Publikation

BEDEUTUNG VON SMART SPEAKERN FÜR DEN DEUTSCHEN HÖRFUNK:
Perspektiven – Chancen – Risiken

Goldmedia (Mai 2026)

Goldmedia hat im Auftrag der Direktorenkonferenz der Medienanstalten (DLM) die Studie „Bedeutung von Smart Speakern für den deutschen Hörfunk: Perspektiven – Chancen – Risiken“ durchgeführt. Ziel der Untersuchung ist es, das strukturelle Ungleichgewicht zwischen Radiosendern und den dominierenden Smart-Speaker-Plattformen zu quantifizieren, regulatorische Lücken zu identifizieren und konkrete Handlungsoptionen für Politik, Regulierung und Branche abzuleiten.

Fast 30 Prozent der deutschen Haushalte verfügen heute über einen Smart Speaker, mehr als 20 Millionen Menschen nutzen sprachgesteuerte Endgeräte regelmäßig – Radio ist dabei der meistgenutzte Inhalt. Dennoch fließen lediglich rund drei Prozent des von den Plattformen erzielten Umsatzes an die Radiosender zurück, obwohl deren Inhalte rund 21 Prozent des Plattformwerts ausmachen. Amazon, Google und Apple kontrollieren dabei nicht nur die Hardware, sondern auch Routing-Logiken, Datenzugänge und Auffindbarkeit – und entziehen den Sendern damit die Möglichkeit, ihre Reichweite werbefinanziert zu monetarisieren.

Methodisch basiert die Studie auf einer Sekundärdatenanalyse etablierter Branchendaten, qualitativen Experteninterviews sowie einem ökonometrischen Value-Exchange-Modell, das den Wertbeitrag des Hörfunks an die Plattformen und den Gegenwert der Plattformen an den Hörfunk kausal schätzbar macht. Auf dieser Grundlage werden drei regulatorisch differenzierte Szenarien bis 2030 quantifiziert: Im Best Case, in dem Regulierung faire Wettbewerbsbedingungen schafft, liegt die kumulierte Hörfunk-Bruttomarge bei 657 Mio. Euro. Im Base-Case wächst die Wertlücke ohne Eingriff auf 392 Mio. Euro kumuliert. Im Worst-Case, in dem Radio zum reinen Content-Lieferanten wird, verbleiben nur noch 219 Mio. Euro. Die Differenz zwischen Best- und Worst Case beträgt damit rund 438 Mio. Euro.

Die Studie zeigt zudem, dass die nötigen Regulierungsinstrumente bereits existieren: § 84 MStV sichert Auffindbarkeit auf Benutzeroberflächen, wird auf Smart Speaker jedoch bislang nicht angewendet; Art. 6 DMA adressiert Selbstpräferenzierung, greift aber nicht, solange Sprachassistenten nicht als Core Platform Services designiert sind. Daraus ergeben sich vier Handlungsachsen: Auffindbarkeit regulieren, Datenzugang durchsetzen, Verhandlungsmacht aktivieren und ein dauerhaftes Value-Exchange-Monitoring etablieren.

Auszug aus der Pressemitteilung der Medienanstalten vom 21.05.2026

„Durch fairere Wettbewerbsbedingungen könnten Millionen an Umsätzen zu den Radioveranstaltern zurückfließen – und damit auch in die wichtige Finanzierung lokaler journalistischer Strukturen. Bislang verwerten die Plattformen sämtliche Nutzungsdaten vor allem für ihre eigenen Zwecke – und entziehen den Radiosendern damit die Möglichkeit, die Reichweite ihrer Inhalte durch Werbung zu refinanzieren. Das muss sich dringend ändern, indem Radiosendern die bezüglich ihrer Inhalte erhobenen Nutzerdaten zur Verfügung gestellt werden.“ – Eva-Maria Sommer, Direktorin der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH)

„Ob wir auch künftig regionale und in Deutschland produzierte Audioinhalte hören werden, hängt auch davon ab, dass die Hörenden überhaupt Zugang zu Radioinhalten erhalten. Eine privilegierte Auffindbarkeit insbesondere von lokalen und regionalen Radiosendern über Sprachassistenten kann das Risiko reduzieren, dass unser vielfältiger Audiomarkt von internationalen Konzernen monopolisiert wird. Daher müssen mögliche Verfahrenshindernisse abgebaut werden, um Auffindbarkeitsvorgaben effektiv durchsetzen zu können.“ – Dr. Wolfgang Kreißig, Präsident der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) und Koordinator des Fachausschusses Infrastruktur und Innovation der Medienanstalten

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