Ermittlungen gegen Kino.to haben mehrere illegale Seiten zur Aufgabe veranlasst. Olaf Wolters, Vorstandsmitglied der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V., im Gespräch mit promedia

Olaf Wolters
Olaf Wolters

„Eine kriminelle Szene“
Nur wenige Wochen nach der spektakulären Aktion gegen das Filmportal kino.to ist das Angebot unter dem neuen Namen Kinox.to wieder im Netz aufgetaucht. Geht man davon aus, dass vier Millionen tägliche Nutzer vorsichtig geschätzt täglich mindestens vier Mio. Videos auf Kino.to schauen, kann man von monatlich mindestens 120 Mio. über Kino.to generierten Video-Abrufen ausgehen. Nach dieser Rechnung lag Kino.to vor allen kommerziellen Streaming-Angeboten.

promedia: Herr Wolters, gehen  wenige Wochen nach der Schließung von Kino.to und Ermittlungen gegen die Betreiber neue Betreiber mit dem Start illegaler Streaming-Angebote ein Risiko ein, ebenfalls strafrechtlich verfolgt zu werden?
Olaf Wolters:
Seit der Schließung von kino.to sind mindestens sieben neue illegale Streaming-Angebote gestartet worden. Von diesen wurden vier bereits wieder eingestellt. Eines der neuen Portale verfügt zudem über dieselbe Anmutung wie kino.to. Allerdings handelt es sich bei den neuen Angeboten nicht um reine Klone. Teilweise ist der Bestand an illegalen Angeboten deutlich reduziert, da die Portale offensichtlich nur zum Teil auf die erfolgreich bekämpften Versorgungskanäle zurückgreifen können.
Dass all diese Seiten neu aufgesetzt wurden, und dass es daneben noch zahlreiche ältere illegale Portale gibt, von denen wir derzeit 17 als besonders schädlich für unsere Mitglieder einstufen, liegt daran, dass dieses parasitäre Geschäftsmodell für die Betreiber äußerst lukrativ ist. Denn letztlich verwerten diese  Raubkopierer Produkte, für die sie die Produktionskosten nicht tragen, mit denen sie aber über Klick-Werbung, Vermittlungsprovisionen, Traffic-Verkauf usw. dauerhafte Einnahmen erzielen. Dabei rechnet sich das illegale Angebot für die Betreiber, da von diesen Einnahmen weder die Produktionskosten noch Gebühren für den Rechteerwerb abgehen. promedia:  Warum wird diese Seite nicht gelöscht?
Olaf Wolters:
Grundsätzlich ist es nicht einfach, das Internetangebot eines unbekannten Dritten abzuschalten. Ich verweise zunächst auf die deutsche Debatte zur Sperrverfügung. Ein Betreiber, der sein illegales Angebot nicht freiwillig abschaltet, muss rechtlich gezwungen werden, sein Angebot abzuschalten.  Beispielsweise hat der letzte Betreiber des illegalen Download-Portals drei.to infolge des strafrechtlichen Verfolgungsdrucks seine Angebot freiwillig abgeschaltet. Gleiches gilt für die Betreiber kleinerer illegaler Streaming-Angebote, die nach dem 8. Juni auf der Bildfläche erschienen. Ein dauerhaftes Abschalten von außen, wie dies beim System kino.to geschehen ist, setzt einen Zugriff bei den Betreibern selbst durch die Strafverfolgungsbehörden voraus. Dazu muss die Staatsanwaltschaft diese Personen ermittelt haben. Falls dies nicht gelingt, gibt es in anderen Ländern als ultima ratio noch den Weg, der beispielsweise in Österreich gegenüber kino.to gegangen wurde: Eine Verpflichtung der Zugangsprovider, den eigenen Kunden den Zugriff auf das entsprechende illegale Angebot zu sperren. Zwar wird eine solche Sperrverfügung dezidierte Raubkopien-Nutzer sicher nicht von diesem Tun abhalten, wohl aber einfache Anwender. Erstes Ziel der GVU ist und bleibt jedoch die Ermittlung der Betreiber solcher illegalen Angebote.

promedia:  Inwieweit können die Ermittlungen gegen Kino.to nun gegen Kinox.to ausgeweitet werden?
Olaf Wolters:
Unsere Mitarbeiter analysieren die Seite und die damit verbundenen Hoster, nutzen ihre Kontakte in die Szene, ermitteln die Serverstandorte und tragen so Hinweise und Indizien auf mutmaßliche Betreiber und Funktionsweise des illegalen Angebots zusammen. Grundsätzlich stellen wir einen Strafantrag, sobald sich aus unseren Erkenntnissen ein konkreter Ermittlungsansatz für die Strafverfolgungsbehörden ergibt. Sofern es konkrete Hinweise auf eine direkte Verbindung von den kinox.to-Betreibern zu den Betreibern des Systems kino.to geben könnte, übergeben wir diese Erkenntnisse der Generalstaatsanwaltschaft Dresden, damit diese Behörde den Fall kinox.to in das bestehende Verfahren integrieren kann. Sollten sich direkte Verbindungen zu Betreibern eines anderen illegalen Angebots zeigen, gegen welches bei einer anderen Staatsanwaltschaft ein Urheberrechtsverfahren anhängig ist, werden wir die Informationen der entsprechenden Behörde zur Integration in das bestehende Verfahren übermitteln. Sollten derartige Verbindungen nicht bestehen, leiten wir ein neues Strafverfahren durch Stellung unseres Strafantrags bei der entsprechenden Behörde ein.

promedia:  Zeigt die Aufschaltung von Kinox.to nicht, dass ein Kampf gegen die Online-Piraterie von Ihnen nicht zu gewinnen ist?
Olaf Wolters:
Die Aufschaltung von kinox.to zeigt einmal mehr, dass es sich bei den Betreibern solcher illegalen Angebote, die wir digitale Hehler nennen, um eine kriminelle Szene mit hohem Organisationsgrad handelt. Für ein effektives Vorgehen gegen Urheberrechtsverletzungen im Internet ist eine mehrgleisige Strategie erforderlich, die seitens der Kreativwirtschaft auch verfolgt wird. Dazu gehören neben der Unterstützung der strafrechtlichen Verfolgung von solchen Urheberrechtsverletzern auch präventive Maßnahmen, um die illegale Verwertung von urheberrechtlich geschützten Inhalten zu erschweren, die Ausweitung legaler Online-Angebote sowie aufklärende Aktivitäten gegenüber Verbrauchern und insbesondere Jugendlichen. Auf all diesen Ebenen sind verschiedenen Organisationen und Unternehmen der Kreativwirtschaft aktiv. Handeln ist allerdings auch von der Politik gefragt, beispielsweise bei der Ausstattung der Strafverfolgungsbehörden zur Bekämpfung von Internetkriminalität, aber auch bei der Setzung eines effektiven Rechtsrahmens für die strafrechtliche Verfolgung.

Olaf Wolters, Vorstandsmitglied der Gesellschaft zur Verfolgungvon Urheberrechtsverletzungen e.V. und Geschäftsführer  des BIU

Weitere Informationen: promedia

3 thoughts on “Ermittlungen gegen Kino.to haben mehrere illegale Seiten zur Aufgabe veranlasst. Olaf Wolters, Vorstandsmitglied der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V., im Gespräch mit promedia

  1. So wie ich das sehe, hat die Contentindustrie Jahrzehnte lang geschlafen und als sie wachgerüttelt wurde, überzog sie die Welt mit Klagen um im Prozess viele junge Menschen mit Schulen in die Zukunft zu entlassen, dafür, dass sie miese Musik bei Kazaa runtergeladen haben. Es ist aber erst das halbe Stück gelaufen, die unzufriedenen haben runtergeladen und randaliert. Die Frage ist ob Ludwig XVI seinen Kopf verlieren wird, weil er die Zeichen der Zeit falsch gedeutet hat.

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *

nine − 1 =