Goldmedia-Kolumne: Wer Breitband für alle will, könnte auch freie WLAN-Netze gut finden

Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied letzte Woche, dass Besitzer eines Wireless-LANs ihr Netz mit einem Passwort schützen müssen. Damit soll verhindert werden, dass ein fremder Dritter ein WLAN illegal nutzen kann – zum Beispiel, um urheberrechtlich geschützte MP3-Dateien hochzuladen. – Das Urteil ist schön, merkwürdig und traurig zugleich.

Schön, weil damit der BGH nicht weltfremd verlangt, dass der Besitzer eines kabellosen Internetzugangs für alle illegalen Handlungen über sein WLAN generell und uferlos in Regress genommen werden sollte.

Dr. Klaus Goldhammer
Dr. Klaus Goldhammer

Begreift man WLAN-Netze jedoch als Infrastruktur, oder um einen hübschen historischen Begriff wieder zu beleben, als Datenautobahn zum Internet, wird die BGH-Rechtsprechung merkwürdig und traurig zugleich, weil sie Innovation verhindert. Keine Bank verklagt (bislang zumindest) eine Stadt dafür, dass ein Bankräuber über die öffentlich zugängliche Infrastruktur – nämlich Straßen, eine Straftat begangen hat. Warum sollte das im Internet anders gehandhabt werden?

Wir schätzen, dass es rund 12,5 Mio. WLAN-Netze in Deutschland gibt. In jeder deutschen Stadt kann man vermutlich an fast jedem gegebenen Standpunkt drei bis zehn WLAN-Netze finden. Aber nahezu alle sind zugangsgeschützt: Eine gewaltige, leistungsfähige, millionenfach verfügbare Infrastruktur-Ressource, die praktisch brach liegt, weil jedes einzelne Netz in der Regel nur von einem einzigen Haushalt genutzt wird, der das jeweilige Passwort kennt. Das BGH-Urteil wird hier vermutlich auch die letzten noch offenen Netze schließen helfen, obwohl die Politik lautstark ambitionierte Breitbandstrategien verkündet und den weiteren Ausbau der mobilen Internetversorgung fördern will.

Da passt eine alte Idee recht harmonisch, die durch sogenannte „Freifunker“ oder auch die FON-Initiative schon lange befördert wurde, aber noch nie weit gekommen ist: WLAN-Netze frei zugänglich zu machen für alle.

Wie könnte das gehen? – Die Antwort ist relativ einfach: Der Bund verabschiedet ein Gesetz, das jeden Inhaber eines WLANs von rechtlichen Konsequenzen frei stellt, falls sein Netz von fremden Dritten genutzt wird. Zugleich wird ein Incentive von – zum Beispiel fünf Euro pro Monat – als steuerliche abzugsfähige Pauschale für all diejenigen beschlossen, die ihre WLAN-Netze für die Allgemeinheit öffnen, also ihre privat finanzierte Infrastruktur frei nutzbar machen.

Der simple Effekt: Vermutlich Millionen von frei zugänglichen WLANs bundesweit, überall mobil verfügbares, breitbandiges Internet, wenn auch nicht in den „weißen Flecken“. Aber immerhin: Mehr Breitbandverfügbarkeit in Deutschland wäre nie, die Kosten für den Bund wären überschaubar – es könnte keine bessere Breitbandinitiative geben.

Natürlich gäbe es viele gute Gegner: Alle Mobilfunker, die gerade für neue Frequenzbänder hohe Summen bieten; alle Internetprovider, die fürchten, ihre Netze würden in Zukunft überlastet und eine Politik, die so intensiv für den Datenschutz kämpft, dass Chancen und Nutzen neuer Technologien gern mal ausgeblendet werden.

So bleibt die Idee der Freifunker zwar weiter charmant. Ihre Umsetzung aber ist schwierig und durch das BGH-Urteil sicher nicht einfacher geworden. Zumal auch noch über die kommerziellen Aktivtäten von FON selbst wohl vor dem BGH ein Revisionsverfahren läuft.

Während derzeit also Rechtsunsicherheit die Nutzung von freien WLAN-Netzen hemmt, wird am Ende womöglich die Macht der wachsenden Datenmengen „offenen“ Netzen zum Durchbruch verhelfen: Der mobile Datenverkehr wird sich jährlich verdoppeln, rechnet Cisco vor. – In ein paar Jahren schon könnte Schluss sein mit den Kapazitäten von UMTS und LTE. Rasche Abhilfe bringt dann nur der Schwenk auf WLANs. Man darf also getrost abwarten.

Dr. Klaus Goldhammer
Geschäftsführer Goldmedia GmbH

Weitere Informationen: http://www.goldmedia.com/aktuelles.html

Die Goldmedia-Kolumne GOLDMEDIALES wird aller 2 Wochen im Branchenmagazin Medienbote publiziert und erscheint als Gast-Kolumne beim Mediendienst Kress.

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