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Die Politik sollte kein Qualitätswächter öffentlich-rechtlicher Angebote werden. Marc Jan Eumann, Medien-Staatssekretär in NRW und Vorsitzender der SPD-Medienkommission im Gespräch mit promedia

Der Medienstaatssekretär in NRW und Vorsitzende der SPD-Medienkommission Marc Jan Eumann, hält es für denkbar, das für die Zweitverwertung von öffentlich-rechtlichen Programmen auch bezahlt werden muss: „Die Frage, ob jedes Angebot für jeden Verbreitungsweg grundsätzlich kostenfrei sein sollte, halte ich für diskussionswürdig“, so Eumann in einem promedia- Gespräch.  Es sei allerdings wichtig, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk eine gemeinsame Strategie entwickele. „Im Kern geht es um eine Balance zwischen öffentlich-rechtlichen und kommerziellen Anbietern im Netz. Wir müssen diese duale Vielfalt auch im Netz erhalten“, betont der SPD-Medienexperte.Eumann machte in dem Gespräch zugleich deutlich, dass die Abgaben für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk 2013 und 2014 die jetzigen 17,98 Euro nicht überschreiten müssen, da die KEF über entsprechende Möglichkeiten verfügt. Der Vorsitzende der SPD-Medienkommission rief ARD und ZDF dazu auf, eigene Vorschläge für eine Strukturreform zu präsentieren. „Das ist ihre Verantwortung gegenüber der Gesellschaft, die diesen öffentlich-rechtlichen Rundfunk finanziert“, unterstrich Eumann.
Auch eine Präzisierung des Online-Auftrages, wie von den Verlegern gefordert, lehnte Eumann
ab.

Marc Jan Eumann
Marc Jan Eumann

promedia: Herr Eumann, die Ministerpräsidenten haben dem Entwurf des 15. RäStV zugestimmt. Ist damit für Sie das Thema eines neuen Gebührenmodells „abgehakt“ oder gibt es Punkte über die bis zum Dezember noch diskutiert werden müsste?
Marc Jan Eumann:
Die Regierungschefinnen und die Regierungschefs der Länder haben dem Entwurf des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages noch nicht formell zugestimmt. Sie haben diesen Text zur Kenntnis genommen. Zunächst müssen nun die Landesparlamente unterrichtet werden. Das ist uns ein wichtiges Anliegen. Sollten jetzt noch Parlamentarier Vorbehalte haben, so muss darüber gesprochen werden. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass jeder Staatsvertrag immer nur ein Kompromiss zwischen unterschiedlichen Positionen sein kann. Ich bin aber zuversichtlich, dass wir nach der parlamentarischen Vorunterrichtung auf der Ebene der Regierungschefinnen und Regierungschefs zu einer Einigung kommen werden.

promedia: Die KEF soll erst 2014 über eine Anpassung der Haushaltsabgabe befinden. Das bedeutet ein Einfrieren der Abgabe bis mindestens 2015. Wie ist das mit dem Grundsatz einer bedarfsgerechten Finanzierung vereinbar?
Marc Jan Eumann:
Es bleibt weiterhin bei dem verfassungsrechtlichen Grundsatz einer bedarfsgerechten Finanzierung und dem Verfahren, wie es im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag festgelegt ist. Hier wurde nichts am Entwurf des Textes des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrags geändert. Die Rundfunkanstalten werden jetzt ihren Bedarf anmelden und die KEF wird ihn im nächsten Jahr prüfen. Ich gehe davon aus, dass ein entsprechender Entwurf eines Berichts auch zu der Frage, ob und in welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt eine Änderung des Rundfunkbeitrags notwendig ist, Stellung nehmen wird. Continue reading Die Politik sollte kein Qualitätswächter öffentlich-rechtlicher Angebote werden. Marc Jan Eumann, Medien-Staatssekretär in NRW und Vorsitzender der SPD-Medienkommission im Gespräch mit promedia