Kulturstaatsminister will die Providerhaftung modernisieren, Staatsminister für Kultur und Medien Bernd Neumann in der promedia Dezember/2011

„Ich scheue keine Hürden und Widerstände“

Von Bernd Neumann, Staatsminister für Kultur und Medien

Was manche mit einem verharmlosenden Unterton als „Internetpiraterie“ bezeichnen, betrifft im Kern das Schicksal von hunderttausenden Kreativen! Als Staatsminister für Kultur und Medien ist es meine Aufgabe, die Rahmenbedingungen für das kreative und künstlerische Schaffen mitzugestalten. Ich verstehe mich ganz klar als Anwalt der Kreativen! Aus diesem Grund habe ich mich schon vor fast einem Jahr mit meinem Zwölf-Punkte-Papier „Ohne Urheber keine kulturelle Vielfalt“ öffentlich positioniert. Für dieses Papier habe ich viel Zuspruch und manche Kritik erfahren. Mir ist aber wichtig, dass ich für die Urheber, Verbesserungen anstoßen kann.

Bernd Neumann, Staatsminister für Kultur und Medien
Bernd Neumann, Staatsminister für Kultur und Medien

Die zentrale Aussage des Papiers lautet: Der Urheber bleibt Ausgangspunkt des Urheberrechts. Viele betrachten das Urheberrecht als ein Instrument von gestern, aus der analogen Welt. Geht es nach dieser Meinung, soll in der digitalen Welt die Verfügbarkeit für den Netznutzer im Mittelpunkt stehen. Ich setze mich gegen Versuche ein, das Urheberrecht zu schwächen oder in ein Nutzerrecht umzudeuten. Es gibt Ansätze aus dem politischen Raum, die gerade das wollen. Richtig ist sicher, dass das weltweite Netz Zugangsmöglichkeiten revolutioniert. Das sollten wir auch nutzen und tun es mit dem Aufbau der Deutschen Digitalen Bibliothek. Aber: Das darf nicht auf Kosten derjenigen erfolgen, die kreative Werte schaffen, die überhaupt erst den Inhalt produzieren, der das Netz attraktiv macht. Solchen Bestrebungen müssen wir entgegenhalten: Ein wirksames Urheberrecht ist unverzichtbare Voraussetzung für das kulturelle Schaffen, das Urheberrecht sichert künstlerische Freiheit und ist Garant für kulturelle Vielfalt. Ich möchte in diesem Kontext auch gerne einmal klarstellen. Soweit die Netzaktivisten anmahnen, dass auch im Internet Grund- und Menschenrechte der Nutzer zu beachten sind, haben sie natürlich recht. Niemand bestreitet dies! Aber, und nur so wird das Bild komplett, auch das Urheberrecht ist Grund-und Menschenrecht. So heißt es in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte: „Jeder hat das Recht auf Schutz der geistigen und materiellen Interessen, die ihm als Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen“.

Der Wert geistigen Eigentums

Es muss uns gelingen, dass die geistige Arbeit auch in der breiten Öffentlichkeit wieder eine stärkere Wertschätzung erfährt. „Kreativität ist was wert.“ – das sollten wir in der Tat viel stärker betonen. Hier müssen wir alle zusammenarbeiten, wir müssen für mehr Akzeptanz und Respekt werben. Dazu gehört auch, dass wir viel stärker über die Zusammenhänge aufklären: Was hat es denn mit dem kreativen Schaffen und dem geistigen Eigentum auf sich? Hier sollten wir unterschiedliche Facetten auseinanderhalten: Kreative Arbeit dient zunächst einmal dem „Broterwerb“ für bildende Künstler, Cutter, Kameraleute, Regisseure, Orchestermusiker, Journalisten, Komponisten und Textdichter, Schriftsteller, Autoren, Übersetzer, Schauspieler und andere Bühnenbeschäftigte Designer, Filmschaffende, Fotografen, und viele, viele mehr: Hunderttausende von Menschen schaffen jeden Tag Werke und Werte. Wir können es nicht zulassen, dass unter dem Deckmantel einer falsch verstandenen Freiheit oder Modernität ihre Arbeit nicht gewürdigt, zum Teil herabgewürdigt wird!

In meinem Zwölf-Punkte-Papier versuche ich es auf den Punkt zu bringen: „Ohne Urheber keine kulturelle Vielfalt“. Deshalb begrüße ich es auch ausdrücklich, dass sich Organisationen der Urheber und Verwerter in der „Content-Allianz“ zusammen geschlossen haben´. Es muss – auch über gegensätzliche Interessen in Detailfragen hinweg – unser gemeinsames Ziel sein, für die Inhalte, für die Vielfalt einzutreten! Eng damit verbunden ist ein weiterer Aspekt: Kulturelle Teilhabe an den Inhalten durch Medienkompetenz. Wir prüfen zurzeit intensiv, wie wir über die Förderung von Modellprojekten die Medienkompetenz verbessern können, einschließlich der Stärkung des Verständnisses für das geistige Eigentum.

Es geht mir bei der Stärkung der Urheber nicht um eine Begrenzung des Zugangs zu unseren kulturellen Schätzen. Im Gegenteil: Eines unserer kulturpolitischen Großprojekte ist der Aufbau der Deutschen Digitalen Bibliothek, die den Rahmen für groß angelegte Digitalisierungsvorhaben bildet. Hierfür brauchen wir aber dringend begleitende rechtliche Maßnahmen, denn wir wollen, dass verwaiste und vergriffene Werke zugänglich gemacht werden. Seit Mai 2011 liegt der Vorschlag der EU-Kommission für eine Richtlinie auf dem Tisch, die die Nutzung der verwaisten Werke ermöglichen soll. Ich begrüße diesen Vorschlag, das ist ein großer Schritt in die richtige Richtung. Allerdings gibt es sicher im einen oder anderen Punkt Verbesserungsbedarf. Um nur zwei Aspekte aufzugreifen: Ich halte den Kommissionsvorschlag für den Umgang mit sogenannten teilverwaisten Werken, also Werken, bei denen zumindest ein Rechteinhaber bekannt ist, für fragwürdig. Auch könnte ich mir durchaus eine stärkere Beteiligung der Verwertungsgesellschaften vorstellen. Das eine ist Europa, aber hier können wir nicht stehen bleiben und ich wiederhole gerne: Wir brauchen rasch gesetzliche Begleitmaßnahmen in Deutschland – und zwar auch für verwaiste und vergriffene Werke. Ohne Rechtssicherheit geht es nicht!

Für das Urheberrecht ist innerhalb der Bundesregierung das Bundesjustizministerium federführend verantwortlich. Aber auch ich werde mich weiter beharrlich dafür einsetzen, dass sich hier in Deutschland etwas bewegt.

Für die Einführung eines Warnhinweismodells

Die geistigen Eigentumsrechte müssen auch besser durchgesetzt werden können als bisher. Ich trete deshalb für ein Warnhinweismodell ein. Bei illegaler Benutzung geschützter Inhalte sollte der Nutzer zunächst verwarnt werden. Hiermit wird er informiert und Folgen werden aufgezeigt, ohne dass es unmittelbar zu Sanktionen kommt. Verletzt ein Nutzer die Rechte der Urheber wiederholt, muss er mit einer ernstzunehmenden Reaktion – z.B. auch einer kostenpflichtigen Abmahnung – zu rechnen haben. Mit diesem Modell gehe ich freilich nicht so weit wie andere Vorschläge (zum Beispiel Internetzugangssperren), aber auch dieses Vorhaben ist bereits juristisch wie technisch komplex und wird kontrovers diskutiert. Ich scheue hier allerdings keine Hürden und Widerstände. Im Interesse der Urheber und im Interesse der rechtstreuen Nutzer muss die Politik hier ran. Es kann doch nicht sein, dass bei uns gar nichts geht! Und genau aus diesem Grund müssen wir uns auch überlegen, ob wir nicht die sogenannte Providerhaftung modernisieren. Ich meine, dass wir durchaus über weitergehende Prüfpflichten für bestimmte Internet Provider (z.B. Host Provider) nachdenken müssen. Denn auch sie profitieren letztlich von der Verwertung kreativer Leistung anderer. Deshalb halte ich es für gerechtfertigt, sie stärker in die Pflicht zu nehmen. Langfristig dient der bessere Schutz des geistigen Eigentums ja auch den Providern selbst. Denn wer hätte schon ernsthaftes Interesse an einem Internet, das ohne kreative Schöpfungen kaum mehr ist als eine inhaltsleere Technik? Kurzum, wir müssen die Weiterentwicklung der Providerhaftung prüfen.

Diese Überlegung führt mich zu meinem nächsten Punkt. Der Journalismus ist ganz besonders im Internet nach meiner Ansicht noch nicht hinreichend geschützt. Deshalb setze ich mich für die Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger ein. Wir müssen den rechtlichen Rahmen so gestalten, dass die Presseverleger ein eigenes rechtliches Fundament zur Durchsetzung ihrer Rechte im Internet haben. Mir geht es hier auch um die Bedeutung der vielfältigen Presselandschaft mit anspruchsvollen Inhalten für unsere Demokratie sowie für das politische, gesellschaftliche und kulturelle Leben in Deutschland. Dabei bin ich  mir bewusst, dass viele die Einführung dieses Schutzrechts kritisch sehen. Ich bin aber überzeugt davon, dass es wichtig ist, auch die Leistungen der Presseverleger einschließlich der Leistungen der Journalisten besser zu schützen, wie dies bei anderen Werkmittlern schon lange der Fall ist. Die Stärkung der Rechtsposition der Verleger muss selbstverständlich auch den Journalisten zugutekommen, zudem soll nur die gewerbliche Nutzung erfasst sein. Wir brauchen eine ausgewogene Lösung.

Aus der Rede Bernd Neumanns vor der „Initiative Urheberrecht“ am 26. Oktober 2011

Über Bernd Neumann

  • Geboren: 6. Januar 1942
  • 1963 bis 1966 Studium der Pädagogik
  • Seit 1975 Mitglied des CDU Bundesvorstandes
  • Seit 1987 Mitglied des Bundestages
  • 1991 – 1998 Parlamentarischer Staatssekretär
  • 1998 – 2005 Obmann der CDU/CSU-Fraktion für Kultur
  • Seit November 2005 Kulturstaatsminister

Weitere Informationen: promedia

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