Tag Archives: Europäischer Gerichtshof

Urheberrecht zwischen deutschen Vorstellungen und Brüsseler Visionen, Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender GEMA in der promedia, Januar 2012

Urheberrecht zwischen deutschen Vorstellungen und Brüsseler Visionen

Geistiges Eigentum braucht europäische Spielregeln

Von Dr. Harald Heker, Vorsitzender des Vorstands der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte)

Harald Heker, GEMA
Harald Heker, GEMA

Die Möglichkeiten des Internets haben die Nutzungsumstände geistigen Eigentums rasant verändert. Doch die Nutzung digitaler Inhalte geht noch immer viel zu oft auf Kosten der Urheber – derjenigen also, die mit ihrer kreativen Leistung Attraktivität im Netz erst schaffen. Besondere Herausforderungen – hauptsächlich, aber nicht nur im Online-Sektor – ergeben sich mehr und mehr auch im Bereich der grenzüberschreitenden europäischen Rechtewahrnehmung. Es ist daher unerlässlich, im Umgang mit geistigem Eigentum neue rechtliche Spielregeln aufzustellen. Denn ein wirksamer Urheberschutz, der künstlerische Freiheit sichert und kulturelle Vielfalt garantiert, darf auch im digitalen Zeitalter nicht auf der Strecke bleiben. Bei der Schaffung entsprechender Rahmenbedingungen sind die GEMA und ihre Partner in der europäischen Politik gefragt.

Ein europäischer Rechtsrahmen für Verwertungsgesellschaften

Speziell im Online-Bereich haben Verwertungsgesellschaften zunehmend mit international agierenden Nutzern und grenzüberschreitenden Nutzungen zu tun. Die Schaffung neuer Kooperationsformen zwischen den Verwertungsgesellschaften einerseits und eines verlässlichen Rechtsrahmens für deren grenzüberschreitende Tätigkeiten andererseits sind daher dringend erforderlich. Die GEMA hat bereits Anfang 2010 gemeinsam mit sieben europäischen Schwestergesellschaften gefordert, die Grundzüge des Wahrnehmungsrechts in einer EU-Richtlinie zu harmonisieren, um gleiche Spielregeln für alle Verwertungsgesellschaften zu schaffen. Denn wenn alle nach den gleichen Regeln handeln, verfügt die GEMA über beste Voraussetzungen, um ihre Stärken auch bei der grenzüberschreitenden Rechtewahrnehmung einzubringen. Continue reading Urheberrecht zwischen deutschen Vorstellungen und Brüsseler Visionen, Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender GEMA in der promedia, Januar 2012

Der Europäische Gerichtshof zwingt die Medien auf den Binnenmarkt. Rechtsanwalt Dr. Christoph Wagner, in der promedia Dezember 2011

Lizenzen ohne Grenzen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 4. Oktober 2011 in dem sogenannten Murphy-Case ein Urteil gefällt, das die europäische Medienlandschaft maßgeblich prägen könnte. Im Kern ging es um eine Gastwirtin aus Süd-England, die mit Smart-Karten eines griechischen PayTV-Veranstalters (Nova) die Fußballspiele der englischen Premier League zeigte. Dafür zahlte sie erheblich geringere Entgelte als der englische Veranstalter BSkyB sie von Gaststätten-Betreibern verlangt. Das war nach dem in England geltenden Recht unzulässig. Auch war dem griechischen Veranstalter Nova untersagt, seine Smart-Karten außerhalb Griechenlands zu vertreiben. Der EuGH hielt das Verbot der Nutzung ausländischer Smart-Karten für unvereinbar mit der Dienstleistungsfreiheit und dem Prinzip des Binnenmarktes. Außerdem führe ein strikt an Ländergrenzen orientiertes Lizenzvertragssystem zur Marktabschottung und verstoße daher gegen das europäische Wettbewerbsrecht.

Dr. Christoph Wagner

Die Lizenzgeber von attraktiven Sport- und Filmrechten (UEFA, Fußballigen, Formel 1, US Film-Studios) lizensieren die Übertragungsrechte an ihren Inhalten bisher in der Regel auf „Country-by-Country“- Basis, um für jeden Markt den höchstmöglichen Preis zu erzielen. In jedem Land erwirbt zumeist ein Programm-Veranstalter exklusive Pay-TV oder Free-TV Rechte und refinanziert die Rechtekosten über Abbonnenten oder Werbeeinnahmen. Dabei ergeben sich insbesondere bei Fußballübertragungsrechten erhebliche Preisgefälle zwischen dem Land der jeweiligen Liga und den übrigen Ländern. Auch bei Spielfilmen gibt es unterschiedliche Vorlieben und Preisniveaus in den Mitgliedsländern. Der EuGH stellt mit seiner Entscheidung diese an Ländergrenzen orientierte Lizensierungspraxis grundlegend in Frage. Zwar könnten weiterhin exklusive Lizenzen für bestimmte Territorien eingeräumt werden. Effektiv durchsetzen lässt sich nach der Entscheidung die Exklusivität aber nicht mehr. Wer in irgendeinem Land der EU eine Empfangsberechtigung von einem Veranstalter erwirbt, kann das Programm damit in jedem anderen Land empfangen. Dass die Lizenzgeber in den hochpreisigen Ländern keine Premium-Erlöse für absolute Exklusivität mehr erzielen können, nimmt der EuGH in Kauf. Gerechtfertigt seien nur „angemessene“ Entgelte, die sich auch ohne den strengen Exklusivitätsschutz erreichen ließen. Continue reading Der Europäische Gerichtshof zwingt die Medien auf den Binnenmarkt. Rechtsanwalt Dr. Christoph Wagner, in der promedia Dezember 2011

Klaus Goldhammer im Interview mit dem RTL Nachtjournal. EuGH-Urteil bedroht deutsches Glücksspielmonopol

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes lässt das deutsche Glücksspielmonopol wackeln. Illegal ist in Deutschland (jetzt) nicht mehr der private Wettanbieter, sondern das staatliche Glücksspielmonopol.

Goldmedia Geschäftsführer Dr. Klaus Goldhammer beantwortet Fragen der RTL Redaktion, darunter  warum so viele deutsche Wett-Anbieter ins Ausland wandern und eine Liberalisierung dringend erforderlich ist. „Die Endkunden, die Zocker oder die Wetter, haben plötzlich auch die Möglichkeit, mit deutschen Angeboten legal zu operieren.”

Klaus Goldhammer im RTL-Nachtjournal-Interview am 08.09.2010 (ab 3:50 Min.):

Interview auf n-tv am 09.09.2010

Klaus Goldhammer im Interview mit dem RTL-Nachtjournal
Dr. Klaus Goldhammer im n-tv-Interview

Goldmedia-Gastkommentar auf kress.de von Michael Schmid: Hat sich der Staat mit dem Glücksspielmonopol verzockt?

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes kam nicht nur überraschend, sondern auch deutlich: Illegal ist in Deutschland nicht mehr der private Wettanbieter, sondern das staatliche Glücksspielmonopol. Zwar sei ein nationales Glücksspielmonopol prinzipiell möglich, so die Richter, doch die dazu notwendige konsequente Umsetzung sei in der deutschen Regulierung nicht erkennbar. Das bedeutet: Der Staat kann nicht einerseits selbst für seine Glücksspielangebote werben und damit Spielanreize schaffen und andererseits private Anbieter wegen der Spielsucht-Gefahren nicht zulassen.

Dr. Michael Schmid
Dr. Michael Schmid

Damit hat Deutschland die Chance, bei der Glücksspiel-Regulierung in der Realität anzukommen. Denn schon heute wandern viele Spieler über Internetportale ins Ausland ab. Nach einer Goldmedia-Studie entfielen im Wettmarkt 2009 bereits 94 Prozent der Umsätze auf unregulierte ausländische Anbieter. Der gesamte deutsche Online-Markt mit Lotto, Wetten, Poker und Casinospielen wird in Deutschland nicht besteuert oder mit Abgaben versehen, weil er – nach herrschendem Recht – schlichtweg illegal ist. Dennoch wird über eine Mrd. Euro im Bruttospielertrag (nach Abzug der Gewinnausschüttungen) über das Internet von deutschen Zockern umgesetzt. Unreguliert, unkontrolliert und vor allem: unversteuert.

Statt dessen führte die Neuregulierung des staatlichen Glücksspielmonopols im Jahr 2008 dazu, dass es erhebliche Einbrüche in den klassischen Spielsegmenten und damit in den Steuereinnahmen zu verzeichnen gibt: Allein beim Deutschen Lotto- und Totoblock, bei Fernsehlotterien, den Klassen- und Soziallotterien gingen die Umsätze seit 2005 um fast zwei Mrd. Euro zurück. Die staatliche Sportwette Oddset brach im selben Zeitraum um rund 60 Prozent ein. Einzelne Spielbanken sind durch die erheblichen Umsatzrückgänge von ihrer Existenz bedroht. Die reduzierte Bewerbung solcher Angebote zeigte also Wirkung.

Paradoxerweise ließ der Staat dagegen ausgerechnet bei den Automatenspielen eine Öffnung des Marktes zu. Diese sind vergleichsweise liberal geregelt, obwohl das Thema Spielsucht gerade hier recht viele Probleme macht. Die Gründe für diese unterschiedlichen Regulierungsansätze sind schlicht: Automatenspiele werden anders als der sonstige Glücksspielmarkt nicht von den Ländern, sondern vom Bund reguliert.

Diese Widersprüche könnten dem staatlichen Glücksspielmonopol nun ein Ende machen. Vor einigen Jahren erklärte bereits das Bundesverfassungsgericht ein staatliches Glücksspielmonopol in Deutschland für unzulässig. Nur bei einer konsequenten Umsetzung sei ein solcher Eingriff in den Markt prinzipiell möglich. Mit deutlichen Einschnitten bei der Vermarktung erkauften sich die Länder damals das Weiterbestehen des Monopols, die staatlichen Steuereinnahmen schienen gesichert. Diesmal dürfte es schwieriger werden, das Monopol beizubehalten. Denn Niederlassungs- und Wettbewerbsfreiheit in der EU sind ebenfalls gewichtige Argumente.

Das Gemeinwesen kann  letztlich von einer Lockerung der Regeln in vielerlei Hinsicht profitieren: Verloren gegangene Umsätze und Glücksspieleinnahmen aus dem Ausland können zurückgeholt werden. In Deutschland würden in diesem Bereich wieder Arbeitsplätze geschaffen. Die deutschen Online-Spieler selbst hätten wieder mehr Rechtssicherheit, weil sie nicht auf Internet-Plattformen an exotischen bis obskuren Standorten mit Geld spielen müssen. Zudem kann der Staat selbst auch im anschwellenden Vertriebsweg Internet in Zukunft wieder klare Regeln schaffen und von den Umsätzen, die dort entstehen, Einnahmen generieren.

Dr. Michael Schmid, Senior Consultant Goldmedia GmbH

Weitere Informationen zum Thema Glücksspiel finden Sie auch auf www.goldmedia.com

Gastkommentar auf kress.de