IT-Sicherheit in Krankenhäusern

Berlin, 23.10.2019. Die Gesellschaft erwartet eine 24-stündige Verfügbarkeit medizinischer Leistungen an 365 Tagen im Jahr – hierfür stehen die Krankenhäuser in Deutschland ein. Dabei spielt die zunehmende Digitalisierung im Gesundheitswesen auch im Krankenhaus eine immer stärkere Rolle.

Mit dem IT-Sicherheitsgesetz (ITSG) hat der Gesetzgeber Vorgaben für die Betreiber sogenannter Kritischer Infrastrukturen erlassen, die dem Schutz der dort genutzten Prozesse und Systeme dienen.

Im Rahmen der Umsetzung der Sicherheitsstandards für Krankenhäuser hat die DKG auch eine Studie in Auftrag gegeben, die den Umsetzungsaufwand der erforderlichen Maßnahmen in den Krankenhäusern ermitteln soll.

Die Studie "Erhebung der Kosten zur Umsetzung des IT-Sicherheitsgesetzes in BSI-KRITISV-relevanten Krankenhäuseren" wurde von Goldmedia in Zusammenarbeit der DKG erarbeitet.

Demnach werden für die Bereiche Investition, Betrieb und Personal für ein Krankenhaus mit 30.000 vollstationären Fällen im Jahr initiale Kosten in der Größenordnung von 1,5 bis 2 Millionen Euro erwartet, in den Folgejahren ist mit jährlichen zusätzlichen Belastungen in der Größenordnung von ca. 500.000 bis 600.000 Euro zu rechnen.

Zur Pressemeldung der DKG vom 23.10.2019

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