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Ermittlungen gegen Kino.to haben mehrere illegale Seiten zur Aufgabe veranlasst. Olaf Wolters, Vorstandsmitglied der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V., im Gespräch mit promedia

Olaf Wolters
Olaf Wolters

„Eine kriminelle Szene“
Nur wenige Wochen nach der spektakulären Aktion gegen das Filmportal kino.to ist das Angebot unter dem neuen Namen Kinox.to wieder im Netz aufgetaucht. Geht man davon aus, dass vier Millionen tägliche Nutzer vorsichtig geschätzt täglich mindestens vier Mio. Videos auf Kino.to schauen, kann man von monatlich mindestens 120 Mio. über Kino.to generierten Video-Abrufen ausgehen. Nach dieser Rechnung lag Kino.to vor allen kommerziellen Streaming-Angeboten.

promedia: Herr Wolters, gehen  wenige Wochen nach der Schließung von Kino.to und Ermittlungen gegen die Betreiber neue Betreiber mit dem Start illegaler Streaming-Angebote ein Risiko ein, ebenfalls strafrechtlich verfolgt zu werden?
Olaf Wolters:
Seit der Schließung von kino.to sind mindestens sieben neue illegale Streaming-Angebote gestartet worden. Von diesen wurden vier bereits wieder eingestellt. Eines der neuen Portale verfügt zudem über dieselbe Anmutung wie kino.to. Allerdings handelt es sich bei den neuen Angeboten nicht um reine Klone. Teilweise ist der Bestand an illegalen Angeboten deutlich reduziert, da die Portale offensichtlich nur zum Teil auf die erfolgreich bekämpften Versorgungskanäle zurückgreifen können.
Dass all diese Seiten neu aufgesetzt wurden, und dass es daneben noch zahlreiche ältere illegale Portale gibt, von denen wir derzeit 17 als besonders schädlich für unsere Mitglieder einstufen, liegt daran, dass dieses parasitäre Geschäftsmodell für die Betreiber äußerst lukrativ ist. Denn letztlich verwerten diese  Raubkopierer Produkte, für die sie die Produktionskosten nicht tragen, mit denen sie aber über Klick-Werbung, Vermittlungsprovisionen, Traffic-Verkauf usw. dauerhafte Einnahmen erzielen. Dabei rechnet sich das illegale Angebot für die Betreiber, da von diesen Einnahmen weder die Produktionskosten noch Gebühren für den Rechteerwerb abgehen.  Continue reading Ermittlungen gegen Kino.to haben mehrere illegale Seiten zur Aufgabe veranlasst. Olaf Wolters, Vorstandsmitglied der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V., im Gespräch mit promedia