Tag Archives: Urheberrecht

Urheberrecht zwischen deutschen Vorstellungen und Brüsseler Visionen, Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender GEMA in der promedia, Januar 2012

Urheberrecht zwischen deutschen Vorstellungen und Brüsseler Visionen

Geistiges Eigentum braucht europäische Spielregeln

Von Dr. Harald Heker, Vorsitzender des Vorstands der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte)

Harald Heker, GEMA
Harald Heker, GEMA

Die Möglichkeiten des Internets haben die Nutzungsumstände geistigen Eigentums rasant verändert. Doch die Nutzung digitaler Inhalte geht noch immer viel zu oft auf Kosten der Urheber – derjenigen also, die mit ihrer kreativen Leistung Attraktivität im Netz erst schaffen. Besondere Herausforderungen – hauptsächlich, aber nicht nur im Online-Sektor – ergeben sich mehr und mehr auch im Bereich der grenzüberschreitenden europäischen Rechtewahrnehmung. Es ist daher unerlässlich, im Umgang mit geistigem Eigentum neue rechtliche Spielregeln aufzustellen. Denn ein wirksamer Urheberschutz, der künstlerische Freiheit sichert und kulturelle Vielfalt garantiert, darf auch im digitalen Zeitalter nicht auf der Strecke bleiben. Bei der Schaffung entsprechender Rahmenbedingungen sind die GEMA und ihre Partner in der europäischen Politik gefragt.

Ein europäischer Rechtsrahmen für Verwertungsgesellschaften

Speziell im Online-Bereich haben Verwertungsgesellschaften zunehmend mit international agierenden Nutzern und grenzüberschreitenden Nutzungen zu tun. Die Schaffung neuer Kooperationsformen zwischen den Verwertungsgesellschaften einerseits und eines verlässlichen Rechtsrahmens für deren grenzüberschreitende Tätigkeiten andererseits sind daher dringend erforderlich. Die GEMA hat bereits Anfang 2010 gemeinsam mit sieben europäischen Schwestergesellschaften gefordert, die Grundzüge des Wahrnehmungsrechts in einer EU-Richtlinie zu harmonisieren, um gleiche Spielregeln für alle Verwertungsgesellschaften zu schaffen. Denn wenn alle nach den gleichen Regeln handeln, verfügt die GEMA über beste Voraussetzungen, um ihre Stärken auch bei der grenzüberschreitenden Rechtewahrnehmung einzubringen. Continue reading Urheberrecht zwischen deutschen Vorstellungen und Brüsseler Visionen, Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender GEMA in der promedia, Januar 2012

Kulturstaatsminister will die Providerhaftung modernisieren, Staatsminister für Kultur und Medien Bernd Neumann in der promedia Dezember/2011

„Ich scheue keine Hürden und Widerstände“

Von Bernd Neumann, Staatsminister für Kultur und Medien

Was manche mit einem verharmlosenden Unterton als „Internetpiraterie“ bezeichnen, betrifft im Kern das Schicksal von hunderttausenden Kreativen! Als Staatsminister für Kultur und Medien ist es meine Aufgabe, die Rahmenbedingungen für das kreative und künstlerische Schaffen mitzugestalten. Ich verstehe mich ganz klar als Anwalt der Kreativen! Aus diesem Grund habe ich mich schon vor fast einem Jahr mit meinem Zwölf-Punkte-Papier „Ohne Urheber keine kulturelle Vielfalt“ öffentlich positioniert. Für dieses Papier habe ich viel Zuspruch und manche Kritik erfahren. Mir ist aber wichtig, dass ich für die Urheber, Verbesserungen anstoßen kann.

Bernd Neumann, Staatsminister für Kultur und Medien
Bernd Neumann, Staatsminister für Kultur und Medien

Die zentrale Aussage des Papiers lautet: Der Urheber bleibt Ausgangspunkt des Urheberrechts. Viele betrachten das Urheberrecht als ein Instrument von gestern, aus der analogen Welt. Geht es nach dieser Meinung, soll in der digitalen Welt die Verfügbarkeit für den Netznutzer im Mittelpunkt stehen. Ich setze mich gegen Versuche ein, das Urheberrecht zu schwächen oder in ein Nutzerrecht umzudeuten. Es gibt Ansätze aus dem politischen Raum, die gerade das wollen. Richtig ist sicher, dass das weltweite Netz Zugangsmöglichkeiten revolutioniert. Das sollten wir auch nutzen und tun es mit dem Aufbau der Deutschen Digitalen Bibliothek. Aber: Das darf nicht auf Kosten derjenigen erfolgen, die kreative Werte schaffen, die überhaupt erst den Inhalt produzieren, der das Netz attraktiv macht. Solchen Bestrebungen müssen wir entgegenhalten: Ein wirksames Urheberrecht ist unverzichtbare Voraussetzung für das kulturelle Schaffen, das Urheberrecht sichert künstlerische Freiheit und ist Garant für kulturelle Vielfalt. Ich möchte in diesem Kontext auch gerne einmal klarstellen. Soweit die Netzaktivisten anmahnen, dass auch im Internet Grund- und Menschenrechte der Nutzer zu beachten sind, haben sie natürlich recht. Niemand bestreitet dies! Aber, und nur so wird das Bild komplett, auch das Urheberrecht ist Grund-und Menschenrecht. So heißt es in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte: „Jeder hat das Recht auf Schutz der geistigen und materiellen Interessen, die ihm als Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen“. Continue reading Kulturstaatsminister will die Providerhaftung modernisieren, Staatsminister für Kultur und Medien Bernd Neumann in der promedia Dezember/2011

Das Urheberrecht darf nicht den Zugang zum Netz beschränken. Von Petra Kammerevert (SPD), Mitglied des Europäischen Parlaments, in der promedia

Die Diskussion um “Schutz des Geistigen Eigentums” ist auf EU-Ebene eröffnet

Am 24. Mai präsentierte EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier einen lange erwarteten ersten Aufschlag zum Urheberrecht in vier Teilen: Neben der Mitteilung “Ein Binnenmarkt für Rechte des geistigen Eigentums”[1] und einem Richtlinienvorschlag “über bestimmte zulässige Formen der Nutzung verwaister Werke”[2] wurden jeweils Verordnungsvorschläge “zur Durchsetzung der Rechte geistigen Eigentums durch Zollbehörden”[3] und zur “Stärkung der Europäischen Beobachtungsstelle für Marken- und Produktpiraterie”[4] unterbreitet. In den folgenden Ausführungen will ich mich auf die beiden erstgenannten Punkte beschränken.

Petra Kammerevert
Petra Kammerevert

Die Mitteilung der Kommission stellt eine Art Maßnahmenfahrplan dar. Im Anhang sind 19 Maßnahmen aufgelistet, die bis Ende 2012  in Angriff genommen werden sollen. Sie reichen von der Überarbeitung des Marken- und Patentschutzes, der Diskussion über die Abgabe für Privatkopien, eine Umstrukturierung der Beobachtungsstelle für Marken- und Produktpiraterie bis hin zu einem Vorschlag für einen Europäischen Urheberrechtskodex. Mit dem gleichzeitig vorgelegten Richtlinienvorschlag über bestimmte zulässige Formen der Nutzung verwaister Werke soll die Digitalisierung und Online-Verfügbarmachung von Werken vereinfacht werden, an denen zwar noch ein Urheberrecht besteht, der Urheber aber derzeit nicht ausfindig gemacht werden kann. Leider greift dieser Vorschlag meines Erachtens an einigen Stellen zu kurz. Continue reading Das Urheberrecht darf nicht den Zugang zum Netz beschränken. Von Petra Kammerevert (SPD), Mitglied des Europäischen Parlaments, in der promedia

Der Dritte Korb – was soll hinein?, promedia-Artikel von Prof. Dr. Johannes Kreile, Stellvertretender Geschäftsführer und Leiter Sektion Fernsehen der Allianz Deutscher Produzenten

Die Novellierung des Urheberrechts in der 17. Legislaturperiode des Bundestages läuft unter dem Stichwort „Dritter Korb“. Die Bundesjustizministerin hat deutlich gemacht, dass für sie bei einer Novellierung vier Prämissen wichtig sind.

Das Recht muss die Selbstbestimmung der Kreativen sichern

– Die Novelle muss die Persönlichkeit und Individualität des Einzelnen beachten.

– Leistungsgerechtigkeit muss erzielt werden.

– Die neuen Regeln sollen die kulturelle Vielfalt sichern.

– Die Themen, die in den Dritten Korb hinein sollen, sind vielfältig.

Prof. Dr. Johannes Kreile
Prof. Dr. Johannes Kreile

Leistungsschutzrecht für Verlage

So soll das Leistungsschutzrecht für Verleger verankert werden, eine Forderung, die die Bundesregierung schon im Koalitionsvertrag verankert hat. Auf dem Weg dorthin sind wichtige Fragen des Schutzgegenstandes und des Anknüpfungspunktes für einen Leistungsschutz der Verlage zu klären, der dann auch die wirtschaftliche und organisatorische Leistungsfähigkeit der Verleger schützen soll. Geschützt werden soll nicht nur die Festlegung in Papierform, auch der elektronische Schutz, hier des Quellcodes eines Artikels wird diskutiert. Mit einem Verbotsrecht in Form eines Leistungsschutzrechtes könnten die Verleger dann künftig verhindern, dass ein Artikel aus ihren Onlineseiten unberechtigt auf anderen Seiten genutzt wird. In wie weit die Schrankenbestimmung des Urheberrechtes und die Teilhabe an den gesetzlichen Vergütungsansprüchen ausgestaltet wird, ist im weiteren politischen Prozess zu klären.

Open Access

Eine weitere Forderung der digitalen Wissensgesellschaft ist der leichtere Zugang zu wissenschaftlichen Veröffentlichungen. Bei der Notwendigkeit eines offenen Zugangs zu wissenschaftlichen Informationen muss zwischen dem Schutz der Verlage einerseits und dem freien Wissensaustausch andererseits eine urheberpolitische Entscheidung getroffen werden. Soll es für die Verlage eine Anbietungspflicht oder ein Zwangslizenzmodell geben, wonach der Verlag dann gezwungen wäre, seine wissenschaftlichen Veröffentlichungen der Öffentlichkeit bzw. den Wissenschaftlern insgesamt zur Verfügung zu stellen und wenn ja, innerhalb welcher Fristen kann der Verlag sein Exklusivrecht beanspruchen. Auch die Ausgestaltung des Open Access als Zweitverwertungsrecht wird erwogen. Continue reading Der Dritte Korb – was soll hinein?, promedia-Artikel von Prof. Dr. Johannes Kreile, Stellvertretender Geschäftsführer und Leiter Sektion Fernsehen der Allianz Deutscher Produzenten