Erhebung der Zusatzkosten in Krankenhäusern im Kontext der Erhöhung der IT-Sicherheit
05.12.2022. Krankenhäuser sind seit 1. Januar 2022 verpflichtet, angemessene organisatorische und technische Vorkehrungen zur Vermeidung von Störungen der Informationssicherheit zu treffen, die für die Funktionsfähigkeit des jeweiligen Krankenhauses und die Sicherheit der verarbeiteten Patienteninformationen maßgeblich sind (§ 75c SGB V - IT-Sicherheit im Krankenhaus).
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hat eine Kostenerhebung zur Umsetzung dieser Richtlinien beauftragt. Dabei sollen insbesondere Aufwände, welche aufgrund des Inkrafttretens des § 75c SGB V zum 1.1.2022 entstanden sind, sowie die kalkulierten jährlichen Kosten für Informationssicherheit erfasst werden.
Bestandteil der Analyse ist eine Online-Befragung von Krankenhäusern, die von Goldmedia durchgeführt wird.
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Teilnahme an der Befragung
Laufzeit der Befragung
Der Erhebungszeitraum ist vom 6.12.2022 bis 20.01.2023.
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