Wir sind ein neutraler Sachwalter von Nutzerinteressen. Interview mit Jürgen Brautmeier, Direktor der Landesanstalt für Medien in NRW (LfM), promedia Special Medienforum NRW, Juni 2012

Die LfM will sich künftig stärker um Datenschutz und Persönlichkeitsrechte im Internet kümmern

„Wir sind ein neutraler Sachwalter von Nutzerinteressen“

Interview mit Jürgen Brautmeier, Direktor der Landesanstalt für Medien in NRW (LfM)

Dr. Jürgen Brautmeier
Dr. Jürgen Brautmeier

Die Landesmedienanstalt in NRW, die LfM, begeht in diesem Jahr ihr 25jähriges Bestehen. Sie gehörte zu den ersten Medienanstalten, die ab Mitte der 80iger Jahre mit der Einführung des privaten Rundfunks entstanden. In einem promedia-Gespräch macht der Direktor der LfM, Jürgen Brautmeier, den Wandel in den Aufgaben in den vergangenen 25 Jahren deutlich: „Unser Anspruch ist heute, Ansprechpartner Nummer eins zu sein für Bürgerinnen und Bürger, wenn es um Fragen der Medien und der Mediennutzung geht.“ Zu den wichtigsten aktuellen Aufgaben der Medienpolitik zählt er die Plattformregulierung auch auf solche Plattformen wie Smart TV sowie die Zusammenführung der  Rundfunk- und Telemedienaufsicht bei den Landesmedienanstalten.

promedia: Herr Brautmeier, die LfM feiert in diesem Jahr ihr 25jähriges Bestehen. Welches waren die wichtigs-ten Herausforderungen und Leistungen in den vergangenen 25 Jahren?
Jürgen Brautmeier: Die LfM stand im ihrem Gründungsjahr 1987 ja eigentlich vor einer wunderbaren Situation: Landesmedienanstalten gab es damals noch nicht. Das Landesrundfunkgesetz war gerade verabschiedet worden, und mit diesem Gesetzt ging es auch für die Medienaufsicht in Nordrhein-Westfalen ganz neu los. Vorbilder? Fehlanzeige. Die einzige Grundlage war (und ist natürlich weiterhin) der Bezug auf die Aufgabenstellung, die der Gesetzgeber uns damals aufgetragen hatte. Das wichtigste seinerzeit war, für ein funktionierendes privates Rundfunksystem im bevölkerungsreichsten Bundesland zu sorgen. Den Anfang machten damals die beiden großen Fernsehanbieter RTL und Sat. 1, die den Einstieg in Nordrhein-Westfalen zunächst ja über terrestrische Kapazitäten schafften. Die wurden von uns im Wege der Lizenzierung übertragen.
Fast zeitgleich galt es, das ambitionierte Zwei-Säulen-Modell für den privaten Hörfunk auf den Weg zu bringen. Dies war in der Anfangsphase sicherlich die komplexeste Aufgabe, weil wir es in mehr als 40 Verbreitungsge-bieten mit Veranstaltergemeinschaften und Betriebsgesellschaften zu tun hatten. Dass der Bürgerfunk seit je her Bestandteil des privaten Rundfunks war, und dieser vor allem in den Anfangsjahren, nicht gerade zu den Lieblingsprogrammelementen von Veranstaltergemeinschaften, Betriebsgesellschaften und Chefredakteuren galt, machte die Sache nicht einfacher.
Mitte der 90ziger Jahre baute sich dann ein Thema auf, das heute zu den zentralen Aufgaben zählt: nämlich die Förderung der Medienkompetenz. Besonders hervorheben will ich zweierlei: Erstens, dass es uns gelungen ist, nachhaltig ein funktionierendes, erfolgreiches Radiomodell in jetzt 44 Verbreitungsgebieten dauerhaft etabliert zu haben, und zweitens, dass wir es geschafft haben, im Bürgerfunk und im Bürgerfernsehen zu einer so breiten und in vielen Gruppen verankerten Beteiligungschance zu gelangen. nrwision mit den vielen angeschlossenen Lern- und Lehrredaktionen überall im Land und die Bürgerfunkgruppen im Radio stehen hierfür.

promedia: Wie hat sich das Profil der LFM in den vergangenen 25 Jahren verändert?
Jürgen Brautmeier: Durch die Veränderung von Aufgaben hat sich natürlich auch das Profil verändert. Ich sprach bereits von der Förderung der Medienkompetenz. Ich habe angedeutet, dass wir zu Beginn sehr engagiert waren was die Lizenzierung betrifft. An diesen beiden Themenfeldern lässt sich gut eine Profilveränderung beschreiben. Wir sehen uns, was die Medienkompetenzförderung betrifft, als diejenige Institution, die allein aus sachlichen und fachlichen Interessen heraus Mediennutzerinnen und Mediennutzer in NRW zur Seite steht – und zwar ohne wirtschaftliche oder sonstige Interessen im Blick zu haben. Dies hat uns, wenn man an die Vielzahl von Publikationen, Angeboten, Seminaren und Projekten denkt, in der Wahrnehmung der Öffentlichkeit, so glaube ich, einen hohen Stellenwert verschafft.
Zum Zweiten: Die Lizenzierung von Veranstaltern ist lange schon nicht mehr in dem Maße wichtig wie es früher war. Seit geraumer Zeit entscheidet die Lizenz (Stichwort: Führerscheinmodell) alleine ja zunächst Mal nur darüber, dass der Anbieter senden darf. Wie er mit seinem Programm aber auf die Bildschirme oder ins Radio kommt, ist eine zweite und weit aus komplexere Aufgabe.
Zusammengefasst würde ich das Profil der LfM so beschreiben: Unser Anspruch ist, Ansprechpartner Nummer eins zu sein für Bürgerinnen und Bürger, wenn es um Fragen der Medien- und der Mediennutzung geht.

promedia: Ursprünglich wurden die Landesmedienanstalten gegründet, um den privaten Rundfunk mit Fre-quenzen zu versorgen und den privaten Rundfunk zu „überwachen“. Zumindest die 1. Funktion hat sich erledigt. Wie notwendig und realistisch ist die Überwachungsfunktion angesichts eines unübersichtlich großen TV und Web-TV-Angebotes?
Jürgen Brautmeier: Zunächst: Auch die „Frequenzversorgung“ hat sich nicht wirklich erledigt. Bei digitalen Übertra-gungswegen – wie aktuell beim DAB+ Pilotversuch – obliegt es nach wie vor der Landesmedienanstalt, Übertra-gungskapazitäten zuzuweisen. Eine „Überwachungsfunktion“ ist zweitens nach wie vor notwendig – und auch realistisch; wenngleich ich das Wort „Überwachung“ nicht sehr treffend finde. Für die Inhalte und ihre Bewer-tung hat sich aus meiner Sicht aber prinzipiell wenig geändert: Es gibt Standards, etwa bei Werbung oder beim Jugendschutz, die weder durch Zeitablauf noch durch technische Fortentwicklung überflüssig werden. So müssen auch bei anderen Übertragungswegen Fernsehprogramme den gleichen Grundeinstellungen zu bestimmten Werten Rechnung tragen wie bisher. Und wenn Inhalte, auf welchem Wege auch immer, große Mengen von Menschen erreichen, dann sollte auch künftig der ein oder andere Gedanke darauf verwendet werden, was das letztlich bewirken kann. Von der immer wiederkehrenden Debatte der Meinungsmacht bis hin zu Fragen der Vermischung von redaktionellem Programm mit werblichen Inhalten wird eine prinzipielle Haltung nicht von Übertragungswegen abhängen. Dass es Nuancen geben kann und sollte, was Werbeformen etc. anbetrifft: Darüber wird man immer und vor allem immer wieder reden müssen. Die vom Gesetzgeber aus durchaus guten Gründen definierten Programmgrundsätze dadurch aufzugeben, dass wir Fernsehen nicht mehr über die Dachantenne empfangen, sondern über IP-TV (oder was auch immer noch kommen mag) – das sehe ich nicht.

promedia: Mehrere Politiker und auch Direktoren von Landesmedienanstalten haben sich für eine Abschaffung der Lizenzpflicht für Rundfunkangebote ausgesprochen. Teilen Sie diese Auffassung?
Jürgen Brautmeier: So pauschal nicht. Sicher hat die Lizenz im Rahmen des Führerscheinmodells an Bedeutung verlo-ren. Aber die wenigen Punkte, die derzeit noch im Rahmen einer Lizenz geprüft werden – Gesellschafter, Pro-gramm, Wirtschaftsplan – haben auch in Zukunft eine Berechtigung. Der andere Weg – erst mal darf jeder alles senden ohne Zulassung und nur wenn er unzulässige Inhalte wie Pornografie oder Rassistisches ausstrahlt, wird der Sender verboten – dürfte der schwierigere und auch unbefriedigendere sein, weil diese Inhalte dann erst mal ausgestrahlt werden (bis das Verbotsverfahren abgeschlossen ist).

promedia: Wie sollten die Broadcast-TV-Welt  und die Web-TV-Welt regularisch angepasst werden?
Jürgen Brautmeier: Es ist richtig, dass die Web-TV-Welt nicht nur Fragen der Plattformregulierung, des chancenglei-chen Zugangs und der Netzneutralität aufwirft, sondern auch die der Regulierung der Inhalte. Man muss sich dabei immer vor Augen halten, dass Regulierung insoweit nicht neu erfunden werden muss. Inhalte, die über das Web zum Nutzer kommen, tun dies in Form der rechtlichen Kategorien Rundfunk oder Telemedium, nicht an-ders als die Angebote über herkömmliche Rundfunkverteilstrukturen. RStV, Landesmediengesetze, JMStV und Telemediengesetze sind auch für Web-TV-Angebote einschlägig, die Welt scheint in Ordnung, insbesondere dort, wo der Unterschied zwischen Rundfunk und Telemedien regulatorisch schon aufgebrochen ist, im Bereich des Jugendschutzes und des Schutzes der Menschenwürde.
Man darf aber zwei Punkte nicht verkennen. Zum Einen ermöglicht das Web sporadischen und spontanen Rundfunk, der mit klassischen Zulassungsverfahren und –regularien überfordert sein wird. Die Landesmedienanstalten erarbeiten hier gerade Vorschläge an den Gesetzgeber, auch für diese Formen von Rundfunk passende Regeln zu haben, die zwar nicht die inhaltlichen Vorgaben, aber die Verfahren lockern und erleichtern. Zum Anderen zeigen Web-TV-Angebote, die häufig verschieden Rechtskategorien verschmelzen, deutlich die Unsinnigkeit „gesplitteter“ Aufsicht verschiedener fachlich zuständiger Behörden. Auch hier fordern die Landesmedienanstalten seit Langem, Rundfunk- und Telemedienaufsicht bei ihnen zusammenzuführen.

promedia: Also enden Ihre Grenzen nicht da, wo es nicht mehr um Rundfunk geht?
Jürgen Brautmeier: Nein! Bereits heute befassen wir uns ja mit Telemedien und der Plattformregulierung. Natürlich ist zentraler Punkt hierbei die besondere Bedeutung des Rundfunks und die Frage, wie wir erreichen, dass die Pro-gramme in Zukunft bei der Vielzahl der Angebote weiter aufgefunden werden können. Im Übrigen informieren wir ja gezielt weit über die Grenzen des Rundfunks hinaus: Denken Sie an die Publikationen und Veranstaltun-gen der LfM-Initiative „NRW digital“. Zuletzt haben wir die Broschüre „Mobil ins Netz“ herausgegeben. Allein der Titel sagt schon, dass wir uns hier selbst keinerlei Grenzen auferlegen. Oder nehmen Sie die Handreichungen für Lehrer und Eltern zum Thema Computerspiele. Auch ein gutes Beispiel.

promedia: Inwieweit  müssen sich die Landesmedienanstalten auch um digitale Verbreitungswege wie Platt-formen und digitale Online- Angebote kümmern, die per Hybrid-Fernseher auf den Fernseher gelangen?
Jürgen Brautmeier: Eine unserer zentralen Forderungen an den Gesetzgeber im Rahmen der Novellierung des RStV ist, die Plattformregulierung auch auf solche Plattformen wie Smart TV– die nicht über eigene Übertragungskapazi-täten verfügen und damit derzeit aus der Regulierung heraus fallen – zu erweitern. Dies ist notwendig, weil auch hier für die Meinungsvielfalt relevante Auswahlentscheidungen getroffen werden.

promedia: Die Landesmedienanstalten bauen ihre Geschäftsstelle in Berlin aus und konzentrieren hier auch die KEK und KJM. Welche Aufgaben könnten und sollten künftig noch über die gemeinsame Geschäftsstelle bewältigt werden?
Jürgen Brautmeier: Aus meiner Sicht ist die von den Ministerpräsidenten geforderte neue Aufgabenverteilung, die ab 2013 ja gelten soll, sehr überzeugend ausgefallen. Sie sagen zu Recht, dass KEK und KJM sowie die Geschäftsstelle von Berlin aus arbeiten. Die Struktur dafür ist zeitgemäß und wird dafür sorgen, dass die Aufgaben schnell und überzeugend gelöst werden können. Wichtig ist für mich, dass die einzelnen Landesmedienanstalten für das Materielle und das Inhaltliche zuständig sind und bleiben. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass die Geschäfts-stelle in Berlin, so wie wir es vereinbart haben, eine vor allem organisatorische und koordinierende Funktion hat. Die in den Ländern ansässigen Landesmedienanstalten haben nicht nur die personelle, sondern auch die materielle Expertise, um anstehende inhaltliche Fragen beantworten zu können.

promedia: Wo liegen künftig die Aufgaben der LFM vor allem?
Jürgen Brautmeier: Als gebührenfinanzierte öffentlich-rechtliche Institution muss die LfM auch künftig dafür sorgen, ein neutraler und an der Sache orientierter Sachwalter von Nutzerinteressen zu sein. Wir sehen uns als eine Art Mediator oder Moderator bei unterschiedlichen Interessenlagen. Wir müssen die Sender im Blick haben – die sollen wir ja, so sagt es das Gesetz, in ihrer Entwicklung fördern. Wir müssen aber, und das wird eine immer wichtigere Aufgabe sein, vor allem die Menschen im Blick haben, die Medien nutzen. Dabei geht es längst nicht mehr nur um Rundfunk-, sondern natürlich auch um Internetangebote.
Ich bin ganz sicher, dass wir uns zukünftig auch weiterhin noch stärker um Themen wie den Datenschutz, wie Persönlichkeitsrechte im Internet, kurzum um Interessen von Nutzer kümmern werden, die der Einzelne gegen-über mächtigen Anbietern überhaupt nicht mehr durchsetzen kann. Dass wir seit langer Zeit hier ein Netzwerk mit Partnern in Europa und in Deutschland geschaffen haben, etwa mit guten Kontakten zu Datenschutzbeauf-tragten, macht die Sache sicherlich leichter.

promedia: Die Medienanstalten werden häufig als Wirtschaftsförderinstitution der Länder abgestempelt. Wie kritisch sehen Sie Ihr Engagement für den Medienstandort NRW?
Jürgen Brautmeier: Ich sehe das überhaupt nicht. Natürlich sollen wir auch, aber sicherlich nicht vorrangig, wirtschaft-liche Interessen mit im Blick behalten. Aber die LfM als eine reine Standortinitiative für Nordrhein-Westfalen abstempeln zu wollen, geht weit an der Realität vorbei. Wir haben gerade hier in NRW eine klare Aufgabenverteilung, ich nenne die Film- und Medienstiftung, die sich vorrangig auch um Standortfragen, um Förderfragen kümmert. Das heißt für uns, dass wir uns, relativ frei von diesen Aspekten, auf unsere eigentliche Arbeit konzentrieren können.

Über Dr. Jürgen Brautmeier

  • Geboren: 15. Juli 1954
  • Studium der Geschichte und Anglistik
  • In den 1990er Jahren in Mittel- und Osteuropa Berater bei der Rundfunkgesetzgebung und Lehraufträge an verschiedenen Universitäten
  • Leitung der Bereiche Recht, Technik, Aufsicht und Förderung in der LfM
  • Seit 1999 der Stellvertreter des Direktors
  • Seit Oktober 2010 Direktor der LfM
  • Vorsitzender der Europäischen Plattform der
  • Regulierungsbehörden (EPRA)

Artikel in der promedia, Special Medienforum NRW, Juni 2012

Weitere Informationen: promedia

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