Tag Archives: Medienkonzentrationsrecht

Ein Bedrohungspotenzial für die Meinungsbildung. Interview mit Martin Stadelmaier, Chef der Staatskanzlei von Rheinland-Pfalz, promedia Mai 2012

Die Novellierung des Medienkonzentrationsrechts verzögert sich weiter

„Ein Bedrohungspotenzial für die Meinungsbildung“

Interview mit Martin Stadelmaier, Chef der Staatskanzlei von Rheinland-Pfalz

In Deutschland existieren gegenwärtig etwa 5 Millionen internetfähige Fernsehgeräte. Die Zahl ist schnell steigend. Durch das Zusammentreffen der Web-TV-Angebote, neuer Video-on-Demand-Portale und der klassischen Fernsehkanäle auf dem Fernsehbildschirm verändern sich die Wettbewersbedingungen für die Fernsehanbieter und die Mediennutzung radikal. Der VPRT fordert deshalb eine neue Medienordnung, „die ein Level-Playing-Field und fairen Wettbewerb für alle Marktteilnehmer schafft.“ Themen, über die die Medienpolitiker der Länder gegenwärtig im Zusammenhang mit der Novellierung des Medienkonzentrationsrechts und der Plattformregulierung diskutieren. Der Chef der Staatskanzlei in Rheinland-Pfalz Martin Stadelmaier plädiert dafür, dabei „Suchmaschinenbetreiber in die Regeln zur Sicherung der Meinungsvielfalt grundsätzlich mit einzubeziehen und sie bei der Betrachtung der vor- und nachgelagerten Märkte im Hinblick auf eine verstärkende Wirkung für bestehende Meinungsmacht zu berücksichtigen.“

Martin Stadelmaier
Martin Stadelmaier

promedia: Herr Stadelmaier, die Ministerpräsidenten wollten ursprünglich in diesem Jahr über eine Novellierung des Medienkonzentrationsrechts entscheiden. Wie ist hier gegenwärtig der Stand der Dinge?
Martin Stadelmaier: Die von der Rundfunkkommission eingesetzte Arbeitsgruppe Medienkonzentration und regionale Vielfalt unter bayerischem Vorsitz hat sich im vergangenen Jahr auf einen gemeinsamen Vorschlag zur Neuordnung des Medienkonzentrationsrechts verständigt. Zwischenzeitlich wurde auf dieser Basis im Dialog mit den Betroffenen ein erster Regelungsvorschlag erarbeitet. Dieser konkrete Regelungsvorschlag sollte erstmals im März 2012 auf politischer Ebene diskutiert werden. Einige Länder sahen hierfür jedoch noch nicht die Zeit gekommen und plädierten stattdessen dafür, bei der KEK und der Wissenschaft eine weitere Untersuchung zu einem crossmedialen Ansatz in Auftrag zu geben, die im Herbst des laufenden Jahres fertig gestellt sein soll. Derzeit ist eine Arbeitsgruppe dieser Länder noch damit befasst, einen konkreten Arbeitsauftrag für dieses Gutachten zu formulieren. Über die genauen Hintergründe dieses Anliegens könnte ich an dieser Stelle nur spekulieren, da es aus meiner Sicht durchaus Sinn gemacht hätte, zunächst einmal die Continue reading Ein Bedrohungspotenzial für die Meinungsbildung. Interview mit Martin Stadelmaier, Chef der Staatskanzlei von Rheinland-Pfalz, promedia Mai 2012

Die Sonderregulierung für Rundfunk ist überholt. Interview mit Conrad Albert, Vorstand ProSiebenSat.1, Legal, Distribution & Regulatory Affairs, promedia April 2012

ProSiebenSat.1 fordert faire Spielregeln für alle Anbieter digitaler Inhalte

„Die Sonderregulierung für Rundfunk ist überholt“

Interview mit Conrad Albert, Vorstand ProSiebenSat.1, Legal, Distribution & Regulatory Affairs

Conrad Albert, Vorstand ProSiebenSat.1, hat in einem promedia-Interview gefordert, bei allen Fragen der Medienregulierung und des Medienkonzentrationsrechtes die Anbieter digitaler Inhalte gleich zu behandeln und die Sonderregulierungen für Rundfunk zu beenden:  „‚Meinungsmacht TV‘ sollte etwa durch einen Faktor ‚Meinungswirkung online‘ relativiert werden. Deshalb setzen wir uns klar dafür ein, für alle Anbieter audio-visueller Inhalte gleiche Rahmenbedingungen zu schaffen“, so Albert. Seiner Meinung nach benötigen wir kein Medienkonzentrationsrecht für andere Gattungen. Vielmehr müsse als fragwürdig gelten, dass 2012 noch die gleiche Ausprägung der genannten Kriterien bei Rundfunk vorherrscht wie vor zwanzig Jahren. Kritisch zeigte sich der im Konzern für Regulierungsfragen zuständige Vorstand, gegenüber einem von der Politik favorisierten Anreizsystem. Nach der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes zur Untersagung der Springer-ProSiebenSat1.-Fusion habe sich eine Änderung des bestehenden Medienkonzentrationsrechts erübrigt.

Conrad Albert
Conrad Albert

promedia: Herr Albert, die Ministerpräsidenten wollen in diesem Jahr über eine Novellierung des Medienkonzentrationsrechts entscheiden. Ist die Fernsehzentriertheit des Konzentrationsrechts grundsätzlich noch zeitgemäß?
Conrad Albert:
Tatsächlich messen wir in dieser wichtigen Frage mit zweierlei Maß, denn unser Medienkonzentrationsrecht ist erstens rundfunkzentriert und findet zweitens ausschließlich Anwendung auf deutsche Rundfunkveranstalter. Das heißt in der Konsequenz, dass die wichtigsten internationalen Player mit teilweise monopolistischen oder marktbeherrschenden Strukturen wie Google und Facebook nicht betroffen sind, es sei denn, sie wären als Investoren an deutschen Veranstaltern aktiv. Daran haben diese Unternehmen natürlich kein Interesse, da sie wissen, dass wir von medienrelevanten Größenordnungen mit wesentlichem Einfluss sprechen. In Deutschland etwa sind mittlerweile 20,2 Millionen Menschen bei Facebook aktiv, das entspricht knapp einem Viertel der Gesamtbevölkerung. Diese Entwicklung kann bei der Betrachtung der Marktstellung von Rundfunkveranstaltern nicht ausgeblendet werden. „Meinungsmacht TV“ sollte etwa durch einen Faktor „Meinungswirkung online“ relativiert werden. Deshalb setzen wir uns klar dafür ein, für alle Anbieter audio-visueller Inhalte gleiche Rahmenbedingungen zu schaffen.

promedia: Das heißt, dass heute von Online-Plattformen und Suchmaschinen eine ebenso große Gefahr für die Meinungsbildung ausgeht wie von klassischen TV-Sendern?
Conrad Albert:
Gefahr ist ein viel zu großes Wort! Die ProSiebenSat.1 Media AG hat mit ihren starken TV- und Internet-Marken Deutschlands die Pole Position inne und profitiert von den vielen strategischen Vorteilen einer digitalisierten Medienlandschaft. Continue reading Die Sonderregulierung für Rundfunk ist überholt. Interview mit Conrad Albert, Vorstand ProSiebenSat.1, Legal, Distribution & Regulatory Affairs, promedia April 2012

Illegaler Download ist und bleibt illegal. Interview mit Björn Böhning, Chef der Berliner Senatskanzlei, promedia Februar 2012

Chef der Berliner Senatspartei fordert von Providern Maßnahmen gegen Online-Piraterie

„Illegaler Download  ist und bleibt illegal“

Interview mit Björn Böhning, Chef der Berliner Senatskanzlei

Björn Böhning, der neue Chef der Senatskanzlei in Berlin und Mitglied der SPD-Medienkommission hat sich in einem promedia-Interview Kritik am Vorschlag von Kurt Beck geübt, Digitalkanäle von ARD und ZDF einzustellen. „Ich halte es zum Beispiel für richtig, dass das ZDF seine Bandbreite an Programmen ausweitet, auch, um durch digitale Verbreitungswege eine jüngere Zielgruppe zu erreichen. Es müssen nicht sechs sein. Ich bin aber dafür vor allem zu diskutieren, was wir thematisch wollen. Welche Inhalte brauchen wir, welche Zielgruppe soll erreicht werden und welchen Auftrag soll der öffentlich-rechtliche Rundfunk über einen solchen Digitalkanal  erfüllen? Das ist es, worüber wir reden sollten und nicht allein über die Anzahl als einziges Kriterium“, so Böhning.

Björn Böhning, SPD, Chef der Berliner Senatskanzlei
Björn Böhning, SPD, Chef der Berliner Senatskanzlei

Fragen an den SPD-Medienpolitiker darüber hinaus zur Medienpolitik des Berliner Senats, zum Verhältnis von Netzpolitik und Urheberrecht und zur Novellierung des Medienkonzentrationsrechts.

promedia: Herr Böhning, welche Bedeutung wird die Medienpolitik für den Berliner Senat in den nächsten Jahren haben?

Björn Böhning: Wir werden sie weiterhin als einen Schwerpunkt unserer Senatspolitik begreifen. Wir haben in den Koalitionsverhandlungen festgelegt, dass wir Medien- und Netzpolitik stärker miteinander verschränken. Das wird künftig einer unserer Schwerpunkte sein, weil Berlin den Anspruch hat, medienpolitisch auch international an der Spitze zu bleiben und gleichzeitig die Politik für die digitale Gesellschaft. zu entwickeln

promedia: Was heißt das, Medienpolitik und Netzpolitik miteinander zu verschränken?

Björn Böhning:  In der neuen digitalen Zeit  wird beispielsweise das klassische  TV- Angebot ergänzt um das Internet mit den Möglichkeiten des Bewegtbildes. Diese Verschränkung muss auch politisch nachvollzogen werden. Es genügt nicht mehr, bestimmte Bereiche – sei es Rundfunk, TV oder Internet – isoliert zu betrachten. Man muss den Gesamtzusammenhang sehen. Continue reading Illegaler Download ist und bleibt illegal. Interview mit Björn Böhning, Chef der Berliner Senatskanzlei, promedia Februar 2012