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Neue Gefahr für das terrestrische Fernsehen? Gastbeitrag von Claus Sattler bei kress.de

Das gesamte UHF-Band soll für den Mobilfunk geöffnet werden. Brauchen wir langfristig noch ein Nebeneinander von terrestrischen Rundfunk- und zellularen Mobilfunknetzen?

Alle Jahre wieder treffen sich Frequenzplaner weltweit zu einer sogenannten „Wellenkonferenz“. Ziel ist es hier, auf dem Verhandlungswege die unterschiedlichen Interessen der einzelnen Staaten bei der Nutzung des Frequenzspektrums abzustimmen, da sich Funkwellen nicht an Staatsgrenzen stoppen lassen.

Prof. Claus Sattle, Goldmedia Innovation GmbH
Prof. Claus Sattler, Goldmedia Innovation GmbH

Das Ergebnis der letzten Konferenz im Februar 2012 ist für den terrestrischen Rundfunk von weitreichender Bedeutung: Auf Betreiben afrikanischer und arabischer Länder wurde auf der Weltfunkkonferenz WRC-12 beschlossen, dass ab 2015 auch in Europa der Rest des sogenannten UHF-Bandes, nämlich der Bereich von 694-790 MHz, gleichberechtigt für den Rundfunk und den Mobilfunk zur Verfügung gestellt werden soll. Bislang wird dieser Frequenzbereich ausschließlich für Rundfunkdienste genutzt. Postwendend wiesen Vertreter des terrestrischen Rundfunks DVB-T auf die möglichen Probleme hin, die sich sowohl für das Antennenfernsehen als auch für den Einsatz drahtloser Mikrofone ergeben könnten. Ihre Argumente, man brauche Planungssicherheit für Nutzer und Betreiber bisheriger Technologien sowie zu den positiven Zukunftsaussichten von DVB-T2 in diesen Frequenzbereich, erscheinen nachvollziehbar.

Trotzdem sollten wir angesichts der rasant zunehmenden mobilen Nutzung von audio-visuellen Inhalten über Smartphones und Tablets sowie des eher geringen Nutzungsanteils von DVB-T über einen mittel- bis langfristigen Paradigmenwechsel zumindest einmal anfangen nachzudenken.

Die Situation: Der Anteil der Haushalte, die digital-terrestrisch Fernsehen empfangen, ist mit elf Prozent in den letzten Jahren nahezu konstant geblieben. Die DVB-T Lizenzen für die Fernsehsender laufen je nach Vergabezeitpunkt ab 2014 schrittweise aus. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist unklar, ob insbesondere die privaten Fernsehsender ihre Lizenzen verlängern bzw. neu beantragen werden. Der Übergang zu DVB-T2, der auch den HD-Empfang ermöglichen würde, ist mittlerweile verschoben und birgt zudem Unwägbarkeiten, wie viele Nutzer den neuerlichen technologischen Umstieg mitmachen würden. Continue reading Neue Gefahr für das terrestrische Fernsehen? Gastbeitrag von Claus Sattler bei kress.de

Frequenzen zum Ersten, zum Zweiten, zum Dritten?, promedia-Artikel von Petra Kammerevert (SPD), Mitglied des Europaparlaments und des Kultur- und Medienausschusses

Die Europäische Kommission hat am 20. September 2010 einen Beschlussvorschlag für ein “erstes europaweites Programm für die Funkfrequenzpolitik zur strategischen Planung und Harmonisierung der Frequenznutzung innerhalb der EU”  (Frequenzprogramm) verabschiedet. Für den Zeitraum bis 2015 wird hierin unter anderem festgelegt, wie die Frequenznutzung dazu beitragen kann, für alle Europäer/-innen bis 2020 eine Breitbandversorgung mit einer Übertragungsgeschwindigkeit von mindestens 30 Mbit/s zu gewährleisten.

Petra Kammerevert
Petra Kammerevert

Zutreffend stellt die Kommission fest, dass Funkfrequenzen ein knappes Gut sind. Deshalb müsse man Prioritäten setzen. Die im Vorschlag getroffene Priorisierung zugunsten einer ausschließlich wirtschaftlichen Verwertung von Frequenzen stellt allerdings die im vorigen Jahr schwer errungenen  Grundsätze des Telekom-Pakets erneut in Frage.
Das Ziel des Frequenzprogramms ist eindeutig: Drahtlose Breitbandnetze sollten deutlich mehr Frequenzen nutzen dürfen, als dies bisher der Fall ist. Zwar sind politische Initiativen für einen flächendeckenden Ausbau schneller Internetverbindungen grundsätzlich zu begrüßen. Gleichwohl darf dabei nicht aus dem Blick geraten, dass Frequenzen ein öffentliches Gut sind und zudem auch die Grundlage für  andere gesellschaftlich relevante Bereiche darstellen, wie zum Beispiel Rundfunk oder Sicherheitsdienste. Sie sind zur Erfüllung vielfältiger gesellschaftlicher, kultureller, sozialer und wirtschaftlicher Aufgaben unverzichtbar. Mit der TK-Review 2009 wurde die Kommission verpflichtet, diese Aspekte beim Frequenzmanagement jeweils gleichermaßen und angemessen zu berücksichtigen und nicht etwa einem Dienst einen Vorrang einzuräumen. Gleichzeitig wurde -nicht zuletzt auf Druck des Europäischen Parlaments- festgeschrieben, dass Ausnahmen von der Dienste- und Technologieneutralität ausdrücklich zulässig sind, wenn  diese der Sicherung der kulturellen Vielfalt und des Meinungs- und Continue reading Frequenzen zum Ersten, zum Zweiten, zum Dritten?, promedia-Artikel von Petra Kammerevert (SPD), Mitglied des Europaparlaments und des Kultur- und Medienausschusses