkt sind nicht unerheblich. Zu den Folgen, die Goldmedia durch kontinuierliche Marktanalyse ermittelt hat , gehören teils massive Umsatzeinbrüche der staatlichen Glücksspielanbieter, das weitere Wachstum des Online-Sektors – der inzwischen vollständig im rechtsgrauen Raum operiert – sowie das Abwandern von privaten Unternehmen ins Ausland. Gesamtfazit der veränderten Rahmenbedingungen: Der Glücksspielmarkt in Deutschland wird zunehmend stärker vom Ausland kontrolliert. Continue reading Goldmedia-Kolumne: Kein Glück mit dem Glücksspielstaatsvertrag?