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Goldmedia-Gastkommentar auf kress.de von Michael Schmid: Hat sich der Staat mit dem Glücksspielmonopol verzockt?

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes kam nicht nur überraschend, sondern auch deutlich: Illegal ist in Deutschland nicht mehr der private Wettanbieter, sondern das staatliche Glücksspielmonopol. Zwar sei ein nationales Glücksspielmonopol prinzipiell möglich, so die Richter, doch die dazu notwendige konsequente Umsetzung sei in der deutschen Regulierung nicht erkennbar. Das bedeutet: Der Staat kann nicht einerseits selbst für seine Glücksspielangebote werben und damit Spielanreize schaffen und andererseits private Anbieter wegen der Spielsucht-Gefahren nicht zulassen.

Dr. Michael Schmid
Dr. Michael Schmid

Damit hat Deutschland die Chance, bei der Glücksspiel-Regulierung in der Realität anzukommen. Denn schon heute wandern viele Spieler über Internetportale ins Ausland ab. Nach einer Goldmedia-Studie entfielen im Wettmarkt 2009 bereits 94 Prozent der Umsätze auf unregulierte ausländische Anbieter. Der gesamte deutsche Online-Markt mit Lotto, Wetten, Poker und Casinospielen wird in Deutschland nicht besteuert oder mit Abgaben versehen, weil er – nach herrschendem Recht – schlichtweg illegal ist. Dennoch wird über eine Mrd. Euro im Bruttospielertrag (nach Abzug der Gewinnausschüttungen) über das Internet von deutschen Zockern umgesetzt. Unreguliert, unkontrolliert und vor allem: unversteuert.

Statt dessen führte die Neuregulierung des staatlichen Glücksspielmonopols im Jahr 2008 dazu, dass es erhebliche Einbrüche in den klassischen Spielsegmenten und damit in den Steuereinnahmen zu verzeichnen gibt: Allein beim Deutschen Lotto- und Totoblock, bei Fernsehlotterien, den Klassen- und Soziallotterien gingen die Umsätze seit 2005 um fast zwei Mrd. Euro zurück. Die staatliche Sportwette Oddset brach im selben Zeitraum um rund 60 Prozent ein. Einzelne Spielbanken sind durch die erheblichen Umsatzrückgänge von ihrer Existenz bedroht. Die reduzierte Bewerbung solcher Angebote zeigte also Wirkung.

Paradoxerweise ließ der Staat dagegen ausgerechnet bei den Automatenspielen eine Öffnung des Marktes zu. Diese sind vergleichsweise liberal geregelt, obwohl das Thema Spielsucht gerade hier recht viele Probleme macht. Die Gründe für diese unterschiedlichen Regulierungsansätze sind schlicht: Automatenspiele werden anders als der sonstige Glücksspielmarkt nicht von den Ländern, sondern vom Bund reguliert.

Diese Widersprüche könnten dem staatlichen Glücksspielmonopol nun ein Ende machen. Vor einigen Jahren erklärte bereits das Bundesverfassungsgericht ein staatliches Glücksspielmonopol in Deutschland für unzulässig. Nur bei einer konsequenten Umsetzung sei ein solcher Eingriff in den Markt prinzipiell möglich. Mit deutlichen Einschnitten bei der Vermarktung erkauften sich die Länder damals das Weiterbestehen des Monopols, die staatlichen Steuereinnahmen schienen gesichert. Diesmal dürfte es schwieriger werden, das Monopol beizubehalten. Denn Niederlassungs- und Wettbewerbsfreiheit in der EU sind ebenfalls gewichtige Argumente.

Das Gemeinwesen kann  letztlich von einer Lockerung der Regeln in vielerlei Hinsicht profitieren: Verloren gegangene Umsätze und Glücksspieleinnahmen aus dem Ausland können zurückgeholt werden. In Deutschland würden in diesem Bereich wieder Arbeitsplätze geschaffen. Die deutschen Online-Spieler selbst hätten wieder mehr Rechtssicherheit, weil sie nicht auf Internet-Plattformen an exotischen bis obskuren Standorten mit Geld spielen müssen. Zudem kann der Staat selbst auch im anschwellenden Vertriebsweg Internet in Zukunft wieder klare Regeln schaffen und von den Umsätzen, die dort entstehen, Einnahmen generieren.

Dr. Michael Schmid, Senior Consultant Goldmedia GmbH

Weitere Informationen zum Thema Glücksspiel finden Sie auch auf www.goldmedia.com

Gastkommentar auf kress.de