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Glücksspielmarkt Deutschland: Überblick über wichtige Regulierungsentscheidungen von 2008 bis 2012

Auszug aus der Studie „Glücksspielmarkt Deutschland 2017“
Auszug aus der Studie „Glücksspielmarkt Deutschland 2017“

Am 8. September 2010 erging ein einschlägiges Urteil des EuGH, welches im deutschen Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) von 2008 einen Verstoß gegen die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit der EU als gegeben sah. Damit war anderthalb Jahre nach Inkrafttreten des GlüStV der Versuch der Durchsetzung eines bundeseinheitlichen Monopols gescheitert.

Nach zeitaufwendigen Abstimmungen zwischen 15 Bundesländern wurde am 15. Dezember 2011, kurz vor dem Auslaufen des alten Glücksspielstaatsvertrags, der Staatsvertrag „zur Änderung des Staatsvertrags zum Glücksspielwesen in Deutschland“ beschlossen. Dieser Erste Glücksspieländerungsstaatsvertrag (GlüÄndStV) trat am 1. Juli 2012 in Kraft. Parallel dazu wurde durch das Gesetz zur Besteuerung von Sportwetten (Sport-WettG) zum 1. Juli 2012 eine 5-prozentige Einsatzbesteuerung für Sportwetten eingeführt.

Detaillierte Informationen zu den bisherigen Regulierungsentscheidungen im deutschen Glücksspielmarkt finden Sie in der Studie „Glücksspielmarkt Deutschland 2017“ (VÖ Oktober 2013).

HIER erhalten Sie eine Übersicht über alle Studieninhalte.

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Urheberrecht zwischen deutschen Vorstellungen und Brüsseler Visionen, Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender GEMA in der promedia, Januar 2012

Urheberrecht zwischen deutschen Vorstellungen und Brüsseler Visionen

Geistiges Eigentum braucht europäische Spielregeln

Von Dr. Harald Heker, Vorsitzender des Vorstands der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte)

Harald Heker, GEMA
Harald Heker, GEMA

Die Möglichkeiten des Internets haben die Nutzungsumstände geistigen Eigentums rasant verändert. Doch die Nutzung digitaler Inhalte geht noch immer viel zu oft auf Kosten der Urheber – derjenigen also, die mit ihrer kreativen Leistung Attraktivität im Netz erst schaffen. Besondere Herausforderungen – hauptsächlich, aber nicht nur im Online-Sektor – ergeben sich mehr und mehr auch im Bereich der grenzüberschreitenden europäischen Rechtewahrnehmung. Es ist daher unerlässlich, im Umgang mit geistigem Eigentum neue rechtliche Spielregeln aufzustellen. Denn ein wirksamer Urheberschutz, der künstlerische Freiheit sichert und kulturelle Vielfalt garantiert, darf auch im digitalen Zeitalter nicht auf der Strecke bleiben. Bei der Schaffung entsprechender Rahmenbedingungen sind die GEMA und ihre Partner in der europäischen Politik gefragt.

Ein europäischer Rechtsrahmen für Verwertungsgesellschaften

Speziell im Online-Bereich haben Verwertungsgesellschaften zunehmend mit international agierenden Nutzern und grenzüberschreitenden Nutzungen zu tun. Die Schaffung neuer Kooperationsformen zwischen den Verwertungsgesellschaften einerseits und eines verlässlichen Rechtsrahmens für deren grenzüberschreitende Tätigkeiten andererseits sind daher dringend erforderlich. Die GEMA hat bereits Anfang 2010 gemeinsam mit sieben europäischen Schwestergesellschaften gefordert, die Grundzüge des Wahrnehmungsrechts in einer EU-Richtlinie zu harmonisieren, um gleiche Spielregeln für alle Verwertungsgesellschaften zu schaffen. Denn wenn alle nach den gleichen Regeln handeln, verfügt die GEMA über beste Voraussetzungen, um ihre Stärken auch bei der grenzüberschreitenden Rechtewahrnehmung einzubringen. Continue reading Urheberrecht zwischen deutschen Vorstellungen und Brüsseler Visionen, Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender GEMA in der promedia, Januar 2012

Wird Fußball im Pay-TV günstiger? – Interview mit Goldmedia-Geschäftsführer Klaus Goldhammer im ZDF-Morgenmagazin

Darf sich der deutsche Fußball-Fan künftig auf günstigeres Bundesliga-Fernsehen im Pay-TV freuen? Der EuGH hat jüngst beschlossen, dass Fußball-Fans künftig legal Decoder von ausländischen TV-Anbietern nutzen und sich somit den günstigsten Anbieter für ihr Bezahlfernsehen aussuchen können. Ob dieses EuGH-Urteil jedoch dem Verbraucher zugutekommt und er tatsächlich Geld spart, bleibt fraglich.

Klaus Goldhammer im Interview mit ZDF

Goldmedia-Geschäftsführer Prof. Dr. Klaus Goldhammer kommentiert in einem Interview mit dem ZDF-Morgenmagazin  mögliche Auswirkungen des EuGH-Urteils für die Fußball-Bundesliga:

„Wenn es tatsächlich nicht mehr möglich ist, solche länderspezifischen Exklusivitäten zu sichern, dann dürfte der Preis sinken, in der Tat. Aber auf der anderen Seite könnte es auch sein, dass sich neue Wettbewerber dafür interessieren mitzubieten und das könnte bedeuten, dass vielleicht der Preis wieder steigt“.

Das vollständige Interview finden Sie hier