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Kostenbegrenzung bei ARD und ZDF. Chef der Sächsischen Staatskanzlei Johannes Beermann stellt Konzept vor. Interview in der promedia

„Es handelt sich um eine Rechnung  mit vielen Unbekannten“

Interview mit Dr. Johannes Beermann, Chef der Sächsischen Staatskanzlei
promedia 2/2011

In einem ausführlichen promedia-Gespräch legt Dr. Johannes Beermann, Chef der Sächsischen Staatskanzlei und Leiter einer Arbeitsgruppe der Länder zur „Beitragsstabilität“ seine Strategie zur Begrenzung der Ausgaben für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk dar. Im Kern geht es dem Umtriebigen Juristen um drei Punkte: 1. Eine genaue Bestimmung der Aufgaben von ARD und ZDF. 2. Die Nutzung aller Synergiemöglichkeiten  zwischen den Anstalten, einschließlich einer besseren Abstimmung. 3.Maßvolle Investitionen in technische Innovationen. Beermann informierte in dem Interview auch darüber, dass die Länder Möglichkeiten erörtern, falls ein Landtag dem neuen Modell für eine Haushaltsabgabe nicht zustimmen sollte.

Dr. Johannes Beermann

promedia: Herr Beermann, der Jugendmedienschutzstaatsvertrag ist nicht wie geplant am 1. Januar in Kraft getreten. Muss dieser Vertrag vollständig neu verhandelt werden?
Johannes Beermann: Das Scheitern des Jugendmedienschutzstaatsvertrags hat uns völlig überrascht. Wie wir mit dieser Situation umgehen, wissen wir noch nicht. Der Staatsvertrag tritt nicht in Kraft, wenn nicht jedes vertragsschließende Land ihn ratifiziert. Das ist in Nordrhein-Westfalen nicht geschehen. Ich glaube, dass der Staatsvertrag vernünftig ist und dass wir mit ihm, nach einer sehr intensiven Diskussion, ein Regelwerk gefunden haben, das sowohl die Interessen des Jugendschutzes auf der einen Seite als auch die Befürchtungen derjenigen, die im Internet möglichst frei kommunizieren wollen, in ein angemessenes Verhältnis bringt. Continue reading Kostenbegrenzung bei ARD und ZDF. Chef der Sächsischen Staatskanzlei Johannes Beermann stellt Konzept vor. Interview in der promedia