Unser Urheberrecht ist veraltet und fehlerhaft. Interview mit Sebastian Nerz, Vorsitzender der Piratenpartei, promedia April 2012

Piratenpartei hält Online-Piraterie für unproblematisch

„Unser Urheberrecht ist veraltet und fehlerhaft“

Interview mit Sebastian Nerz, Vorsitzender der Piratenpartei

In einem promedia-Interview, bei dem die Fragen schriftlich beantwortet worden sind, legt Sebastian Nerz, Vorsitzender der Piratenpartei ausführlich die Position seiner Partei zu Fragen des Urheberrechtsschutzes im Internet dar. Kern dieser Überlegungen sind die Forderungen nach einem „Recht auf Privatkopie und eine Befreiung der Bildung von Vergütungsansprüchen.“ Dabei erweckt Nerz den Eindruck, das Recht auf Privatkopie sei abgeschafft worden, was aber nicht stimmt. Auch die in dem Interview genannten Beispiele für die Entwicklung des „Kulturgütermarktes“ entsprechen weder bei nicht den Tatsachen. Besonders pikant, dass Sebastian Nerz das illegale Streamen von Spielfilmen  als „nicht-kommerziellen Verbreitung“ bezeichnet.

Sebastian Nerz
Sebastian Nerz

promedia: Herr Nerz, die Piratenpartei lehnt das vorliegende ACTA-Abkommen ab. Warum?
Sebastian Nerz: Eines der grundlegenden Probleme bei ACTA ist, dass es im geheimen  verhandelt wurde. Bei den Verhandlungen wurden einerseits die  nationalen und supranationalen Parlamente außer Acht gelassen und andererseits nur Vertreter der großen Medienverwertungsgesellschaften zugelassen. Damit werden bspw. die Interessen von Künstlern und Konsumenten nicht beachtet, die erforderliche breite gesellschaftliche Debatte wird nicht geführt. Gleichzeitig ist das Abkommen schwammig und unsauber formuliert, es erzeugt Rechtsunsicherheit und erzeugt Missbrauchsmöglichkeiten. Dazu schreibt es ein fehlerhaftes Urheberrecht fest. Nicht zuletzt bringt das ACTA-Abkommen humanitäre Probleme mit sich. Durch Bestimmungen zum Patent- und Markenrecht wird die Welthunger-Problematik verschärft und Entwicklungsländern der Zugang zu
lebensrettender Medizin erheblich erschwert.

promedia: In der aktuellen Version ist keine Rede mehr von Netzsperren, Überwachung des Datenverkehrs und gar einem Internetverbot für Nutzer. Woraus resultiert Ihre Sorge?
Sebastian Nerz: Es bietet Missbrauchsmöglichkeiten. Auch sind Erweiterungen nicht ausgeschlossen – die beteiligten Unternehmen haben bereits sehr deutlich gemacht, dass sie ein großes Interesse daran hätten, Netzsperren wieder aufzunehmen. Unter der Überschrift „Kapitel II, Rechtsrahmen für die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums“ führt ACTA in § 8 Abs. 1 aus: „Jede Vertragspartei sorgt dafür, dass ihre Gerichte in zivilrechtlichen Verfahren zur Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums befugt sind, […] gegenüber einem Dritten, welcher der Zuständigkeit des betreffenden Gerichts untersteht, unter anderem anzuordnen, dass Waren, die ein Recht des geistigen Eigentums verletzen, daran gehindert werden, in die Vertriebswege zu gelangen.“ „Dritter“ in diesem Sinne kann danach also auch ein Internetprovider sein, der demnach gerichtlich verpflichtet werden könnte, zu verhindern, dass „Waren, die ein Recht des geistigen Eigentums verletzten“, in die Vertriebswege, sprich: das Internet gelangen. Dies kann ein Internetprovider indes nur durch Kontrolle des Datenflusses. Damit bildet ACTA entgegen aller anderslautenden Beteuerungen gerade  nicht die derzeitige Rechtslage in Deutschland ab, sonder geht weit über diese hinaus. Aktuell regelt § 7 Abs. 2 TMG: „Diensteanbieter im Sinne der §§ 8 bis 10 sind nicht verpflichtet, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen.“ Dies würde durch ACTA also geändert und zudem die Voraussetzung einer präventiven Kontrolle des Datenverkehrs geschaffen, letztlich also die Zensur-Infrastruktur, wie wir sie aus totalitären Ländern kennen. Außerdem sollen die Staaten Kooperationsbemühungen” in der Wirtschaft fördern (Art. 27 III), um Urheberrechtsverletzungen zu bekämpfen. In  diesem Rahmen wäre die Einführung der genannten Internetverbote oder anderer Maßnahmen möglich.

promedia: Die Justizministerin hat erklärt, dass das ACTA-Abkommen keine Änderung des Urheberrechts in Deutschland erfordere. Damit ist es doch gesetzeskonform?
Sebastian Nerz: Falls dies tatsächlich so ist, dann gibt es keinerlei Notwendigkeit für dieses Abkommen. Ob dies aber so ist, das ist erst einmal umstritten. Erforderlich wären unter anderem die Anpassung des TMG und des Patentrechtes. Zudem schreibt das ACTA Abkommen ein veraltetes und fehlerhaftes Urheberrecht fest. Auch dürfen wir nicht nur die Situation in Deutschland betrachten.  Global betrachtet bringt das ACTA Abkommen schärfere und negative Schutzrechte mit sich.

promedia: Sie sagen, das ACTA Abkommen schreibt ein veraltetes und fehlerhaftes Urheberrecht fest. Warum  ist das  aktuelle Urheberrecht nicht mehr zeitgemäß?
Sebastian Nerz: Das heutige Urheberrecht stammt aus einer Zeit, als eine Trennung von Datenträger und Inhalt noch Sinn machte, in einer digitalisierten Welt stimmt diese Annahme schlicht nicht mehr. Darüber hinaus gibt es auch  noch ganz andere Probleme im Urheberrecht. Wir haben in den letzten Jahren immer nur neue Verschärfungen des UrhG gesehen – mittlerweile sind Werke für 70 Jahre nach dem Tod des Künstlers geschützt, verwaiste oder anonyme Werke für ebenfalls mindestens 70 Jahre. Auch ohne die  Digitalisierung wäre das unsinnig. Gleichzeitig hat das Urheberrecht neue Kunstformen (wie Remixing) und Marktmodelle (wie Crowd-Funding) verschlafen. Es konzentriert sich einseitig auf die Interessen großer Verwertungsgesellschaften und versucht diese veralteten Modelle zwangsweise durchzusetzen. Das kann nicht funktionieren. Das ist übrigens auch nicht im Interesse der Künstler. Viele ältere Verträge sehen beispielsweise eine vollständige und exklusive Nutzungsgenehmigung für bestimmte Verwertungsgesellschaften vor. Dabei wurden Zahlungen für bestimmte Verkaufsformen eingeführt wie zum Beispiel Anteile an den Verkaufserlösen von CDs. Davon profitieren die  Verwertungesellschaften die aber dem Künstler keinen Anteil an den Erlösen geben. Wer einen solchen älteren Vertrag hat, hätte also beispielsweise vom Download-Vertrieb nichts. Auch das lange Zeit gesetzlich geführte Recht auf Privatkopie wurde 2003 faktisch abgeschafft. Ich frage mich aber, warum es beispielsweise illegal sein soll, mit einem Freund zusammen auf zwei IPods parallel ein Musikstück zu hören, aber nicht es ihm auf Kassette zu überspielen

promedia: Bedeutet das, dass Sie in der digitalen Welt einen Schutz vor Piraterie bei materiellen Gütern und geistigem Eigentum grundsätzlich ablehnen?
Sebastian Nerz: Nein, das bedeutet es nicht. Wir sehen aber die Notwendigkeit das Urheberrecht grundlegend zu modernisieren. Derzeit schützt es einseitig die Interessen der Verwertungsgesellschaften zu Lasten der Künstler und  der Konsumenten.

promedia: Wo müsste das aktuelle Urheberrecht geändert werden?
Sebastian Nerz: Die im Urheberrecht verankerten Zugeständnisse an die Allgemeinheit, die sogenannten Urheberrechtsschranken, gehören ausgeweitet; allen voran das Recht auf Privatkopie und eine Befreiung der Bildung von Vergütungsansprüchen. Bestimmungen, die eine Wissens- und Informationsgesellschaft behindern und die Weiterentwicklung von Werken und die Nutzung von Wissen unverhältnismäßig einschränken, müssen  gestrichen werden; ein Beispiel hierfür ist der gesetzliche Schutz für technische Kopierschutzmaßnahmen. Urheber müssen mehr Kontrolle über ihre Werke gegenüber Rechteverwertern erhalten; zum Beispiel indem ausschließliche Nutzungsrechte, die auf Rechteverwerter übertragen werden, nach maximal 25 Jahren wieder zurück an die Urheber fallen, womit sie eine bessere Verhandlungsposition gegen Knebelverträge haben. Zudem gehören Schutzfristen auf ein sinnvolles Maß reduziert, mit dem alle, die sich nicht komplett der Digitalisierung und unserer modernen Welt versperren, ausreichend gut auskommen können; es ist nicht vermittelbar, dass ein Gesetz für Urheber deren Werke bis 70 Jahre nach ihrem Tod noch unter Schutz stellt. Auch dürfen moderne Kunstformen und Marktmöglichkeiten wie bspw. Remixing oder Crowdfunding nicht durch den einseitigen Schutz traditioneller Modelle benachteiligt werden.

promedia: Erwiesener Maßen entstehen Kreativen und Urhebern durch illegale Downloads ein großer materieller Schaden. Wie sollte diese Online-Kriminalität eingeschränkt und bekämpft werden?
Sebastian Nerz: Die überwiegende Anzahl der Studien  zeigen, dass Filesharing wenn überhaupt eher einen positiven Einfluss  auf die Entwicklung des Kulturgütermarktes hat. Insbesondere im Filmbereich, wo sich neben Tauschbörsen auch massiv Online-Streamingportale durchgesetzt haben sind die Gewinne parallel zu einer stärkeren nicht-kommerziellen Verbreitung nahezu explodiert. Auch  der Musikbereich hat stetig zugelegt. Die Tonträgerindustrie hat zwar Einbußen hinnehmen müssen, was jedoch daran liegt, dass die Abspielgeräte nicht mehr auf Rohlingen basieren. Insgesamt ist der  Musikmarkt aber auch kontinuierlich gewachsen insbesondere durch die Liveauftritte an deren Einnahmen die Urheber selbst auch viel stärker beteiligt sind als durch den Verkauf bei Tonträgern. Die Buchbranche verschenkt momentan sehr viel Geld indem sie ihr Angebot nicht an den Digitalen Wandel anpasst und so die Kunden, welche gern Geld für entsprechende Produkte ausgeben würden, zu Portalen treibt bei denen die Urheber leider nicht an den Einnahmen beteiligt sind. Der Videospielemarkt boomt ähnlich der Filmbranche und erzielt mittlerweile Milliardengewinne.

promedia: Wären Warnhinweise für Sie akzeptabel?
Sebastian Nerz:  Warnhinweise sind prinzipiell nur möglich, wenn keine Überwachung des Verhaltens der Nutzer durch die Provider erfolgt. Dies ist ein grundlegender Eingriff in die Bürgerrechte der Betroffenen und als solches abzulehnen. Auch gehen mit Warnhinweisen eigentlich immer eine Privatisierung der Ermittlungsdienste und eine Beweislastumkehr einher, das ist mir rechtsstaatlichen Prinzipien nicht vereinbar. Zudem ist bei einer Warnung nicht sichergestellt, dass diese auch tatsächlich berechtigt durchgeführt wird, es gibt unzählige Beispiele für fehlerhafte Verwarnungen, Abmahnungen oder Verdächtigungen.

Über Sebastian Nerz

  • Geboren: 13. Juli 1983
  • 2003 – 2010 Studium Bioinformatik
  • 2001 – 2009 Mitglied der CDU
  • 2009 Eintritt in die Piratenpartei
  • 2010-2011 Vorsitzender der Piratenpartei in Baden-Württemberg
  • Seit Mai 2011 Bundesvorsitzender der Piratenpartei

Artikel in der promedia April 2012

Weitere Informationen: promedia

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