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	<title>GOLDMEDIA Blog &#187; öffentlich-rechtlicher Rundfunk</title>
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	<description>Das Blog der Goldmedia Gruppe</description>
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		<title>10 Gebote für mehr Akzeptanz der neuen Rundfunkabgabe, von Burkhardt Müller-Sönksen, MDB, Medienpolitischer Sprecher der FDP, promedia Februar 2012</title>
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		<pubDate>Tue, 31 Jan 2012 11:00:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Promedia das medienpolitische Magazin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Promedia schreibt im GOLDMEDIA Blog]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebsstättenabgabe]]></category>
		<category><![CDATA[Gebührengelder]]></category>
		<category><![CDATA[öffentlich-rechtlicher Rundfunk]]></category>
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		<category><![CDATA[Rundfunkänderungsstaatsvertrag]]></category>
		<category><![CDATA[Rundfunkgebühr]]></category>

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		<description><![CDATA[10 Gebote für mehr Akzeptanz der neuen Rundfunkabgabe 
 1. Gebot: Sparsamer Umgang mit Gebührengeldern
Von Burkhardt Müller-Sönksen, MDB, Medienpolitischer Sprecher der FDP
Der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrags wurde in allen Bundesländern ratifiziert und damit tritt an Stelle der Rundfunkgebühr am 01.01. 2013 die Haushalts- und Betriebsstättenabgabe in Kraft. Welche Folgen diese Umstellung haben wird und wie hoch die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>10 Gebote für mehr Akzeptanz der neuen Rundfunkabgabe </strong></p>
<p><strong> 1. Gebot: Sparsamer Umgang mit Gebührengeldern</strong></p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Von Burkhardt Müller-Sönksen, MDB, Medienpolitischer Sprecher der FDP</strong></p>
<p style="text-align: justify;"><em>Der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrags wurde in allen Bundesländern ratifiziert und damit tritt an Stelle der Rundfunkgebühr am <a href="callto:01012013">01.01. 2013</a> die Haushalts- und Betriebsstättenabgabe in Kraft. Welche Folgen diese Umstellung haben wird und wie hoch die Einnahmen sein werden, bleibt diskussionswürdig. Nicht zuletzt das Verfahren zur Einigung auf das neue Modell zeigt, dass seitens der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die Erschließung neuer Einnahmequellen vorrangiges Ziel der Reform war. Durch den engen Auftrag an Prof. Paul Kirchhof für das letztlich maßgebliche Gutachten haben sich die Öffentlich-Rechtlichen vom Gesetzgebungsobjekt zum Akteur der Medienpolitik aufgeschwungen und eine ergebnisoffene Diskussion um das beste Finanzierungsmodell frühzeitig erstickt.</em></p>
<div id="attachment_4631" class="wp-caption alignleft" style="width: 127px"><a href="http://www.goldmedia.com/blog/wp-content/uploads/2012/01/mueller_soenksen_promedia-2-2012.jpg"><img class="size-medium wp-image-4631" title="mueller_soenksen_promedia 2-2012" src="http://www.goldmedia.com/blog/wp-content/uploads/2012/01/mueller_soenksen_promedia-2-2012-220x300.jpg" alt="Burkhardt Müller-Sönksen, MDB, Medienpolitischer Sprecher der FDP" width="117" height="160" /></a><p class="wp-caption-text">Burkhardt Müller-Sönksen, Medienpolitischer Sprecher FDP</p></div>
<p style="text-align: justify;">Wenn ein Lobbyist dem Gesetzgeber in die Feder diktiert, ist das Lamento groß; hier war es erstaunlich klein. Durch das beschlossene Modell wird die bisher auf das Bereithalten von Empfangsgeräten beschränkte Rundfunkgebühr auf alle Haushalte und Betriebsstätten ausgeweitet. Es wird also eine Erweiterung des Schuldnerkreises vorgenommen, weil zukünftig in jedem Haushalt und jeder Betriebsstätte eine Abgabe zu leisten ist. Da diese Ausweitung unter Anwendung der geltenden Maximalabgabe von 17,98 Euro erfolgt, zukünftig also zum Beispiel der günstigere Radiotarif entfällt, sind bereits hier Mehreinnahmen zu erwarten. Neben diese Vollerfassung in den Haushalten tritt die nach Mitarbeitern gestaffelte Betriebsstättenabgabe, die nunmehr ebenfalls von allen Inhabern zu leisten ist und damit den Schuldnerkreis zusätzlich erweitert.<br />
Mit den folgenden zehn Geboten rate ich den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, effizienter und sparsamer zu haushalten, um die schwindende Akzeptanz aufzuhalten.<span id="more-4639"></span></p>
<p><strong>1) Sparsamer Umgang mit Gebührengeldern</strong><br />
Oberstes Gebot der Rundfunkanstalten ist Kosteneffizienz im Produktionsprozess. Unabhängig von Programminhalten machten die privaten Veranstalter vor, welche Einsparungspotentiale im digitalisierten Produktionsprozess bestehen. Dieses Potential müssen auch die Öffentlich-Rechtlichen ausschöpfen und an die Beitragszahler zurückgeben. Auch eine verbesserte Zusammenarbeit der Rundfunkanstalten untereinander verspricht Synergieeffekte. Nicht nur Doppelberichterstattungen und Quotenkonkurrenz mit gleichen Programmangeboten zur selben Zeit sind kritikwürdig, sondern auch die Aufkündigung mühsam etablierter Zusammenarbeit wie der Nachrichtenkooperation im Vormittagsprogramm. Sparsamkeit im Produktionsprozess muss sich also keineswegs auf die Programminhalte niederschlagen, sondern ist die staatsvertragliche Pflicht der Rundfunkanstalten gegenüber ihren Geldgebern, den Bürgerinnen und Bürgern.</p>
<p><strong>2) Konzentration auf den Grundversorgungsauftrag</strong><br />
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk dient der unabhängigen Meinungsbildung. Er muss der schwierigen Aufgabe gerecht werden, einerseits möglichst die Breite aller Meinungen abzubilden und diese andererseits einem möglichst breitem Publikum zugänglich zu machen. Irrelevant ist hingegen die werberelevante Quote. Die Programmverantwortlichen sind also völlig frei, ausschließlich die Qualität der Meinungsdarstellung ins Visier zu nehmen und quotenträchtige Unterhaltungsprogramme den werbefinanzierten Privaten zu überlassen. Durch stärkere Konzentration auf den Grundversorgungsauftrag zeigen ARD und ZDF nicht nur Profilschärfe und beweisen den zielgenauen Einsatz der Rundfunkgebühren, sondern erhalten die Vielfalt des dualen Systems und den Wettbewerb mit anderen Inhalteanbietern im Internet. Ich begrüße in diesem Zusammenhang ausdrücklich die überfälligen Überlegungen aus der AG Beitragsstabilität der Länder, den Grundversorgungsauftrag zu konkretisieren und den Rundfunkanstalten klare Leitlinien zu geben.</p>
<p><strong>3) Reduzierung der Spartenkanäle</strong><br />
Verbunden mit der Konzentration auf den Grundversorgungauftrag sollten Hauptkanäle gestärkt und Spartenkanäle eingestellt werden. Für die Kernkompetenzen Information und Kultur mögen die Gemeinschaftssender Phoenix, Arte und 3Sat gerechtfertigt sein. Dass es aber mit Eins Extra, Eins Plus, Eins Festival, sowie ZDFinfo, ZDFkultur und ZDFneo zusätzliche Spartensender gibt, ist nicht zu begründen. Durch die Verspartung droht nicht nur Unübersichtlichkeit im Programmprofil der Öffentlich-Rechtlichen, sondern ein quasi-staatliches Überangebot, das die Medienvielfalt empfindlich stört.</p>
<p><strong>4) Rückbau des Telemedienangebots</strong><br />
Gleiches gilt für die sogenannten Telemedienangebote im Internet. Der Downstream als zusätzlicher Verbreitungsweg für audio-visuelle Inhalte ist unstrittig. Aber im Internet sind nicht mehr nur die privaten Rundfunkveranstalter Mitbewerber auf dem Meinungsmarkt, sondern auch Verleger und Plattformbetreiber. Zum Erhalt der Angebotsvielfalt muss insgesamt der Umfang gebührensubventionierter Inhalte beschränkt werden. Für Textbeiträge muss es eine klare gesetzgeberische Beschränkung geben, weil sich der Begriff &#8220;presseähnlich&#8221; als untauglich erwiesen hat. Das Textvolumen des Videotext sollte Maßstab des gesetzlichen Rahmens sein. Außerdem muss das ansteigende Engagement in den Social Media überprüft werden, wo nicht nur die Sender, sondern einzelne Programmformate Auftritte betreiben.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>5) Strukturreform der Verwaltung</strong><br />
Daneben sind Reformen in der inneren Verwaltungsstruktur der Rundfunkanstalten unerlässlich und es darf keine Denkverbote hinsichtlich der Zusammenlegung kleinerer Rundfunkanstalten geben. Hierdurch lässt sich nicht nur Mehrfachaufwand in der Verwaltung vermeiden, sondern auch das Profil öffentlich-rechtlicher Inhalte gegenüber den privaten Anbietern schärfen. Gleichbleibende Standards, klare Zuständigkeiten und Kooperationen bieten eine Fülle von Synergien. Einige Rundfunkanstalten leisten sich einen regelrechten Wasserkopf an Verwaltungsstruktur, der eine effektive Kontrolle unmöglich macht. Jüngstes Negativbeispiel ist hier der MDR, der in der Aufdeckung krimineller Parallelstrukturen beim KiKa kläglich versagte.</p>
<p><strong>6) Transparente Verwendung der Gebührengelder</strong><br />
Neben effektiveren und schlankeren Verwaltungsstrukturen ist mehr Transparenz und umfassende Prüfrechte des Verwaltungsrats hinsichtlich der Verwendung der Beiträge erforderlich. Die Intendanten sollten die Lehren aus dem KiKa-Skandal ziehen, denn dort folgte die Bedarfskürzung durch die KEF auf dem Fuße, nachdem über eine Million Euro von niemandem vermisst wurden.</p>
<p><strong>7) Transparenz bei Produktions- und Beteiligungsgesellschaften</strong><br />
Mehr Transparenz und Controlling ist im Geflecht der Beteiligungsgesellschaften dringend erforderlich, aber die Veröffentlichung aller Beteiligungsstrukturen einschließlich der Bilanzen und ausführlicher Lageberichte nach dem Vorbild großer Kapitalgesellschaften ist nach dem Degeto-Skandal der überfällige erste Schritt.</p>
<p><strong>8. Reduzierung von Beteiligungsgesellschaften</strong><br />
Für uns ist der Staat der schlechteste aller Unternehmer. Statt Gebührengelder in sendereigenen Tochtergesellschaften zu binden, sollte vermehrt auf Ausschreibungen an private Produktionsfirmen gesetzt werden. Kommerzielle Tätigkeiten, wie die kostenpflichtige Videoplattform &#8220;Germany&#8217;s Gold&#8221; konterkarieren hingegen die Bemühungen um einen funktionierenden Markt und sind abzulehnen.</p>
<p><strong>9) Möglichst wenig Daten bei der GEZ erheben</strong><br />
Unser Modell einer personenbezogenen Medienabgabe hätte den Verzicht auf die GEZ ermöglicht, doch mit der Verabschiedung der Haushalts- und Betriebsstättenabgabe ist diese Chance vertan. Nunmehr hat die GEZ ihr Personal aufgestockt und droht mit unverminderter Datensammelwut sensible personenbezogene Daten zentral zu speichern. Ich appelliere an die Rundfunkanstalten, in enger Zusammenarbeit mit den Datenschutzbeauftragten die Zweckbindung einzuhalten und das informationelle Selbstbestimmungsrecht aller Bürger zu gewährleisten.</p>
<p><strong>10) Ausbau barrierefreier Inhalte</strong><br />
Zukünftig müssen zwar auch seh- und hörbehinderte Menschen die Haushaltsabgabe leisten, nutzen können sie allerdings nur wenige Inhalte, da bislang im Durchschnitt nur ca. ein Viertel aller Angebote barrierefrei zugänglich sind. Insbesondere durch meinungsbildende Magazinformate sollte der Anteil zeitnah die 30%-Marke erreichen.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Über Burkhardt Müller-Sönksen</strong></p>
<ul>
<li>Geboren: 24. August 1959</li>
<li>1979 Studium der Rechtswissenschaften</li>
<li>Gründung einer Rechtsanwaltskanzlei,</li>
<li>1997 Pressesprecher der FDP Hamburg</li>
<li>2005 stellvertretender Landesvorsitzender der FDP Hamburg</li>
<li>2001 Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft</li>
<li>2003 Vorsitzender der AG Medien der FDP Fraktionsvorsitzendenkonferenz in Bund und Ländern</li>
<li>Mitglied des Bundestages seit 2005</li>
</ul>
<p><strong>Artikel in der promedia Februar 2012</strong></p>
<p><strong>Weitere Informationen: <a href="http://www.promedia-berlin.de/">promedia</a></strong></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Kostenbegrenzung bei ARD und ZDF. Chef der Sächsischen Staatskanzlei Johannes Beermann stellt Konzept vor. Interview in der promedia</title>
		<link>http://www.goldmedia.com/blog/2011/02/kostenbegrenzung-bei-ard-und-zdf-chef-der-sachsischen-staatskanzlei-johannes-beermann-stellt-konzept-vor-interview-in-der-promedia/</link>
		<comments>http://www.goldmedia.com/blog/2011/02/kostenbegrenzung-bei-ard-und-zdf-chef-der-sachsischen-staatskanzlei-johannes-beermann-stellt-konzept-vor-interview-in-der-promedia/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 21 Feb 2011 10:10:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dr. Katrin Penzel</dc:creator>
				<category><![CDATA[Promedia schreibt im GOLDMEDIA Blog]]></category>
		<category><![CDATA[ARD]]></category>
		<category><![CDATA[glücksspielstaatsvertrag]]></category>
		<category><![CDATA[öffentlich-rechtlicher Rundfunk]]></category>
		<category><![CDATA[Rundfunkstaatsvertratg]]></category>
		<category><![CDATA[ZDF]]></category>

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		<description><![CDATA[„Es handelt sich um eine Rechnung  mit vielen Unbekannten“
Interview mit Dr. Johannes Beermann, Chef der Sächsischen Staatskanzlei
promedia 2/2011
In einem ausführlichen promedia-Gespräch legt Dr. Johannes Beermann, Chef der Sächsischen Staatskanzlei und Leiter einer Arbeitsgruppe der Länder zur „Beitragsstabilität“ seine Strategie zur Begrenzung der Ausgaben für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk dar. Im Kern geht es dem Umtriebigen Juristen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>„Es handelt sich um eine Rechnung  mit vielen Unbekannten“</strong></p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Interview mit Dr. Johannes </strong><strong><strong>Beermann, Chef der Sächsischen Staatskanzlei<br />
promedia 2/2011</strong></strong></p>
<p style="text-align: justify;"><strong>In einem ausführlichen promedia-Gespräch legt Dr. Johannes Beermann, Chef der Sächsischen Staatskanzlei und Leiter einer Arbeitsgruppe der Länder zur „Beitragsstabilität“ seine Strategie zur Begrenzung der Ausgaben für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk dar. Im Kern geht es dem Umtriebigen Juristen um drei Punkte: 1. Eine genaue Bestimmung der Aufgaben von ARD und ZDF. 2. Die Nutzung aller Synergiemöglichkeiten  zwischen den Anstalten, einschließlich einer besseren Abstimmung. 3.Maßvolle Investitionen in technische Innovationen. Beermann informierte in dem Interview auch darüber, dass die Länder Möglichkeiten erörtern, falls ein Landtag dem neuen Modell für eine Haushaltsabgabe nicht zustimmen sollte. </strong></p>
<p style="text-align: justify;"><strong> </strong></p>
<div id="attachment_3332" class="wp-caption alignleft" style="width: 163px"><strong><strong><a href="http://www.goldmedia.com/blog/wp-content/uploads/2011/02/Beermann.jpg"><img class="size-medium wp-image-3332" title="Dr. Johannes Beermann" src="http://www.goldmedia.com/blog/wp-content/uploads/2011/02/Beermann-221x300.jpg" alt="" width="153" height="208" /></a></strong></strong><p class="wp-caption-text">Dr. Johannes Beermann</p></div>
<p style="text-align: justify;"><strong>promedia:</strong> Herr Beermann, der Jugendmedienschutzstaatsvertrag ist nicht wie geplant am 1. Januar in Kraft getreten. Muss dieser Vertrag vollständig neu verhandelt werden?<br />
<strong>Johannes Beermann:</strong> Das Scheitern des Jugendmedienschutzstaatsvertrags hat uns völlig überrascht. Wie wir mit dieser Situation umgehen, wissen wir noch nicht. Der Staatsvertrag tritt nicht in Kraft, wenn nicht jedes vertragsschließende Land ihn ratifiziert. Das ist in Nordrhein-Westfalen nicht geschehen. Ich glaube, dass der Staatsvertrag vernünftig ist und dass wir mit ihm, nach einer sehr intensiven Diskussion, ein Regelwerk gefunden haben, das sowohl die Interessen des Jugendschutzes auf der einen Seite als auch die Befürchtungen derjenigen, die im Internet möglichst frei kommunizieren wollen, in ein angemessenes Verhältnis bringt.<span id="more-3329"></span></p>
<p style="text-align: justify;"><strong>promedia:</strong> Es gab nach dem Scheitern die Meinung, dass die Länder damit vor einem netzpolitischen Scherbenhaufen stehen&#8230;<br />
<strong>Johannes Beermann:</strong>Es ist ein minderheitspolitischer Scherbenhaufen, kein netzpolitischer, denn in der Sache haben wir sehr gründlich gearbeitet und viele Vorschläge und Kritiken genau abgewogen, Expertenanhörungen in jedem Landtag durchgeführt, uns intensiv mit dem System beschäftigt. Wir haben uns sehr genau überlegt, ob wir es bei der Selbstverantwortung lassen oder ob der Staat stärker als Ordnungshüter auftreten soll. Wir haben deutlich gemacht, dass es darum geht, die Eigenverantwortlichkeit, sowohl bei den Eltern als auch bei den Anbietern zu stärken. Ich erachte es nach wie vor für das beste Ergebnis, das wir generieren konnten. Wir haben nicht damit gerechnet, dass ein Verhandlungspartner mit am Tisch saß, der später objektiv nicht in der Lage war, die Ratifizierung des Vertrags herbeizuführen, weil er nicht über die entsprechende Mehrheit im Parlament verfügt.</p>
<p style="text-align: justify;">promedia: Wird das Scheitern grundlegende Auswirkungen auf die Diskussion der Onlineordnung haben, die in diesem Jahr auf verschiedenen Feldern weitergeführt wird?<br />
<strong>Johannes Beermann:</strong> Juristisch ja, weil wir auf dem Status quo vor den 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag zurückfallen. Politisch haben wir mit dem 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag einen großen Schritt nach vorn gemacht. Das ist der politische Standard, der irgendwann auch Recht werden wird. Wir lang das dauert, müssen wir abwarten.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>promedia:</strong> Es gibt seitens der Opposition in NRW mit Blick auf den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag bereits wieder Bedenken. CDU und FDP wissen nicht, ob sie dem Vertrag zustimmen werden. Droht den Ländern hier bereits ein neues Fiasko?<br />
<strong>Johannes Beermann:</strong> Die Regierungen, die für die Länder verhandeln, sind zunächst die Ansprechpartner für neue gesetzliche Regelungen. Wir haben den Vorteil, da die meisten Parteien in Deutschland irgendwo in der Regierung sind, dass sie sich auf einen Staatsvertrag einigen. Unabhängig davon wer regiert, ist die Regierung in der Regel dafür und die Opposition nach den Erfahrungswerten dagegen. In der Tat ist der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag die größere Herausforderung, denn wir haben mit Nordrhein-Westfalen eine Regierung am Tisch, die über keine Mehrheit im Parlament verfügt. Damit besteht die Gefahr, dass der Vertrag nicht ratifiziert wird, weil Regierung und Opposition ein bestimmtes Rollenverständnis haben. Das hat die Ministerpräsidentenkonferenz auf ihrer letzten Sitzung erkannt und die Rundfunkkommission beauftragt, sich mit dieser Situation zu befassen. Es besteht die Gefahr eines großen medienpolitischen Unfalls, denn der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag stellt einen wichtigen Systemwechsel dar. Wir werden uns darüber verständigen müssen, welche Konsequenzen das für den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag hat und wie wir einen Unfall verhindern können.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>promedia:</strong> Ist es denkbar, dass ein solcher Vertrag angenommen wird, wenn ein Parlament dagegen stimmt?<br />
<strong>Johannes Beermann:</strong> Wir haben andere Bereiche, wo man das vereinbart hat. Wenn Länder einen Vertrag kündigen, wie den Glücksspielstaatsvertrag, dann wird er zwischen den anderen weitergeführt. Das ist eine Lösung, die man durchaus ins Auge fassen kann. Ob das zielführend ist, ist die andere Frage.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>promedia: </strong>Man konnte hören, dass Sie ursprünglich eine Klausel in den Staatsvertrag einbauen wollten, die festlegt, dass die Gebühr auch 2013 nicht über 17,98 Euro steigen darf. Diese Klausel habe ich im unterschriebenen Vertrag nicht gefunden. Warum war diese für Sie so wichtig?<br />
<strong>Johannes Beermann:</strong> Die Klausel war nicht wichtig. Das Ziel ist wichtig, den Beitrag 2013 bei 17,98 Euro zu belassen. Die Akzeptanz dieser neuen Abgabe hängt wesentlich davon ab, dass der Bürger nicht den Eindruck hat, die Politik habe das alles nur gemacht, um den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auf Dauer höhere Einnahmen zu sichern und würde eine Erhöhung der Rundfunkgebühren durch die Hintertür vornehmen. Der positive Effekt der Umstellung zu einer Abgabenerhebung würde vollständig von einer negativen öffentlichen Diskussion überlagert, wenn der Beitrag plötzlich von 18 auf 20 Euro steigen würde. Das wäre verheerend. Deswegen darf die Gebühr 2013 nicht über 17,98 Euro steigen, damit deutlich wird, dass der Systemwechsel nicht zu einer Mehrbelastung für den Einzelnen führt. Wir haben mit den Rundfunkanstalten und den zuständigen Stellen vereinbart, dass es 2013 nach der Umstellung bei 17,98 Euro bleibt, das System dann 1-1 ½ Jahre erprobt wird und man dann analysiert, wie sich die Einnahmen der öffentlich-rechtlichen Anstalten  entwickelt haben und ob eine Veränderung des Rundfunkstaatsvertrages erforderlich ist. Darüber hinaus hat die Ministerpräsidentenkonferenz entschieden, dass die Arbeitsgruppe Beitragsstabilität die Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks überdenkt. Ende 2013 weiß man, was aufgrund der 17,98 Euro in die Kasse kommt und es wird überlegt, wie der Beitrag stabil gehalten werden kann. Insofern habe ich meine zwei Ziele erreicht.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>promedia:</strong> Laut Staatsvertrag müssen die Rundfunkanstalten ihre Anmeldungen im nächsten Jahr bei der KEF abgeben und die KEF müsste die Höhe der Abgabe ab 2013 festlegen. Ihre Arbeitsgruppe legt die Berichte bis 2014 vor. Die Evaluierung des 15. RÄStV erfolgt auch erst Anfang 2014. Also dürften die Anstalten für 2014 und 2015 keine höheren Ausgaben anmelden. Welches Agreement haben Sie hierzu mit den Anstalten getroffen?<br />
<strong>Johannes Beermann:</strong> Wir haben kein Agreement getroffen, sondern akzeptieren natürlich, dass zwei verfassungsmäßig getrennte Räume existieren. Aber müssen aufgrund der Anmeldung die Gebühren tatsächlich ab 2013 erhöht werden, obwohl bisher niemand sagen kann, wie viele Abgabenschuldner wir haben? Es kann bisher auch niemand sagen, was die Umstellung einer Gerätegebühr auf eine Haushaltsabgabe für Konsequenzen für den Einzelnen hat. Es handelt sich um eine Rechnung mit vielen Unbekannten. Angesichts dessen ist es eine wichtige Frage, wie wir einen Weg organisieren, der uns Gewissheit verschafft und die politische Akzeptanz trotzdem bestehen bleibt. Es gibt dazu zwei Varianten: Die erste wäre es, den Auftrag so zu verändern, dass 2013 der Beitrag bei 17,98 Euro einigermaßen erhalten bleibt. Das ist bis Ende 2012 nicht ohne unzumutbaren Kraftakt zu erreichen. Die zweite ist, dass alle Beteiligten zu dem Schluss kommen, dass 2013 möglicherweise keine Erhöhung nötig ist. Diese Option wollten wir nicht von vorn herein ausschließen. Dadurch, dass wir das gemeinsame Ziel haben, sowohl die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wie auch die Politik, die Akzeptanz der neuen Abgabe hoch zu halten und gleichzeitig dafür zu sorgen, dass die Umstellung kommt, müssen alle Beteiligten so agieren, dass es bei 17,98 Euro bleibt.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>promedia:</strong> Eine Verschiebung der Anmeldung bei der KEF bedeutet das nicht?<br />
<strong>Johannes Beermann:</strong> Wie es technisch gemacht wird, müssen die Beteiligten unter sich besprechen. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass es vernünftige Mittel und Wege gibt, die Abgabe 2013 stabil zu halten.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>promedia:</strong> Sie sprachen die Arbeitsgruppe an. Für Ihre ersten Vorschläge in den letzten Monaten wurden Sie bereits heftig kritisiert. Fühlen Sie sich als der „neue böse Bube im Kreis der Unionsländer“ wohl, wie die „Süddeutsche Zeitung“ Sie bezeichnete?<br />
<strong>Johannes Beermann:</strong> Es ist die ordnungspolitische Diskussion darüber, wie sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk künftig entwickelt. Wenn man Diskussionen anstößt, kommt es natürlich auch zu  kontroversen Meinungen und Gegenargumenten. Da wir es hier mit einem über Jahrzehnte gewachsenen Organismus zu tun haben, sind Veränderungen nur zu erreichen, wenn der öffentliche Druck groß genug ist. Insofern sehe ich mich nicht als „böser Bube“, sondern als denjenigen, der einen längst überfälligen Diskurs anstößt. Über alle Parteigrenzen hinweg, und nicht nur bei den Unionsländern, die mich zu einem großen Teil immer unterstützt haben, bestand sehr schnell Einstimmigkeit darüber, dass die AG-Beitragsstabilität bis 2014 ihre Arbeit weiterführt. Nach dem Aufreger der ersten Monate sind wir nun zu einer sachlichen Diskussion gekommen. Das ist zum Wohle derjenigen, um die es geht, nämlich der Zuschauerinnen und Zuschauer.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>promedia:</strong> Von welchen grundlegenden Überlegungen lassen Sie sich dabei leiten?<br />
<strong>Johannes Beermann:</strong>Mich treibt die Frage um, wie wir ein öffentlich-rechtliches Rundfunksystem in einem Umfeld, bei dem sich sowohl der Rundfunkveranstalter extrem verändert hat als auch die Art der Rundfunkveranstaltung sowie die Mediennutzung, zukunftsfest machen können. Dazu gehört als erstes die Akzeptanz. Die Akzeptanz betrifft sowohl die Qualität des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als auch die Marke, die positiv besetzt ist. Das muss verankert werden und weiter finanzierbar bleiben. Das heißt auch, das, was an Gebühren oder Abgaben bezahlt wird, muss von einer allgemeinen Anerkennung getragen werden. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist natürlich unverzichtbar. Aber neben dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk existieren heute eine ganze Reihe anderer Anbieter mit Vollprogrammen, Verkaufsprogrammen oder Digitalprogrammen für einzelne Bereiche. Das hat sich gegenüber den 50er Jahren, als die öffentlich-rechtlichen Anstalten entstanden, fundamental verändert. Daher muss man darüber nachdenken, ob der Auftrag, der vor 60 Jahren in einer Zeit definiert wurde, in der man nicht ausreichend Sendekapazität hatte, so noch zutreffend ist. Dabei gilt es, das Gute zu behalten und das sich als Ballast Erweisende abzuwerfen.<br />
Das Zweite ist, wie sich Medien generell verändern. Wir haben die Diskussion darüber, was der öffentlich-rechtliche Rundfunk im Onlinebereich darf, auch mit dem Drei-Stufen-Test, ausführlich geführt. Dahinter steckt natürlich die Erkenntnis, dass sich nicht nur die Übertragungswege und Plattformen der Medien verändert haben, sondern auch deren Inhalte. Das bedeutet wiederum, dass es eine ganz andere Adaption gibt und Rundfunk mit ganz anderen Angeboten in Konkurrenz tritt. Was sich an Videosammlungen oder sozialen Netzwerken im Internet befindet, ist für die Jugend hoch interessant. Bei Facebook beispielsweise machen Kinder und Jugendliche selbst Rundfunk. Dort werden realitätsnahe Nachrichten gepostet, die früher nur in den Nachrichtensendungen gekommen wären. Wir haben über Google, Facebook und Co. eine andere Medienstruktur und -Nutzung erhalten. Für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ergibt sich deshalb eine veränderte Rolle. Außerdem existiert das duale System  auch in der digitalen Welt. Das heißt, die einen verdienen mit den Medienangeboten Geld, die anderen erhalten öffentlich-rechtliche Gebühren. Deshalb sollte man noch konsequenter als bisher die Bereiche, mit denen man Geld verdienen kann, den Privaten überlassen  und mit denen man kein Geld verdient, die aber dennoch für die Meinungspluralität erforderlich sind, den Öffentlich-Rechtlichen. Mit diesen Leitlinien habe ich einen Korridor, in dem ich mich bewegen möchte.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>promedia:</strong> Lassen Sie uns konkret werden. Was ist aus Ihrer Sicht machbar? Die Zusammenlegung von Anstalten war im Gespräch&#8230;<br />
<strong>Johannes Beermann:</strong> Eine Zusammenlegung von Anstalten ist eine freiwillige Angelegenheit der einzelnen Länder und muss staatsvertraglich geregelt werden. Für mich ist die Rundfunkpolitik Ausdruck des Selbstverständnisses unseres Föderalismus. Wie und wo ein Bundesland wie viele Rundfunkhäuser betreibt, ist die Entscheidung des jeweiligen Bundeslandes. In Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt haben wir eine Dreiländeranstalt gegründet. Das war aber allein die Entscheidung dieser drei Länder. Dass es durch Zusammenschlüsse Synergien geben könnte, darüber haben wir in der Arbeitsgruppe bereits gesprochen. Daher denke ich, dass es durchaus Möglichkeiten gibt, aber es liegt in der jeweiligen Entscheidung der einzelnen Länder. Etwas anderes ist es mit den Digitalkanälen, die wir vor einigen Jahren bevorratet haben, als die digitale Welt vor dem Entstehen stand. Ob wir diese alle noch in dem Umfang brauchen, kann man sich in der Tat fragen.</p>
<p style="text-align: justify;">promedia: Sehen Sie Möglichkeiten für eine engere Kooperation zwischen den Anstalten?<br />
<strong>Johannes Beermann:</strong>Das ist die kleine Schwester der Zusammenlegung von Sendern. Es wird teilweise bereits praktiziert, aber hier besteht noch viel Spielraum für weitere Überlegungen. Dass man das im Rahmen der Freiwilligkeit nach vorn treibt, sehe ich.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>promedia:</strong> Wie sieht es mit einer engeren Arbeitsteilung zwischen ARD und ZDF aus?<br />
Beermann: Das ist eines meiner Lieblingsbeispiele.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>promedia:</strong> Warum?<br />
<strong>Johannes Beermann:</strong> Nehmen wir die zahlreichen Königshochzeiten. Dass darüber fachmännisch und minuziös berichtet wird, mag kein Mensch bestreiten. Ob es allerdings wirtschaftlich sinnvoll und notwendig ist – schließlich berichten auch private Sender – dass ARD und ZDF, die ich nicht als Konkurrenten, sondern als Geschwister betrachte, mit Hunderten von Menschen und einer Sendeinfrastruktur, die parallel geschalten wird, darüber berichten müssen, habe ich meine Zweifel. Es gibt mehrere solcher Ereignisse, wie z.B. die Olympischen Spiele. Dass ARD und ZDF am 1. Januar das Neujahrskonzert zeitgleich ausgestrahlt haben, macht die Gebührenverschwendung mehr als deutlich. Wenn zwei Konzerte parallel laufen, kann der Gebührenzahler nur eines sehen und hören. Er bezahlt aber zwei Konzerte. Das kann nicht sein. Es bedarf, wie es eigentlich jetzt schon im Staatsvertrag angelegt ist, einer vernünftigen Abstimmung und Arbeitsteilung.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>promedia:</strong>Es gibt überall Programmbeiräte. Dieses Thema müsste sich aus dem Selbstverständnis und der Aufgabe dieser Kontrollgremien ergeben. Dass Sie darauf hinweisen, ist verständlich, aber eigentlich bedarf es dabei doch nicht der Politik, um das zu verändern&#8230;<br />
<strong>Johannes Beermann:</strong>Ich wünsche mir durchaus, dass die Kontrollgremien diese Aufgabe außerhalb des Blickkreises ihrer Sender hinaus wahrnehmen. Sie haben Recht, normalerweise müssten die Gremien, eben weil es die kontrollierende Öffentlichkeit ist, sagen, dass man die Programme besser koordinieren soll. Da das von innen heraus aber nur begrenzt erfolgreich sein wird, ist es Aufgabe desjenigen, der den Rundfunkauftrag vergeben kann. Natürlich ist die Idee nicht neu. Mein Vorschlag ist es deshalb, im Rundfunkänderungsstaatsvertrag festzulegen, dass man sich abzustimmen hat. Diese Mehrfachbelastung ist für den Gebührenzahler unzumutbar.</p>
<p style="text-align: justify;">promedia: Sehen Sie die Notwendigkeit, die Kulturaufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu reduzieren, angefangen von Orchestern bis hin zu Beteiligungen an Ausstellungen und Festivals?<br />
<strong>Johannes Beermann:</strong>Dieses Thema muss man sehr differenziert betrachten, weil es die Aufgabe von Rundfunkanstalten im gesellschaftlichen Ganzen betrifft. Das ZDF hat beispielsweise in Dresden die Frauenkirche mit unterstützt und für seine Landesstudios bewusst Immobilien gewählt, die für die Stadt wertvoll waren. Das gehört zu einem gesellschaftspolitischen Auftrag, den die Rundfunkanstalten wahrnehmen und der, wie ich finde, zu jedem Unternehmen gehören. Dass ein großer Teil der Wahrnehmung der Kultur in Deutschland darauf beruht, was die Öffentlich-Rechtlichen senden, ist unbestreitbar. Vieles, was moderne Künstler leisten, was an darstellender  Kunst sowie in der Musik geboten wird, wäre nicht bekannt und würde sich nicht weiterentwickeln, wenn es die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nicht gäbe. Ob wir das in dem Umfang, mit den vielen Spezialsendern und -Angeboten, die sich fast oder ausschließlich mit Kultur beschäftigen, brauchen, darüber müssen wir uns Gedanken machen. Ich habe auch Zweifel, ob es weiterhin die Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sein kann, durch die Rundfunkabgabe Orchester und Chöre zu finanzieren. Als Beispiel wären wieder die Neujahrskonzerte zu nennen. Das Neujahrskonzert der ARD wurde nicht etwa von einem der zahlreichen und guten Rundfunksinfonieorchester der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bestritten, sondern von den Berliner Philharmonikern.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>promedia:</strong> Aber aus Dresden kam die Übertragung des ZDF.<br />
<strong>Johannes Beermann:</strong>Das ist richtig, aber soweit ich weiß, besitzt das ZDF kein Sinfonieorchester. Das heißt, wenn schon eigene Orchester der Landesrundfunkanstalten existieren, sollte man auch auf eigene Ressourcen zurückzugreifen. Wenn wir in Sachsen von den 10 weltbesten Orchestern über zwei verfügen – das Gewandhausorchester in Leipzig und die Staatskapelle in Dresden – die sich beide aus Einnahmen durch Besucher, Tourneen oder Staatseinnahmen generieren, stelle ich mir die Frage, ob es erforderlich ist, dass auch der MDR ein eigenes Sinfonieorchester unterhält. Ich möchte nicht, dass wir von heute auf morgen allen Orchestern und Chören kündigen, sondern darüber nachdenken, wie wir einerseits die Hochkultur halten und andererseits dafür sorgen, dass die Finanzierung derartiger kulturell wichtiger Institutionen in ihrer jeweiligen Region auch ohne Rundfunkabgaben möglich ist. Wir muten derzeit sogar Behinderten zu, sich an der Rundfunkabgabe zu beteiligen. Das macht deutlich, dass es legitim ist, darüber zu diskutieren und es anzupacken.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>promedia:</strong> Wo sehen Sie weitere Möglichkeiten, den Auftrag an die veränderten Bedingungen anzupassen?<br />
<strong>Johannes Beermann: </strong>Das betrifft erstens die technischen Bereiche. Wir haben das Prinzip, dass die Politik Leistungen bei den öffentlich-rechtlichen Anstalten bestellt und der Gebührenzahler bezahlt. Ist es angesichts dessen immer richtig, dass wir z.B. die neuste HDTV-Technik beanspruchen oder immer Vorreiter bei technischen Innovationen sein müssen? Das betrifft zweitens auch moderne Managementformen, die vielfach bereits in den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten angewendet werden, aber ausbaufähig sind. Drittens muss man überlegen, welche Aufgaben noch wahrgenommen werden müssen. Wir haben bereits über die Kultur gesprochen. Wir müssen aber auch über Sportübertragungen, vor allem von sehr kostenintensiven  Großereignissen, nachdenken. Macht es Sinn, dass die Öffentlich-Rechtlichen, wenn sich Private um Sportübertragungen bemühen und sehr gute Werbeträger sind, um jeden Preis für den Rechteerwerb mitbieten müssen? Es geht auch um Fragen der Unterhaltung. Die privaten Sender bieten ein sehr breites Unterhaltungsspektrum an. Dort einen Unterhaltungsauftrag zu definieren und zu sagen, was öffentlich-rechtliche Unterhaltung ist und was sie bieten muss, ist schwer. Man könnte ganz generell sagen, dass es ein anderes Niveau sein muss. Aber das ist eine subjektive und geschmäcklerische Bewertung, die der Politik nicht zusteht. Doch Überlegungen anzustellen, wie hoch der Anteil am Gesamtprogramm sein sollte, halte ich für legitim. Unbestritten ist, dass die Kernkompetenz der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die Nachrichten sind. Es ist deshalb nicht hinnehmbar, dass öffentlich-rechtliche Nachrichtensendungen auf Dauer hinter den privaten Rundfunk zurückfallen.</p>
<p style="text-align: justify;">promedia: Sie meinen bei den Marktanteilen&#8230;<br />
<strong>Johannes Beermann: </strong>Ja, ich erwarte als Bürger z.B., dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten über ein weltweites Korrespondentennetz verfügen, um auch kritisch über das ein oder andere berichten zu können. Das ist existentiell. An dieser Stelle zeichnet sich öffentlich-rechtlicher Rundfunk aus und hier müssen wir mehr auf Qualität und Quote achten. Eine solche Information, die sehr teuer ist, kann ich von privaten Sendern nicht verlangen.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>promedia:</strong> Wenn Sie über Qualität reden, greifen Sie dann nicht in die Befugnisse der Rundfunkanstalten ein, wenn Sie sagen, was Unterhaltung ist und wie sie aussehen soll etc.?<br />
<strong>Johannes Beermann:</strong> In  §§11ff des Rundfunkstaatsvertrags sind bereits Wertungen, beispielsweise bezüglich der Unterhaltung enthalten. Ich schreibe nicht vor, wie Qualität zu sein hat. Ich schreibe auch nicht vor, was zu senden ist. Ich denke, dass es unabhängig vom Inhalt einen Common Sense gibt, der eine Unterscheidung zwischen dem, was öffentlich-rechtlicher Standard ist und was privatrechtlich angeboten werden darf, vornimmt. Bei den privaten Angeboten existieren ausschließlich verfassungsrechtliche, strafrechtliche und moralische Grenzen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk, der sich natürlich auch an diese Regeln halten muss, wird zusätzlich noch – wie es in der Verfassung steht – von den Parlamenten, den Regierungen kontrolliert, die seinen Auftrag definieren. Damit hat die Politik nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, den Anspruch zu formulieren, den die Menschen an einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk stellen können. Natürlich sind wir dabei in der Gefahr, einen Schritt zu weit zu gehen. Aber das Bundesverfassungsgericht hat uns den Rahmen vorgegeben und den sollten wir nicht nur einhalten sondern auch ausnutzen. Ich  bin zuversichtlich, dass wir eine vernünftige Diskussion in einem zulässigen Rahmen führen werden. Wir dürfen die Grenzen zu konkreten Forderungen bei einzelnen Sendungen oder Inhalten allerdings niemals überschreiten.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>promedia:</strong> Sparsamkeit und Sparen sind die eine Sache. Man könnte auch darüber nachdenken, wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk seine Einnahmen erhöhen könnte. Monika Piel regte an, die Apps der ARD nicht mehr kostenlos anzubieten. Was halten Sie davon?<br />
<strong>Johannes Beermann:</strong> Ja, man muss versuchen, an der Einnahmeschraube zu drehen, aber sollte dabei die Schraube nicht verbiegen. Über dieses Thema sprechen wir auch in der Rundfunkkommission. Hier sehe ich aber vor allem die klassischen Eigenproduktionen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Ein berühmtes Beispiel ist „Derrick“ , eine Produktion die sich nachgewiesenermaßen auch anderswo gut vermarkten läßt. Wir sollten nicht päpstlicher sein als der Papst, sondern gerade in Zeiten von Youtube dafür sorgen, dass man so etwas weiter verwerten kann.</p>
<p style="text-align: justify;">promedia: Das ähnelt dem Modell, bei dem das ZDF mit der Produzentenallianz eigenproduzierte Formate gegen Bezahlung als Video On Demand angeboten werden sollen.<br />
<strong>Johannes Beermann: </strong>Zum Beispiel. Man kann aber auch Fremdproduktionen mit einstellen. Eine andere Frage ist aber, in wie weit der öffentlich-rechtliche Rundfunk digitale Angebote wie Apps kostenpflichtig vermarkten sollte und sich diese Inhalte somit zweimal bezahlen lässt. Denn die „Tagesschau“ z.B. ist durch die Rundfunkabgabe bereits bezahlt. Zudem stellt sich die Frage, warum die Öffentlich-Rechtlichen in einem Bereich, wo entsprechend die Privaten einen ganz anderen Antrieb haben, weil sie Geld verdienen müssen, neue Angebote entwickeln müssen. Das halte ich persönlich für falsch und sehe es als sehr kritisch, denn das geht auch aus ordnungspolitischen Gründen nicht.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>promedia:</strong> Das bedeutet, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk auf bestimmte Inhalte, mit denen die privaten Medien Geschäftsmodelle entwickeln, verzichten sollte? Nicht „Tagesschau“- App gegen Bezahlung, sondern keine „Tagesschau“- App&#8230;<br />
<strong>Johannes Beermann:</strong> Nein, gegen eine kostenlose „Tagesschau- im-Internet“ habe ich keine grundlegenden Bedenken. Wir wollen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht von den technischen Möglichkeiten abkoppeln. Diese Möglichkeiten sollten ausgeschöpft werden, auch um jüngere Zuschauer zu erreichen. Die Frage ist nur, ob man es zu einem Produkt macht, dass auch in seiner Ausformung in direkter Konkurrenz zu anderen privaten Produkten steht. Es geht hier nicht um die Entwicklung von Geschäftsmodellen, sondern um eine, den technischen Möglichkeiten entsprechende, differenzierte Verbreitung öffentlich-rechtlicher Inhalte.  Entwicklung von Geschäftsmodellen ist nicht Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>promedia:</strong> Wie bekommt man bei dem Streit zwischen den Printverlegern und dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk „die Kuh endlich vom Eis“?<br />
<strong>Johannes Beermann:</strong> Dieser Markt ist in Bewegung. Auch einige private Medienanbieter haben den Start verschlafen, das darf man aber nicht den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten anlasten, sondern muss sich an die eigene Managernase fassen. Auf der anderen Seite müssen wir gerade im Onlinebereich, wo sich die verschiedenen Medien treffen, die Bereiche genau abgrenzen und überlegen, welche den Privaten zugeordnet werden müssen, weil sie damit Geld verdienen und auf welchen Online-Feldern die Öffentlich-Rechtlichen aktiv werden können, weil sie sonst ihre Zuschauer oder Hörer nicht mehr erreichen können, was sie verkümmern lassen und der Rundfunkabgabe die Legitimität nehmen würde. An dieser Stelle muss der konstruktive Dialog weitergehen. Die Drei-Stufen-Tests, bei denen sehr viel Sachverstand angesammelt wurde, liegen erst wenige Monate zurück. Wir sind dabei, aus der Nutzung der öffentlichen-rechtlichen Angebote und den neuen Entwicklungen mit Paid-Content, vor allem im mobilen Bereich, Erfahrungen zu sammeln. Unter Umständen werden wir den 13. RÄStV noch einmal nachjustieren. Deswegen bleibe ich gern im Gespräch mit den Verlegern und den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, aufgrund derer eine faire Verständigung zu Stande kommen sollte. Ich bin auch hier Optimist.</p>
<p><strong>Artikel in der promedia 2/2011<br />
</strong>Weitere Informationen: <a onclick="_gaq.push(['_trackEvent','outbound-article','www.promedia-berlin.de']);" href="http://www.promedia-berlin.de/">promedia</a></p>
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		<title>Das flüchtige Medium Radio wird greifbar. Stefan Warbeck, Chefredakteur Radio Fritz, rbb im Gespräch mit promedia</title>
		<link>http://www.goldmedia.com/blog/2011/01/das-fluchtige-medium-radio-wird-greifbar-stefan-warbeck-chefredakteur-radio-fritz-rbb-im-gesprach-mit-promedia/</link>
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		<pubDate>Mon, 31 Jan 2011 09:30:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Promedia das medienpolitische Magazin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Promedia schreibt im GOLDMEDIA Blog]]></category>
		<category><![CDATA[ARD]]></category>
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		<category><![CDATA[öffentlich-rechtlicher Rundfunk]]></category>
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		<description><![CDATA[Die neue Webseite von fritz.de vereint zwei grundsätzlich verschiedene Aspekte: Die jederzeit garantierte Verfügbarkeit von Informationen eines Internetangebots und die unterhaltsame Flüchtigkeit eines Radioprogramms. Auf den ersten Blick funktioniert das neue fritz.de genauso wie ein Radio: Während das Programm unaufhaltsam, linear aus den Rundfunkempfangsgeräten tönt, läuft auf der Webseite genau dasselbe Programm in Form von [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die neue Webseite von fritz.de vereint zwei grundsätzlich verschiedene Aspekte: Die jederzeit garantierte Verfügbarkeit von Informationen eines Internetangebots und die unterhaltsame Flüchtigkeit eines Radioprogramms. Auf den ersten Blick funktioniert das neue fritz.de genauso wie ein Radio: Während das Programm unaufhaltsam, linear aus den Rundfunkempfangsgeräten tönt, läuft auf der Webseite genau dasselbe Programm in Form von Bildern zeitlich synchronisiert über den Bildschirm – eine neue Form von „Visual Radio“ ist entstanden.</strong></p>
<div id="attachment_3266" class="wp-caption alignleft" style="width: 168px"><a href="http://www.goldmedia.com/blog/wp-content/uploads/2011/01/Stefan_Warbeck.jpg"><img class="size-medium wp-image-3266" title="Stefan_Warbeck" src="http://www.goldmedia.com/blog/wp-content/uploads/2011/01/Stefan_Warbeck-220x300.jpg" alt="Stefan Warbeck" width="158" height="216" /></a><p class="wp-caption-text">Stefan Warbeck</p></div>
<p><strong>promedia:</strong> Herr Warbeck, welche Funktion hat das neue Onlineangebot für das Gesamtkonzept von Fritz?<br />
<strong>Stefan Warbeck:</strong> Ein junges Radioprogramm ohne ein starkes Standbein im Netz ist heute nur die Hälfte Wert. Gerade junge Leute verbringen viel Zeit im Internet, informieren sich dort, lassen sich unterhalten oder unterhalten sich in sozialen Netzwerken. Der Hauptgrund ist uns seit langem bekannt: Es geht immer um eine unabhängige oder sehr individuelle Nutzung. Auf fritz.de bieten wir jetzt so gut wie alle Inhalte des Radios an. Die Website folgt dem flüchtigen Medium auf „Track und Ton“. Damit geben wir allen Hörerinnen und Hörern eine einfache Möglichkeit, wann und wo sie wollen auf unsere vielfältigen Angebote zuzugreifen. Das flüchtige Medium Radio wird damit sehr greifbar.</p>
<p><strong>promedia:</strong> Eine Rubrik heißt „Neues Wort“. Welche Rolle spielt das Wort überhaupt noch in einem Jugendprogramm, in dem es in erster Linie um Musik geht?<br />
<strong>Stefan Warbeck:</strong> Es geht in der Tat in erster Linie um die Musik, es geht bei Fritz aber auch immer um das Wort. Seit wir 1993 gestartet sind, hatten wir immer einen relativ großen Wortanteil im Programm. Daran halten wir weiter fest, denn es ist ein wichtiger Bestandteil. Allein mit Musik ist es schwer, sich im Wettbewerb durchzusetzen. Deswegen geht es im Programm auch stark um Inhalte, um sich von anderen Programmen zu unterscheiden. Fritz ist ein öffentlich-rechtliches Angebot, und wir verfügen über junge Reporterinnen und Reporter, <span id="more-3264"></span>redaktionelle Mitarbeiter, die sehr gut in der Lage sind, Inhalte für eine junge Zielgruppe aufzubereiten. Wir haben hier mittlerweile eine gute Handschrift entwickelt, mit kürzeren Stücken, die eine gute inhaltliche Qualität haben und formal sehr kreativ für eine junge Zielgruppe produziert werden. Für solche Leistungen bekommen wir ab und an auch Preise, wie dieses Jahr den CIVIS Medienpreis und den Axel-Springer-Preis für junge Journalisten. Wir erreichen so tagtäglich eine junge Zielgruppe, für die nicht nur Musik, sondern auch relevante Information von großer Bedeutung ist. Mit dem Netz haben wir noch mal andere Möglichkeiten, diese Inhalte zu präsentieren.</p>
<p><strong>promedia: </strong>Auf Ihrer Onlineseite gibt es fritz.TV. Wollen Sie damit dem rbb-Fernsehen Konkurrenz machen?<br />
<strong>Stefan Warbeck:</strong> Wir profitieren davon, dass der rbb seine Programmbereiche in einer multimedialen Programmdirektion zusammengeführt hat. Damit ist es wichtig, auf vielen Medienebenen Kompetenzen zu erwerben. Fritz.tv ist vor allem ein Experimentierfeld, wo wir jungen Kolleginnen und Kollegen die Möglichkeit geben sich als VJs an das Thema Fernsehen heranzutasten und Ideen aktionsbezogen für die Website umzusetzen. Es sollen Handschriften und Kompetenzen entwickelt werden, die später auch im rbb-Fernsehen genutzt werden. …</p>
<p><strong>promedia:</strong> Wie geht es bei Videos nach diesem Test weiter?<br />
<strong>Stefan Warbeck:</strong> Wir arbeiten in der multimedialen Programmdirektion eng zusammen, sind Teil der neuen Hauptabteilung „Neue Zeiten“. Dadurch haben wir mit Fernsehwelten zu tun. Es sind so auch bi- oder trimediale Projekte wie die „Fritz Nacht der Talente“ im Fernsehen entstanden. In einem größeren Projekt haben wir mit Christian Ulmen in seiner Rolle als Uwe Wöllner zusammengearbeitet und es sind Sendungen für Fernsehen, Radio und Online entstanden. Das wollen wir weiter ausbauen. Schon jetzt arbeiten einige VJs, die wir hier ausgebildet haben, in Sendungen des rbb-Fernsehens und bringen zum Teil Beiträge, die sie für uns erstellen, dort unter.<br />
promedia: Inwieweit erfüllt Ihre neue Internetseite die politische Vorgabe sendungsbegleitend zu sein?<br />
Warbeck: Das wird von dieser Website vollständig erfüllt. Auch redaktionelle Strukturen sind so gebaut, dass die Multimediaredaktion parallel zum Radio arbeitet. Das wurde vom Drei-Stufen-Test, den der rbb durchführte, anerkannt und bestätigt. Mit der Idee – die wir übrigens bereits hatten, bevor wir wussten, was genau auf uns zukommt – haben wir das gleich mit erfüllt.</p>
<p><strong>promedia:</strong> Sind Sie nicht gegenüber anderen Onlineseiten, auch privaten Radioanbietern, im Nachteil, die ihre Onlineseite ganz bewusst als Zusatz und Weiterführung ihres Programms oder als Teil einer Medienfamilie sehen, in der jedes Medium seine eigene Aufgabe hat?<br />
<strong>Stefan Warbeck:</strong> Nein, wir haben gerade mit der neuen Website bewiesen, dass Sendungsbegleitung kein Nachteil sein muss, weil wir unsere Inhalte sehr gut aufbereiten können. Es ist zum Teil auch gar nicht möglich originäre Inhalte ausschließlich für das Netz bereitzustellen. Aber gerade weil wir bei Fritz eine Menge vielfältiger Inhalte haben, umfasst die Marke Fritz das Radio, Events &#8211; und mittlerweile ganz stark den Internetbereich.</p>
<p><strong>promedia:</strong> Welche Rolle spielt die Community meinfritz.de insgesamt für Ihr Angebot, Ihr Programm und die Bindung zum Hörer?<br />
<strong>Stefan Warbeck:</strong> Alle Community-Aktivitäten, egal ob auf meinfritz.de oder den Pendants auf Facebook und studiVZ, sind als ein Element der Hörerbindung wichtig. Darüber bekommen wir unglaublich viele Rückmeldungen der Hörerinnen und Hörer. Wir haben zugleich die Möglichkeit, bestimmte Inhalte weiterzuverbreiten und sind froh, dass ein Konstrukt wie meinfritz.de sehr gut funktioniert.  Musikerinnen und Musikern aus der Region etwa, die mit neuer Musik auf den Markt wollen, haben damit eine Plattform, die wir eng an das Radio angebunden haben. Das Angebot erfährt eine gute Nutzung, die kontinuierlich wächst. Es ist der richtige Weg auf solchen Ebenen den Fritz-Freundeskreis zusammenzuhalten.</p>
<p><strong>promedia:</strong> Welche Inhalte werden von Ihren Nutzern am meisten abgefragt?<br />
<strong>Stefan Warbeck:</strong> Der Livestream gehört zur Top 10 in der regelmäßigen monatlichen Nutzung. Das ist nicht die größte Nutzung, weil Fritz in Berlin und Brandenburg über eine exzellente UKW-Frequenzkette verfügt und wir Hörerinnen und Hörer vor allem in der Region haben. Die Startseite mit allen aktuellen Informationen wurde auf der alten Website sehr viel geklickt, auch Angebote wie die Podcasts oder die Fritz-Inside-Seite, auf der das Team abgebildet ist. Wir sind sehr gespannt, wie sich die Nutzung nun verteilt, weil wir neu sortiert und gruppiert und die Navigation vereinfacht haben. Wir hoffen, dass damit mehr Inhalte als bisher genutzt werden.</p>
<p><strong>promedia:</strong> Gibt es eine Fritz-App?<br />
<strong>Stefan Warbeck:</strong> Nein, bisher noch nicht, weil wir noch keine richtig gute Idee hatten, was eine Fritz-App leisten sollte &#8211; wo ist der Mehrwert? Wir wollen nach dem Relaunch von fritz.de jetzt auch lieber versuchen, die Website für die mobile Nutzung zu optimieren statt an Apps zu schrauben.</p>
<p><strong>promedia:</strong> Der ARD-Vorsitzende hat vor wenigen Tagen wieder das Thema eines Jugendfernsehkanals ins Spiel gebracht. Was halten Sie von einem ARD-Jugendradio? Es gibt aktuell fünf oder sechs Jugendradios. Kann man daraus nicht ein national verbreitetes Jugendradio machen?<strong><br />
Stefan Warbeck:</strong> Zurzeit ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk föderal strukturiert.</p>
<p><strong>promedia:</strong> Das ist ja kein Widerspruch&#8230;<br />
<strong>Stefan Warbeck:</strong> Wir sind Teil einer Landesrundfunkanstalt. Deswegen halte ich nicht viel davon, an bundesweite Angebote zu denken. Die jungen Programme bespielen sehr unterschiedliche Regionen mit sehr unterschiedlichen Vorlieben. Damit sind sie Teil einer vielfältigen Radiolandschaft in Deutschland. Wir arbeiten seit Jahren mit anderen jungen Programmen in der ARD intensiv zusammen. Wir treffen uns regelmäßig, und tauschen auch Inhalte aus. Den New Music Award, einen Award für junge Künstlerinnen und Künstler in Deutschland, haben wir im vergangenen Jahr mit acht jungen Programmen der ARD zusammen organisiert. Im Wortbereich und überall dort, wo es sich auch noch anbietet, reden wir über Inhalte und versuchen gemeinsam Projekte auf die Beine zu stellen. Beim „Kanzlercheck“ zur Bundestagswahl waren zum Beispiel alle jungen Programme der ARD zusammengeschaltet. Mit der LateLine, der nächtlichen Talkshow, die von mehreren jungen Programmen der ARD zusammen gestaltet, geschaltet und gesendet wird, haben wir ein weiteres Projekt, bei dem wir zusammenarbeiten. Wir sind auf einem guten Weg, wo auf der einen Seite eine starke regionale Bindung besteht und andererseits der Begriff „ARD = Arbeitsgemeinschaft“ ernstgenommen wird: zusammenarbeiten und gemeinsam Projekte entwickeln &#8211; auch um Kosten zu sparen.</p>
<p><strong>Stefan Warbeck, Chefredakteur Radio Fritz, rbb </strong></p>
<p><strong>Über Stefan Warbeck</strong></p>
<ul>
<li>Geboren: 1966</li>
<li>Studium der Publizistik und der Politologie an der FU Berlin</li>
<li>Erste journalistische Arbeiten als freier Mitarbeiter bei Radio 4U (SFB)</li>
<li>Mit Sendestart von Fritz 1993 als Reporter, Redakteur, Moderator, Programm-Manager und Wortchef tätig</li>
<li>Seit 1. August 2005 Programmchef vonFritz</li>
</ul>
<p>Weitere Informationen: <a onclick="javascript:_gaq.push(['_trackEvent','outbound-article','www.promedia-berlin.de']);" href="http://www.promedia-berlin.de/">promedia</a></p>
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		</item>
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		<title>Die Politik sollte kein Qualitätswächter öffentlich-rechtlicher Angebote werden. Marc Jan Eumann, Medien-Staatssekretär in NRW und Vorsitzender der SPD-Medienkommission im Gespräch mit promedia</title>
		<link>http://www.goldmedia.com/blog/2010/12/die-politik-sollte-kein-qualitatswachter-offentlich-rechtlicher-angebote-werden-marc-jan-eumann-medien-staatssekretar-in-nrw-und-vorsitzender-der-spd-medienkommission-im-gesprach-mit-promedia/</link>
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		<pubDate>Wed, 15 Dec 2010 09:30:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Promedia das medienpolitische Magazin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Promedia schreibt im GOLDMEDIA Blog]]></category>
		<category><![CDATA[15. RäStV]]></category>
		<category><![CDATA[HbbTV]]></category>
		<category><![CDATA[KEF]]></category>
		<category><![CDATA[KEK]]></category>
		<category><![CDATA[Marc Jan Eumann]]></category>
		<category><![CDATA[öffentlich-rechtlicher Rundfunk]]></category>
		<category><![CDATA[Online-Auftrag]]></category>
		<category><![CDATA[Rundfunkänderungsstaatsvertrag]]></category>
		<category><![CDATA[Rundfunkanstalten]]></category>
		<category><![CDATA[Zweitverwertung]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Medienstaatssekretär in NRW und Vorsitzende der SPD-Medienkommission Marc Jan Eumann, hält es für denkbar, das für die Zweitverwertung von öffentlich-rechtlichen Programmen auch bezahlt werden muss: „Die Frage, ob jedes Angebot für jeden Verbreitungsweg grundsätzlich kostenfrei sein sollte, halte ich für diskussionswürdig“, so Eumann in einem promedia- Gespräch.  Es sei allerdings wichtig, dass der öffentlich-rechtliche [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Der Medienstaatssekretär in NRW und Vorsitzende der SPD-Medienkommission Marc Jan Eumann, hält es für denkbar, das für die Zweitverwertung von öffentlich-rechtlichen Programmen auch bezahlt werden muss: „</strong><strong>Die Frage, ob jedes Angebot für jeden Verbreitungsweg grundsätzlich kostenfrei sein sollte, halte ich für diskussionswürdig“, so Eumann in einem promedia- Gespräch.  Es sei allerdings wichtig, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk eine gemeinsame Strategie entwickele. „Im Kern geht es um eine Balance zwischen öffentlich-rechtlichen und kommerziellen Anbietern im Netz. Wir müssen diese duale Vielfalt auch im Netz erhalten“, betont der SPD-Medienexperte.</strong><strong>Eumann machte in dem Gespräch zugleich deutlich, dass die Abgaben für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk 2013 und 2014 die jetzigen 17,98 Euro nicht überschreiten müssen, da die KEF über entsprechende Möglichkeiten verfügt. Der Vorsitzende der SPD-Medienkommission rief ARD und ZDF dazu auf, eigene Vorschläge für eine Strukturreform zu präsentieren. „Das ist ihre Verantwortung gegenüber der Gesellschaft, die diesen öffentlich-rechtlichen Rundfunk finanziert“, unterstrich Eumann.<br />
Auch eine Präzisierung des Online-Auftrages, wie von den Verlegern gefordert, lehnte Eumann</strong> <strong>ab.</strong></p>
<div id="attachment_3115" class="wp-caption alignleft" style="width: 191px"><a href="http://www.goldmedia.com/blog/wp-content/uploads/2010/12/Marc_Jan_Eumann.jpg"><img class="size-full wp-image-3115" title="Marc_Jan_Eumann" src="http://www.goldmedia.com/blog/wp-content/uploads/2010/12/Marc_Jan_Eumann.jpg" alt="Marc Jan Eumann" width="181" height="252" /></a><p class="wp-caption-text">Marc Jan Eumann</p></div>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong>promedia: </strong>Herr Eumann, die Ministerpräsidenten haben dem Entwurf des 15. RäStV zugestimmt. Ist damit für Sie das Thema eines neuen Gebührenmodells „abgehakt“ oder gibt es Punkte über die bis zum Dezember noch diskutiert werden müsste?<strong><br />
Marc Jan Eumann:</strong> Die Regierungschefinnen und die Regierungschefs der Länder haben dem Entwurf des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages noch nicht formell zugestimmt. Sie haben diesen Text zur Kenntnis genommen. Zunächst müssen nun die Landesparlamente unterrichtet werden. Das ist uns ein wichtiges Anliegen. Sollten jetzt noch Parlamentarier Vorbehalte haben, so muss darüber gesprochen werden. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass jeder Staatsvertrag immer nur ein Kompromiss zwischen unterschiedlichen Positionen sein kann. Ich bin aber zuversichtlich, dass wir nach der parlamentarischen Vorunterrichtung auf der Ebene der Regierungschefinnen und Regierungschefs zu einer Einigung kommen werden.</p>
<p><strong>promedia: </strong>Die KEF soll erst 2014 über eine Anpassung der Haushaltsabgabe befinden. Das bedeutet ein Einfrieren der Abgabe bis mindestens 2015. Wie ist das mit dem Grundsatz einer bedarfsgerechten Finanzierung vereinbar?<strong><br />
Marc Jan Eumann:</strong> Es bleibt weiterhin bei dem verfassungsrechtlichen Grundsatz einer bedarfsgerechten Finanzierung und dem Verfahren, wie es im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag festgelegt ist. Hier wurde nichts am Entwurf des Textes des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrags geändert. Die Rundfunkanstalten werden jetzt ihren Bedarf anmelden und die KEF wird ihn im nächsten Jahr prüfen. Ich gehe davon aus, dass ein entsprechender Entwurf eines Berichts auch zu der Frage, ob und in welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt eine Änderung des Rundfunkbeitrags notwendig ist, Stellung nehmen wird.<span id="more-3112"></span><br />
Allerdings gibt es hier eine Schwierigkeit: Niemand kann zum jetzigen Zeitpunkt zuverlässig voraussagen, wie hoch die Einnahmen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nach der Umstellung auf das Beitragssystem sein werden. Die Rundfunkanstalten haben versucht, dies so genau wie möglich zu analysieren, und diese Berechnungen werden durch die KEF geprüft. Trotzdem bleibt ein Rest von Unsicherheit. Deshalb halte ich es für denkbar, dass die KEF – jedenfalls für die Jahre 2013 und 2014 – keine Erhöhung des Rundfunkbeitrags vorschlägt. Diese Entscheidung trifft aber alleine die KEF.<br />
Richtig ist, dass die Arbeitsgruppe „Beitragsstabilität“ der Rundfunkkommission ihre Arbeit unter dem Vorsitz des Landes Sachsen fortsetzen soll. Dabei geht es um die Fortentwicklung des Auftrags der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe sollen bis zur MPK-Jahreskonferenz 2014 vorliegen. Ob dies Auswirkungen auf die Rundfunkabgabe ab 2015 haben wird, kann ich noch nicht vorhersagen. Dies hängt auch davon ab, welche Vorschläge die ‚Arbeitsgruppe Beitragsstabilität’ vorlegen wird und wie die Regierungschefinnen und Regierungschefs dann darüber beschließen werden.<strong> </strong></p>
<p><strong>promedia: </strong>Wo sehen sie bei der Struktur und den Aufgaben einen Anpassungsbedarf?<strong><br />
Marc Jan Eumann:</strong> Die SPD-geführten Länder haben sich beim 12. RFStV dafür eingesetzt, dass der öffentlich-rechtlich Rundfunk seinen Verfassungsauftrag umfassend linear wie non-linear erfüllen kann. Das ist der Status Quo. Ich begrüße es aber außerordentlich, dass sich die Intendantinnen Monika Piel und Dagmar Reim offen für eine Strukturdiskussion innerhalb des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zeigen. Ich bin davon überzeugt, dass die Akteure und Akteurinnen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk die richtigen Vorschläge für eine Struktur präsentieren. Das ist ihre Verantwortung gegenüber der Gesellschaft, die diesen öffentlich-rechtlichen Rundfunk finanziert.</p>
<p><strong>promedia: </strong>Machen neue Technologien wie HbbTV die digitalen Spartenkanäle überflüssig?<strong><br />
Marc Jan Eumann:</strong> Bei HbbTV handelt es sich um eine spannende, aber noch relativ neue Technik mit derzeit noch geringer Marktdurchdringung. Die Frage, ob dadurch die digitalen Spartenkanäle überflüssig werden, stellt sich deshalb zurzeit nicht. Unabhängig davon wären die digitalen Spartenkanäle aber auch nur dann überflüssig, wenn sich ihr Angebot vollständig mit demjenigen deckte, welches über HbbTV zugänglich gemacht wird. Das ist aber nicht der Fall.</p>
<p><strong>promedia: </strong>Das ZDF strukturiert seinen digitalen Theaterkanal zu einem jugendlich-orientierten Kulturkanal um. Ähnlich wie Neo. Wäre es nicht sinnvoller, <span style="text-decoration: underline;">einen </span>digitalen Jugendkanal zu etablieren, vielleicht als Gemeinschaftskanal von ARD und ZDF?<strong><br />
Marc Jan Eumann:</strong> Ein klares Ja. Denn der Gebührenzahler zahlt nicht für einzelne öffentlich-rechtliche Anstalten, sondern für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Und deshalb ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk gefordert, ein konsistentes Programm zu machen. Es gibt ja mit Phoenix und Kika bereits gute Beispiele der Zusammenarbeit zwischen ARD und ZDF. Von solchen Kooperationsmodellen können wir mehr gebrauchen.</p>
<p><strong>promedia: </strong>Muss im Rahmen der Arbeitsgruppe auch der Online-Auftrag präzisiert werden?<strong><br />
Marc Jan Eumann:</strong> Wir könnten das Thema natürlich in der Arbeitsgruppe aufgreifen. Aber derzeit sehe ich dafür keine Notwendigkeit, da der Online-Auftrag gerade erst durch den Drei-Stufen-Test präzisiert worden ist.</p>
<p><strong>promedia: </strong>Das ZDF und die Produzentenallianz  denken über eine kommerzielle Video-on-Demand-Plattform nach. Was halten Sie von dieser Idee, wenn der Nutzer für Programme, die aus Gebühren bezahlt worden sind erneut zur Kasse gebeten wird?<strong><br />
Marc Jan Eumann:</strong> Im Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist geregelt, dass Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Rundfunkgebühr den Empfang der öffentlich-rechtlichen Programme zahlen. Dies gilt sowohl für das lineare als auch für das non-lineare Angebot. Dennoch musste der Gebührenzahler auch schon früher „extra“ bezahlen, wenn er beispielsweise eine Sendung als DVD beim Sender gekauft hat. Die Frage, ob jedes Angebot für jeden Verbreitungsweg grundsätzlich kostenfrei sein sollte, halte ich für diskussionswürdig. Es ist allerdings wichtig, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk eine gemeinsame Strategie entwickelt. Im Kern geht es um eine Balance zwischen öffentlich-rechtlichen und kommerziellen Anbietern im Netz. Wir müssen diese duale Vielfalt auch im Netz erhalten. Deswegen lohnt es sich auch, diesen schwierigen Aspekt intensiver zu betrachten.</p>
<p><strong>promedia: </strong>Wann steht das Thema des Werbeverzichtes bei ARD und ZDF auf der Agenda der Ministerpräsidenten, so dass der Ausstieg entschieden wird?<strong><br />
Marc Jan Eumann:</strong> Die SPD und insbesondere Ministerpräsident Kurt Beck haben sich mit dem Umstieg auf das neue Beitragsmodell, auch für den Ausstieg aus der Werbung ausgesprochen. Das ist jedoch am Widerstand der CDU-geführten Länder gescheitert. Die Länder haben nun verabredet, dass zunächst festgestellt werden muss, welche finanziellen Auswirkungen der Modellwechsel auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk hat. Dies soll mit dem 19. KEF-Bericht, der voraussichtlich Ende 2013 fertig gestellt sein dürfte, erfolgen.<br />
Um eine objektive Entscheidungsbasis zu haben, ist die KEF für diesen 19. Bericht gebeten worden, ihre bereits im 15. KEF-Bericht vorgelegten Berechnungen zu den finanziellen Auswirkungen einer Reduzierung von Werbung und Sponsoring zu aktualisieren. Danach soll die Frage einer weiteren Reduzierung bzw. des kompletten Ausstiegs aus der Werbung und des Sponsoring im öffentlich-rechtlichen Rundfunk entschieden werden. Ich werde mich auch in Zukunft dafür einsetzen, dass das öffentlich-rechtliche Fernsehen so schnell wie möglich werbefrei wird. Ausnahmen soll es nur bei bedeutenden kulturellen und sportlichen Ereignissen geben.</p>
<p><strong>promedia: </strong>Die Debatte über die Aufgaben wird auch mit einer Qualitätsdebatte der Programme verbunden. Sollte die Politik öffentlich-rechtliche Qualitätskriterien definieren?<strong><br />
Marc Jan Eumann:</strong> Ich halte nichts von einer Definition der Qualitätskriterien für öffentlich-rechtliche Angebote durch die Politik. Die Definition von Qualitätskriterien lässt sich schwerlich allgemeingültig in eine gesetzliche Norm gießen. Es ist außerdem problematisch, wenn sich die Politik zum Qualitätswächter über öffentlich-rechtliche Angebote aufschwingt. Außerdem nutzen normative Festschreibungen nur wenig, wenn ihre Verletzung keine Rechtsfolgen nach sich zieht. Ich kann es mir aber nur schlecht vorstellen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk bei einer unterstellten Verletzung gesetzlicher Qualitätskriterien mit Sanktionen belegt wird.<br />
Zu den positiven Errungenschaften der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gehört die Binnenkontrolle. Eine Qualitätsdebatte sollte deshalb in den zuständigen Gremien der Rundfunkanstalten geführt werden. Beim Drei-Stufen-Test hat sich gezeigt, dass die Gremien verantwortungsvoll arbeiten. Eine andere Frage ist jedoch, ob wir für die immer vielfältiger werdende Medienlandschaft ein Instrument der Orientierung etablieren sollten, wie es seinerseits die Weizsäcker-Kommission mit einer Stiftung Medientest angeregt hat. Ich bin davon überzeugt: der Wunsch nach Orientierung wird größer.</p>
<p><strong>promedia: </strong>Wenn Sie zehn Jahre weiter blicken, wie muss (sollte) sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk bis 2020 verändert haben?<strong><br />
Marc Jan Eumann:</strong> Eines hoffentlich bleibt: Auch in zehn Jahren muss und wird der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen Auftrag als Mediun und Faktor erfüllen. Auch in zehn Jahren werden Journalistinnen und Journalisten Spannendes aus Deutschland und der ganzen Welt berichten, auch in zehn Jahren wird es gute Unterhaltung, Informatives und Innovatives geben.<br />
Ich bin mir sicher: Sozialdemokratisch geführte Länder werden jetzt und im Jahr 2010 die Rahmenbedingungen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk so ausgestalten, dass er dieser Aufgabe gerecht werden kann. Für die Inhalte ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk selbst verantwortlich. Nochmals: Ich bin davon überzeugt, dass die zukünftige ARD-Vorsitzende, Frau Monika Piel, hier wichtige Weichen in die richtige Richtung stellen wird.</p>
<p><strong>promedia: </strong>Die KEK hat eine Änderung bei der Betrachtung vorherrschender Meinungsmacht gefordert und schlägt eine crossmediale Analyse vor, wobei die Aktivitäten bei klassischen Medien mit einem festen Faktor, die bei den digitalen Medien mit einem flexiblen Faktor berücksichtigt werden sollen. Findet dieses Modell Ihre Zustimmung?<strong><br />
Marc Jan Eumann:</strong> Ich halte die Vorschläge der KEK für ausgesprochen plausibel. Zunächst ist aber festzuhalten: Es bleibt Pflichtaufgabe, vorherrschende Meinungsmacht zu verhindern; unabhängig an welchem Glied der crossmedialen Kette sie zu entstehen droht. Ich halte es deshalb für sinnvoll, über die Kombination von Zuschaueranteil und Punktemodell nachzudenken, um die crossmedialen Entwicklungen angemessen zu bewerten. Zu diesem Punktemodell gehört für mich auch die Etablierung eines Anreizsystems. Angesichts der immer schwieriger werdenden Finanzierung von Inhalten ist das in der digitalen Welt ein wichtiges Thema. Unstrittig ist: Auch Telemedien leisten einen wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung. Deswegen müssen wir auch hier ein System entwickeln, das solche Angebote berücksichtigt.</p>
<p><strong>promedia: </strong>Ist die damit verbundene Fernsehzentriertheit noch zeitgemäß?<strong><br />
Marc Jan Eumann:</strong> Bis auf Weiteres ja, aber klar ist: Wir müssen Schritt für Schritt von der Fokussierung auf das Fernsehen wegkommen. Fernsehen ist und bleibt Leitmedium, aber Neues kommt hinzu: Es ist ausgesprochen schwierig, den Einfluss von Inhalten, die über das Internetprotokoll transportiert wurden, auf die Meinungsbildung zu messen und dies auf das akzeptierte Zuschaueranteil-Modell zu übertragen. Aber es steht für mich außer Frage, dass Telemedienangebote die vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Merkmale – Suggestivkraft, Breitenwirkung und Aktualität – auch alle erfüllen können.<br />
Dies gilt ebenso für andere Akteure, die mächtig sind und Macht ausüben wie Suchmaschinen und EPGs. Hier halte ich auch die Überlegung der KEK für überzeugend, dies im Rahmen einer Einzelbewertung zu prüfen und dann gegebenenfalls zu berücksichtigen.</p>
<p><strong>Marc Jan Eumann, Medien-Staatssekretär  in NRW und Vorsitzender der SPD-Medienkommission</strong></p>
<p><strong>Über Marc Jan Eumann</strong></p>
<ul>
<li>Geboren: 26. Februar 1966</li>
<li>1985-1991 Studium der Geschichte und des Völkerrechts</li>
<li>1990-1992 Referent im Büro des OB der Stadt Köln</li>
<li>1992 Referent und ab 1993 Leiter des Referates Kommunikation im Ministerium für Arbeit, NRW</li>
<li>1995-2010 Abgeordneter des NRW-Landtages; Stellvertretender Fraktionsvorsitzender der SPD-Landtagsfraktion,<br />
Mitglied im WDR-Rundfunkrat</li>
<li>Seit 2006 Vorsitzender der SPD-Medienkommission</li>
<li>Seit 2010 Staatssekretär für Medien in NRW</li>
</ul>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Weitere Informationen: <a href="http://www.promedia-berlin.de/">promedia</a></p>
]]></content:encoded>
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		<title>„Die fetten Jahre liegen mit Sicherheit hinter uns“, Prof. Dr. Udo Reiter, Intendant des MDR</title>
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		<pubDate>Mon, 14 Jun 2010 08:00:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Promedia das medienpolitische Magazin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Promedia schreibt im GOLDMEDIA Blog]]></category>
		<category><![CDATA[Intendant]]></category>
		<category><![CDATA[MDR]]></category>
		<category><![CDATA[öffentlich-rechtlicher Rundfunk]]></category>
		<category><![CDATA[Promedia]]></category>
		<category><![CDATA[Udo Reiter]]></category>

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		<description><![CDATA[Interview mit Prof. Dr. Udo Reiter, Intendant des MDR
Der Mitteldeutsche Rundfunk muss wegen sinkender Einnahmen durch Rundfunkgebühren in den kommenden Jahren drastisch sparen. Informationen der Dreiländeranstalt zufolge kommt auf den MDR bis 2016 eine Finanzierungslücke von rund 115 Millionen Euro zu. Die mittelfristige Finanzplanung bis 2016 basiert auf der aktuellen Gebührenertragsplanung der GEZ, die rückläufige [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Interview mit Prof. Dr. Udo Reiter, Intendant des MDR</strong></p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Der Mitteldeutsche Rundfunk muss wegen sinkender Einnahmen durch Rundfunkgebühren in den kommenden Jahren drastisch sparen. Informationen der Dreiländeranstalt zufolge kommt auf den MDR bis 2016 eine Finanzierungslücke von rund 115 Millionen Euro zu. Die mittelfristige Finanzplanung bis 2016 basiert auf der aktuellen Gebührenertragsplanung der GEZ, die rückläufige Erträge vorhersieht. &#8220;Einen Kahlschlag wird es nicht geben&#8221;, betonte MDR-Intendant Udo Reiter. Ein solcher Betrag könne allerdings nicht beiläufig erwirtschaftet werden, zumal der MDR bereits in den vergangenen Jahren etwa 100 Millionen Euro bei Strukturen und Prozessen eingespart habe. Es werde sorgfältig geprüft, wo noch Einsparungen vorgenommen werden können, ohne dass die Qualität der MDR-Programme darunter leidet. Im Wirtschaftsjahr 2010 geht der MDR nach eigenen Angaben von geplanten Gesamterträgen in Höhe von rund 647,8 Millionen Euro aus. Die besten Jahre würden damit aber dennoch nicht hinter dem MDR liegen, der vor fast 20 Jahren gegründet worden ist, aber „die fetten mit Sicherheit“, so Udo Reiter in einem promedia-Gespräch.</strong></p>
<p style="text-align: justify;">
<div class="mceTemp" style="text-align: justify;">
<dl id="attachment_2278" class="wp-caption alignleft" style="width: 230px;">
<dt class="wp-caption-dt"><a href="http://www.goldmedia.com/blog/wp-content/uploads/2010/06/Udo_Reiter.jpg"><img class="size-medium wp-image-2278" title="Udo_Reiter" src="http://www.goldmedia.com/blog/wp-content/uploads/2010/06/Udo_Reiter-220x300.jpg" alt="Udo Reiter" width="220" height="300" /></a></dt>
<dd class="wp-caption-dd">Prof. Dr. Udo Reiter, Intendant des MDR</dd>
</dl>
</div>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;"><strong>promedia:</strong> Herr Reiter, der MDR existiert in diesem Jahr in seinem 20sten Jahr. Sie müssen künftig sehr sparen, bis 2016 115 Mio. Euro. Liegen damit die besten Jahre bereits hinter dem MDR?<br />
<strong>Udo Reiter:</strong> Die besten hoffentlich nicht, aber die fetten mit Sicherheit.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>promedia:</strong> Was halten Sie für die wichtigste Leistung des Senders in den vergangenen zwei Jahrzehnten?<br />
<strong>Udo Reiter:</strong> Dass der MDR zu einem neuen Wir-Gefühl in Mitteldeutschland beitragen konnte, also Identität gestiftet und den Menschen Heimat vermittelt hat.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>promedia:</strong> Wie muss sich der Sender verändern, um auch sein 40. Lebensjahr zu erreichen?<br />
<strong>Udo Reiter:</strong> Wir müssen, wie alle anderen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auch, in der digitalen Welt Fuß fassen, ohne die Erfolge der klassischen linearen Programme zu gefährden. Wir müssen die Kosten senken. Und wir müssen der Politik ein Gefühl dafür geben, dass diese Gesellschaft ohne den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ärmer wäre.<span id="more-2284"></span></p>
<p style="text-align: justify;"><strong>promedia:</strong> Das MDR-Programm ist noch sehr auf die Erfahrungen und Lebenswelt der ehemaligen DDR-Bürger ausgelegt. Inzwischen ist eine neue Generation herangewachsen. Welche Konsequenzen hat das?<br />
<strong>Udo Reiter:</strong> Ganz einfach: Wir nehmen, und das tun wir seit Jahren, die Erfahrungen und die Lebenswelt der nachwachsenden Generation schrittweise in unser Programm auf.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>promedia:</strong> Wie wichtig ist für Ihre Zuschauer in Ihrem Sendegebiet heute der MDR?<br />
<strong>Udo Reiter:</strong> Das MDR-Fernsehen ist seit vielen Jahren der Marktführer unter den dritten Programmen und im Hörfunk schaltet fast jeder Zweite in unserem Sendegebiet mindestens einmal am Tag ein MDR-Radioprogramm ein. Das zeigt, dass wir bei unserem Publikum ankommen und offenbar eine Rolle im Leben der Menschen spielen.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>promedia:</strong> Wäre der politische Prozess in den neuen Ländern ohne die ARD-Anstalten anders verlaufen?<br />
<strong>Udo Reiter:</strong> So etwas lässt sich im Detail schwer beweisen. Ich bin fest überzeugt, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk nach dem Krieg generell eine wichtige Rolle beim Aufbau einer deutschen Demokratie gespielt hat – und das gilt sicher seit 20 Jahren auch hier im Osten.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>promedia:</strong> Sie haben einmal gesagt die „alten“ ARD-Anstalten könnten auch vom MDR und dem damaligen ORB etwas lernen. Wie hat die deutsche Einheit die ARD verändert?<br />
<strong>Udo Reiter:</strong> Wir haben damals vielleicht ein paar Fehler vermieden und beispielsweise relativ schlanke Anstalten aufgebaut, indem wir Produktionen und Dienstleistungen radikal in Tochterfirmen außerhalb des Senders verlagert haben. Dieses Outsourcing hat sich zwischenzeitlich bewährt und wurde auch von anderen übernommen. Aber insgesamt war die alte ARD für uns das Vorbild, nach dem wir den MDR aufgebaut haben.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>promedia:</strong> Wie muss sich die ARD reformieren, um auf die Veränderungen in der Mediennutzung und auf geringere Ein-nahmen zu reagieren?<br />
<strong>Udo Reiter:</strong> Wir müssen gleichzeitig die linearen Programme absichern, die digitalen Angebote ausbauen – und die Kosten senken. Das ist in der Tat eine Herkules-Aufgabe, die größte Herausforderung seit Bestehen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Bessere Kooperation zwischen den einzelnen Häusern ist hier ein möglicher Weg.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>promedia:</strong> Steht angesichts des Kostendrucks nicht die Alternative: Entweder das Erste abzuspecken, oder die Dritten bzw. die Radioangebote der Rundfunkanstalten?<br />
<strong>Udo Reiter:</strong> Abspecken ja, aushungern nein. Das Erste und die Dritten sind unauflösbar aufeinander angewiesen. Ohne ein starkes Erstes wären die Dritten sehr schnell unbedeutende Provinzsender. Und ohne starke Dritte bräche dem Ersten seine föderale Kompetenz und Legitimation weg.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>promedia:</strong> Die Zeitungen erweitern im Internet ihre lokale und regionale Berichterstattung auch mit Bewegtbild. Ist damit nicht ohnehin eine Reduzierung der Dritten verschmerzbar?<br />
<strong>Udo Reiter:</strong> Andersrum wird ein Schuh draus: Wir arbeiten inzwischen mit mehreren Regionalzeitungen zusammen. Sie bekommen von uns regionales Videomaterial, das für sie in der Produktion viel zu teuer wäre, und stellen es mit Quellenangabe auf ihre Internet-Seiten. Wir bekommen dadurch zusätzliches Publikum und die Leser zusätzliche Angebote. Eine echte win-win-win-Situation.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>promedia:</strong> Die Verleger haben jüngst erst wieder der ARD vorgeworfen das Online-Angebot hätte nichts mehr mit Rundfunk zu tun. Da entstünden Telemedien. Also können Sie mit den Zeitungen bei Online und Mobile künftig sowieso nicht konkurrieren&#8230;<br />
<strong>Udo Reiter:</strong> Im Gegenzug könnte man natürlich sagen, was die Zeitungsverleger online mit Bewegtbildern veranstalten, hat nichts mehr mit Zeitung zu tun und müsste eigentlich den Rundfunkgesetzen unterworfen werden. Aber das sind Kindereien. Das Internet ist ein neuer Verbreitungsweg, so wie es früher das Radio und dann das Fernsehen waren, und dieser Verbreitungsweg muss den privaten und den öffentlich-rechtlichen Medien zugänglich sein, wenn man an unserer dualen Medienordnung festhalten will. Und dafür, denke ich, gibt es viele gute Gründe.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>promedia:</strong> Der RBB denkt darüber nach, zwei Radioprogramme einzustellen oder auch regionale TV-Angebote zu reduzieren und zeitlich zu begrenzen? Ist angesichts solcher möglichen Sparmaßnahmen nicht das ganze regionale Konzept der ARD infrage gestellt?<br />
<strong>Udo Reiter:</strong> Ja, man kommt irgendwann an eine Grenze, wo die Einsparzwänge die Substanz gefährden. Sie können heute eine Zeitung auch nicht mehr zum Preis von 1980 machen. Ich denke, der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist seinen Preis wert und sollte es auch in Zukunft bleiben.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>promedia:</strong> Ist es denkbar, dass die Hauptstadt über keine substantielle öffentlich-rechtliche Berichterstattung mehr verfügt? Muss es einen ARD-Notplan für Berlin geben?<br />
<strong>Udo Reiter:</strong> Nein, es gibt ja als ARD-Gemeinschaftseinrichtung das Hauptstadtstudio. Dort ist die Berichterstattung aus der Hauptstadt gut aufgehoben.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>promedia:</strong> Denken sie angesichts Ihrer Schulden auch über solche radikalen Maßnahmen nach?<br />
<strong>Udo Reiter: </strong>Wir haben keine Schulden, aber wegbrechende Einnahmen. Daher entwickeln natürlich auch wir verschiedene Szena-rien, wie man damit fertig werden kann. Wir hoffen, dass der Worst Case, so wie er beim rbb offenbar durchgerechnet wird, in absehbarer Zeit bei uns noch nicht eintritt. Das wird sich entscheiden, wenn es um die Frage der Gebührenhöhe in der neuen Periode ab 2013 geht.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>promedia: </strong>Prof. Kirchhof hat in seinem Gutachten angeregt, dass die Gebührenausfälle durch soziale Indikatoren künftig aus Steuermitteln ausgeglichen werden. Würde das den öffentlich-rechtlichen Rundfunk von drastischen Sparmaßnahmen befreien?<br />
<strong>Udo Reiter:</strong> Das ist ein vernünftiger und in sich stimmiger Vorschlag, der uns sehr helfen würde. Wenn man an die Kassenlage der Kommunen denkt, wird seine Verwirklichung aber kaum auf große Gegenliebe stoßen.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Über Prof. Dr. Udo Reiter</strong></p>
<ul style="text-align: justify;">
<li>Geboren: 28. März 1944</li>
<li>Ab 1963 Studium der Germanistik, Geschichte und Politische Wissenschaften</li>
<li>Von 1970 bis 1991 Tätigkeit beim BR</li>
<li>1984 stellvertretender Programmdirektor Hörfunk</li>
<li>1986 Hörfunkdirektor des Bayerischen Rundfunks</li>
<li>Seit Juli 1991 Intendant des MDR</li>
<li>Seit 1995 Honorarprofessor für Radiolehre an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Mittweida</li>
<li>Im Juli 2009 trat er seine vierte Amtszeit an, die bis 2015 dauert</li>
</ul>
<p style="text-align: justify;">Weitere Informationen: <a onclick="javascript:pageTracker._trackPageview('/outbound/article/www.promedia-berlin.de');" href="http://www.promedia-berlin.de/">promedia</a></p>
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		</item>
		<item>
		<title>ZDF-Intendant: Wir sind jetzt endlich da angekommen, wo ich schon lange hin will</title>
		<link>http://www.goldmedia.com/blog/2010/01/zdf-intendant-wir-sind-jetzt-endlich-da-angekommen-wo-ich-schon-lange-hin-will/</link>
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		<pubDate>Thu, 07 Jan 2010 13:00:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Promedia das medienpolitische Magazin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Promedia schreibt im GOLDMEDIA Blog]]></category>
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		<category><![CDATA[TV]]></category>
		<category><![CDATA[ZDF]]></category>

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		<description><![CDATA[Interview mit Markus Schächter, ZDF-Intendant, promedia 01/2010
In einem promedia –Interview betonte ZDF-Intendant Markus Schächte, dass er als Intendant wisse, dass das ZDF seine Unabhängigkeit immer wieder neu erkämpfen und dem Publikum seine Glaubwürdigkeit durch journalistische Leistung und Qualität unter Beweis stellen muss. „Die Chefredakteure des ZDF haben stets für beides gestanden. Das gilt für Reinhard Appel [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Interview mit Markus Schächter, ZDF-Intendant, </strong><strong><em>pro</em>media 01/2010</strong></p>
<p style="text-align: justify;"><strong>In einem promedia –Interview betonte ZDF-Intendant Markus Schächte, dass er als Intendant wisse, dass das ZDF seine Unabhängigkeit immer wieder neu erkämpfen und dem Publikum seine Glaubwürdigkeit durch journalistische Leistung und Qualität unter Beweis stellen muss. „Die Chefredakteure des ZDF haben stets für beides gestanden. Das gilt für Reinhard Appel ebenso wie für Klaus Bresser und Nikolaus Brender. Peter Frey steht genau in dieser Tradition.“ Peter Frey erklärte nach seiner Berufung: &#8220;Es ist jetzt die Hauptaufgabe des neuen Chefredakteurs, die Glaubwürdigkeit des Senders, die in der öffentlichen Wahrnehmung gelitten hat, wiederherzustellen. Dafür arbeite ich gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen, den Redaktionen, der Geschäftsführung und auch den Gremien.&#8221;</strong></p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Markus Schächter machte in dem Interview deutlich, dass trotz der Kritik des privaten Rundfunks an ZDFneo an seinem Weg der Schaffung einer Senderfamilie konsequent festhalten werde.  Mit dem neu formierten Digitalkanal, der seit 1. November 2009 auf Sendung ist, gehe das ZDF den ersten großen Schritt zur Bildung einer starken Senderfamilie, die unterschiedliche Zielgruppen unter dem Dach des ZDF vereinen will. Mit einer anspruchsvollen Kombination aus den Programmgenres Dokumentation/Reportage, Fiktion (Fernsehfilm, Spielfilm, Serie) sowie Comedy und Musik spreche ZDFneo besonders die Zielgruppe der 25- bis 50-Jährigen an. „Das ZDF entwickelt sich zu einer Programmfamilie mit unterschiedlichen Ausspielwegen und Plattformen. Das ist die Überlebensvoraussetzung in einer digitalen Welt, in der sich die Medienangebote immer weiter fragmentarisieren“, so Schächter im promedia-Gespräch.</strong></p>
<p style="text-align: justify;"><strong> </strong></p>
<div id="attachment_1409" class="wp-caption alignleft" style="width: 228px"><strong><strong><a href="http://www.goldmedia.com/blog/wp-content/uploads/2010/01/Markus_Schaechter.jpg"><img class="size-medium wp-image-1409" title="Markus_Schaechter" src="http://www.goldmedia.com/blog/wp-content/uploads/2010/01/Markus_Schaechter-218x300.jpg" alt="" width="218" height="300" /></a></strong></strong><p class="wp-caption-text">Prof. Markus Schächter, Intendant ZDF</p></div>
<p><strong>promedia: </strong>Herr Schächter, wie sehr gefährdet die Entscheidung des Verwaltungsrates, den Vertrag mit Herrn Brender nicht zu verlängern, die politische Unabhängigkeit des ZDF?<br />
<strong>Markus </strong><strong>Schächter:</strong> Als Intendant weiß ich, dass das ZDF seine Unabhängigkeit immer wieder neu erkämpfen und dem Publikum seine Glaubwürdigkeit durch journalistische Leistung und Qualität unter Beweis stellen muss. Die Chefredakteure des ZDF haben stets für beides gestanden. Das gilt für Reinhard Appel ebenso wie für Klaus Bresser und Nikolaus Brender. Peter Frey steht genau in dieser Tradition.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>promedia:</strong> Sie haben in einem Statement erklärt, dass die Länder jetzt die Pflicht hätten, im Rahmen der anstehenden Novellierung des Rundfunkstaatsvertrags für belastbare Rechtsgrundlagen des ZDF Sorge zu tragen. Was für eine Regelung stellen Sie sich vor?<br />
<strong>Markus </strong><strong>Schächter: </strong>Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck hat dazu Vorschläge in die Diskussion eingebracht. Es ist aber nicht meine Sache, diese inhaltlich zu bewerten. Entscheidend ist, dass sich die Länder im Rahmen ihrer Zuständigkeit für die Gestaltung der Rahmenbedingungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gemeinsam dafür einsetzen, dass der Schaden, der nicht zuletzt durch die öffentlich gemachte Debatte entstanden ist, schnellstmöglich behoben wird.<span id="more-1415"></span></p>
<p style="text-align: justify;"><strong>promedia:</strong> Angenommen, die Vertreter der Parteien würden sich aus dem Rundfunkrat und dem Verwaltungsrat zurückziehen, wäre das die Garantie, dass die Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gesichert ist?<br />
<strong>Markus </strong><strong>Schächter: </strong>Es ist jetzt die Aufgabe der Länder, die aufgeworfenen Fragen zu überprüfen. Möglicherweise wird sich auch das Bundesverfassungsgericht damit befassen. Es wird insgesamt darum gehen, eine bessere Balance zu finden und eine mögliche Dominanz einzelner Gruppierungen auszuschließen.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>promedia:</strong> Wie sehr hat diese Debatte, die seit Frühjahr öffentlich ausgetragen wird, dem öffentlich–rechtlichen Rundfunk geschadet?<br />
<strong>Markus </strong><strong>Schächter: </strong>Die Debatte hinterlässt Spuren und wird nachwirken. Vielfach wurde in öffentlichen Bekundungen der Eindruck erweckt, Parteien oder Staat würden weit über den konkreten Fall hinaus Einfluss auf Personalbesetzungen oder Programmgestaltung nehmen. Das entspricht nicht der Realität. Wir haben eine grundgesetzlich garantierte Programmautonomie, und ich trage als Intendant dafür Sorge, dass meine Kolleginnen und Kollegen unabhängig von äußeren Einflüssen &#8211; seien es politische oder ökonomische &#8211; arbeiten können.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>promedia:</strong> Kurt Beck hat kürzlich konstatiert, dass die Akzeptanz der Gebühren schwindet. Welche Faktoren sind dafür Ihrer Meinung nach verantwortlich?<br />
<strong>Markus </strong><strong>Schächter: </strong>Es ist ein allgemeines Phänomen, dass Steuern, Gebühren oder andere Abgaben auf der Beliebtheitsskala nicht die obersten Ränge einnehmen. Schwerwiegender ist der Befund, dass vor allem jüngere Menschen den Wert eines öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Medienangebots geringer schätzen. Darin liegt eine große Herausforderung für uns. Denn wir müssen im Fernsehen, in den digitalen Programmangeboten und im Internet auch für diese jüngeren Menschen attraktive Angebote bereitstellen. Viele Medienangebote werden heute als selbstverständlich wahrgenommen. Die Bereitschaft, dafür zu zahlen, sinkt &#8211; das hat auch etwas mit der Internetwelt zu tun. Wir wollen deshalb gemeinsam mit unseren Kollegen der ARD stärker betonen, worin die besonderen Vorteile eines öffentlich-rechtlichen Angebots bestehen.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>promedia:</strong> Wie kann die Politik gegensteuern?<br />
<strong>Markus </strong><strong>Schächter: </strong>Indem sie die Rahmenbedingungen schafft und aufrecht erhält, die es dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk ermöglichen, die neuen medialen Formen der digitalen Welt im Sinne des Programmauftrags einzusetzen und damit angemessen auf die Veränderungen gerade auch im Medienkonsum jüngerer Menschen zu reagieren.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>promedia:</strong> Wie kann das ZDF gegensteuern?<br />
<strong>Markus </strong><strong>Schächter: </strong>Das ZDF muss die Chancen der digitalen Welt nutzen. Wir müssen auf die Veränderungen im Nutzerverhalten reagieren und unseren Weg in Richtung einer Programmfamilie konsequent fortsetzen. Ich bin mir sicher, dass wir durch die vielfältigen Möglichkeiten der digitalen Welt, wie z. B. Abruffernsehen, zukünftig in der Summe größere Reichweiten erzielen können als in der Vergangenheit mit einem einzigen, linear ausgestrahlten Programm. Das ist aber natürlich nicht nur eine Frage der Technik. Wir müssen auch unsere Modernisierungsaktivitäten fortsetzen. Hierbei sehe ich uns mit ZDFneo und neuen Programmformaten und -vorhaben im Hauptprogramm auf einem guten Weg.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>promedia:</strong> Glauben Sie, dass durch eine Haushaltsabgabe, die im Gespräch ist, die Akzeptanz steigt?<br />
<strong>Markus </strong><strong>Schächter: </strong>Noch ist unklar, auf welches Gebührenmodell sich die Länder einigen werden. Neben der Vorstellung von einer Haushaltsabgabe existiert weiterhin die Überlegung, die bestehende geräteabhängige Gebühr zu modifizieren. Grundsätzlich sollte das Ziel lauten: Die Gebühr so einfach, verständlich und nachvollziehbar zu gestalten wie irgend möglich. Je einfacher das Modell, desto höher die Akzeptanz.  Darüber hinaus gilt es sicherzustellen, dass das neue Modell einer eventuellen Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht standhält.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>promedia:</strong> Welche Anforderungen stellen Sie an die künftige Gebührenordnung?<br />
<strong>Markus </strong><strong>Schächter: </strong>Sie sollte so einfach wie möglich sowie verfassungskonform sein. Und sie muss sicherstellen, dass der von der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) ermittelte Bedarf erbracht werden kann.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>promedia:</strong> Es ist auch wieder das Indexmodell ins Spiel gebracht worden. Wäre das eine Lösung, um die Gebühren langfristig zu sichern?<br />
<strong>Markus </strong><strong>Schächter: </strong>Ein  reines Index-Modell ist mit den Vorgaben aus Brüssel nicht vereinbar. Durch einen quasi automatischen Steigerungsmodus bestünde die Gefahr einer Überkompensation. Genau dagegen wirkt das Modell der KEF,  die zwar &#8211; soweit sinnvoll &#8211; in Teilbereichen selbst mit Indizes arbeitet, aufgrund ihrer streng bedarfsorientierten Kontrolle aber sicherstellt, dass nur der konkrete, wirklich benötigte Bedarf finanziert wird.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>promedia:</strong> Das ZDF wird bis 2012 105 Mio. Euro weniger an Gebühren einnehmen als ursprünglich geplant. Die ARD will ihre Gebührenausfälle durch Kooperation und Spezialisierung kompensieren. Was können Sie angesichts dieser Ausfälle tun?<br />
<strong>Markus </strong><strong>Schächter: </strong>Die Zahl stammt aus einer Prognose der KEF. Wir berücksichtigen diese Erwartung in der Finanzplanung für die kommenden Jahre. Es bleibt uns nichts anderes übrig, als durch Einsparungen in der Organisation, aber auch im Programm auf diese Ausfälle, so sie denn in diesem Umfang kommen, zu reagieren. Ich habe gerade erst bei der Verabschiedung des Haushalts 2010 klar gesagt, dass das Ziel, die laufende Gebührenperiode wie auch bereits die vergangene mit einer schwarzen Null abzuschließen, oberste Priorität hat.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>promedia:</strong> Inwieweit ist das Programm davon tangiert?<br />
<strong>Markus </strong><strong>Schächter: </strong>Da wir in der Organisation und Struktur unseres Unternehmens schon in den vergangenen Jahren erhebliche Einsparleistungen umgesetzt haben, kann das Programm nicht außen vor bleiben. Wir verfolgen aber auch hier eine konstruktive Sparpolitik. Das heißt, wir nehmen nicht ganze Programme vom Sender, sondern suchen nach günstigeren Produktionsformen, intelligenten Wiederholungsstrategien und anderen Maßnahmen, die das Programm nicht nachhaltig beschädigen.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>promedia:</strong> Die Produzenten wollen preiswertere Programme produzieren, die ähnlich den Daily Soaps und Telenovelas „industriemäßig“ produziert werden. Wird auch das ZDF stärker auf solche Formate zurückgreifen müssen?<br />
<strong>Markus </strong><strong>Schächter: </strong>Das tun wir bereits an vielen Stellen im Programm. Wir experimentieren auch in ZDFneo mit neuen und günstigeren Formaten. Wie ich bereits sagte: Es führt kein Weg daran vorbei, Synergien zu heben und günstiger zu produzieren.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>promedia:</strong> Die ARD hat sich jetzt mit den  Produzenten über eine Regelung bei der digitalen Verwertung geeinigt. Sie verhandeln noch. Wo liegen für Sie die Schwierigkeiten, einer ähnlichen Regelung wie sie die ARD getroffen hat, zuzustimmen?<br />
<strong>Markus </strong><strong>Schächter: </strong>Ich begrüße es sehr, dass die ARD nun Beteiligungsformen einführt, wie wir das schon seit Jahrzehnten praktizieren. Wir beteiligen die Produzenten längst an den Erlösen aus der Verwertung von Auftragsproduktionen, selbst dann, wenn wir die entsprechenden Programme zu 100 Prozent finanziert haben und die Produzenten zusätzlich garantierte Handlungskosten und Gewinnaufschläge dafür erhalten. Wir stehen zu angemessenen und fairen Rechteaufteilungen.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>promedia:</strong> ZDFneo hat viel Lob von den Medien erhalten und wird 2010 ausgebaut.  Die Privaten fordern von der Politik ein Eingreifen, weil das Angebot angeblich nicht der Beauftragung entspricht. Werden sie ZDFneo inhaltlich verändern?<br />
<strong>Markus </strong><strong>Schächter: </strong>Die Kritik des VPRT läuft ins Leere. Das Programm von ZDFneo entspricht den staatsvertraglichen Rahmenvorgaben und ist in enger Abstimmung mit dem ZDF-Fernsehrat entwickelt und im November auf den Sender gebracht worden. Wir haben den Auftrag und die Pflicht, Inhalte auch für jüngere Menschen anzubieten. Wir zielen hier im Kern auf die 25- bis 50jährigen, die ein Recht darauf haben, ein wertiges öffentlich-rechtliches Programmangebot zu bekommen. Genau das leistet ZDFneo. Der langsame, aber stetige Zuspruch beim Publikum zeigt, dass der Sender ein Angebot präsentiert, das andere offenbar nicht bereitstellen.  Die Angriffe hinsichtlich fehlender Nachrichten sind im übrigen bemerkenswert, da uns gerade diese auf Betreiben des VPRT von der Politik verboten wurden.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>promedia:</strong> Die Finanzierung von ZDFneo soll auf Kosten Ihres 3sat-Engagements aufgestockt werden. Gleichzeitig haben Sie sich in der Berliner Erklärung für einen Fortbestand  von 3sat ausgesprochen. Ist das nicht inkonsequent? Benötigen wir 3sat angesichts des Internets noch?<br />
<strong>Markus </strong><strong>Schächter: </strong>Da werfen Sie einiges gehörig durcheinander. In der Tat aber ist es so, dass wir den Ausbau der digitalen Zusatzkanäle, also ZDFneo, den ZDFinfokanal und ZDFkultur nur durch Einsparungen und das Heben von Synergiepotentialen an anderer Stelle realisieren können. Zusätzliche Gebührengelder beanspruchen wir dafür nicht. Nach dem Start von ZDFneo planen im kommenden Jahr eine Weiterentwicklung des ZDFtheaterkanals zu einem Kulturkanal, der ein breiteres thematisches Spektrum abdecken wird. Wenn wir einen Teil unseres direkten Budgets von 3sat auf den Kulturkanal übertragen, heißt das nicht, dass das 3sat-Programm dadurch geschwächt wird. Wir legen Redaktionen zusammen und arbeiten von einer redaktionellen Plattform aus für mehr als nur einen Kanal. Das findet bei uns im Rahmen eines digitalen Transformationsprozesses statt. Es macht heute keinen Sinn mehr, einzelne Kanäle abgegrenzt voneinander zu betrachten. Das Programmunternehmen ZDF erstellt vielmehr Inhalte, etwa in den Bereichen Kultur, Information und Unterhaltung, die dann auf unterschiedlichen Verbreitungswegen zum Publikum transportiert werden. Schon jetzt leben die Partnerprogramme wie 3sat oder Phoenix überwiegend von Zweit- und Drittverwertungen aus den Hauptprogrammen von ARD und ZDF. Zu Ihrer Anschlussfrage: Selbstverständlich benötigen wir 3sat weiter. Es gibt kein vergleichbares Angebot, das den deutschsprachigen Raum mit besonderen Programmangeboten aus Österreich, Schweiz und Deutschland versorgt. Auf dieses besondere Profil sind wir stolz, und wir werden diese Fahne weiter hoch halten.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>promedia:</strong> Das ZDF ist auf vielen Feldern aktiv: Im klassischen ZDF-Angebot, Online, Mobile, mit drei Spartenkanälen, beim Ki.Ka, 3sat, Arte und Phoenix. Jetzt startet HDTV. Die Gebühren werden insgesamt nicht weiter wachsen, online ist keine Werbung möglich. Auf welche Angebote wird sich das ZDF in den nächsten Jahren konzentrieren, worauf wird es verzichten müssen?<br />
<strong>Markus </strong><strong>Schächter: </strong>Wir sind jetzt endlich da angekommen, wo ich schon lange hin will. Das ZDF entwickelt sich zu einer Programmfamilie mit unterschiedlichen Ausspielwegen und Plattformen. Das ist die Überlebensvoraussetzung in einer digitalen Welt, in der sich die Medienangebote immer weiter fragmentarisieren. Wir sind nicht mehr der alte Ein-Kanal-Sender der analogen Zeit, sondern ein öffentlich-rechtlicher Inhalte -Anbieter, der auf unterschiedlichen Wegen die Menschen in diesem Land erreicht. Im Zentrum wird auf lange Sicht das Hauptprogramm stehen. Mit ihm erreichen wir den größten Teil unseres Publikums. Aber, ich sage auch: Diese Relation wird sich in den kommenden Jahren verändern. Alle großen Sender verlieren an Marktanteilen. Als gebührenfinanzierter Sender haben wir die Verantwortung, diese Entwicklung zu berücksichtigen und Strategien dafür zu entwickeln, wie wir öffentlich-rechtliche Programmangebote zum Publikum transportieren. Wir sind da auf einem sehr guten Weg.</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;"><strong>Über Prof. Markus Schächter</strong></p>
<ul style="text-align: justify;">
<li>Geboren: 31. Oktober 1949</li>
<li>1969 – 1974 Studium u.a. Geschichte, Politikwissenschaften und Publizistik</li>
<li>1973– 1977 Journalist beim SWR und ZDF</li>
<li>1977-1981 Kultusministerium Rheinland- Pfalz</li>
<li>Seit 1981 beim ZDF, u.a. Referent des Programmdirektors, Leiter der ZDF-Kulturredaktion, der Kinder- und Jugendredaktion und Programmplanung</li>
<li>1998-2002 Programmdirektor des ZDF</li>
<li style="text-align: justify;">Seit März 2002 Intendant des ZDF</li>
</ul>
<p><strong>Weitere Informationen:</strong> <a onclick="javascript:pageTracker._trackPageview('/outbound/article/www.promedia-berlin.de');" href="http://www.promedia-berlin.de/"><strong>promedia</strong></a></p>
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		<item>
		<title>Telemedien sind der dritte Teil des öffentlich-rechtlichen Auftrags geworden</title>
		<link>http://www.goldmedia.com/blog/2009/09/telemedien-sind-der-dritte-teil-des-offentlich-rechtlichen-auftrags-geworden/</link>
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		<pubDate>Fri, 25 Sep 2009 11:25:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Promedia das medienpolitische Magazin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Promedia schreibt im GOLDMEDIA Blog]]></category>
		<category><![CDATA[Drei-Stufen-Test]]></category>
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		<category><![CDATA[öffentlich-rechtlicher Rundfunk]]></category>
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		<category><![CDATA[Telemedien]]></category>

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		<description><![CDATA[Interview mit Prof. Dr. Dieter Dörr, Direktor des Mainzer Medieninstituts, von Helmut Hartung / Promedia Ausgabe 08/2009
Der neue Rundfunkstaatsvertrag erlaubt nach Auffassung des Medienrechtlers Prof. Dr. Dieter Dörr nur „ausnahmsweise“ eine Verlängerung der Verweildauer für den Abruf öffentlich-rechtlicher Sendungen im Internet. Für eine Verlängerung durch den Drei-Stufen-Test, die über den Normalwer t von sieben Tagen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Interview mit Prof. Dr. Dieter Dörr, Direktor des Mainzer Medieninstituts, </strong><strong>von Helmut Hartung / Promedia Ausgabe 08/2009</strong></p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Der neue Rundfunkstaatsvertrag erlaubt nach Auffassung des Medienrechtlers Prof. Dr. Dieter Dörr nur „ausnahmsweise“ eine Verlängerung der Verweildauer für den Abruf öffentlich-rechtlicher Sendungen im Internet. Für eine Verlängerung durch den Drei-Stufen-Test, die über den Normalwer t von sieben Tagen hinausgehe, müssten die Gremien von ARD und ZDF eine „besondere Begründung“ liefern, stellt Dörr in einem Gutachten des Verbandes Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) fest. Der VPRT hat Dieter Dörr, Direktor des Mainzer Medieninstituts, beauftragt, die verfahrensmäßige Ausgestaltung des Drei-Stufen-Tests vor dem Hintergrund der gesetzlichen Regelungen ergebnisoffen zu untersuchen und darzustellen. Dabei sollte das Gutachten unter anderem die Transparenz der Verfahren, die Einbeziehung Dritter sowie die rechtlichen Anforderungen an eine Verlängerung der so genannten Verweildauer, für das zeitliche Auswertungsfenster der Online-Inhalte, untersuchen.</strong></p>
<div class="mceTemp" style="text-align: justify;">
<dl id="attachment_781" class="wp-caption alignleft" style="width: 228px;">
<dt class="wp-caption-dt"><strong><strong><img class="size-medium wp-image-781" title="Prof_Dr_Dieter_Doerr_Mainzer_Medieninstitut" src="http://www.goldmedia.com/blog/wp-content/uploads/2009/09/Prof_Duerr_proMedia_Artikel-218x300.jpg" alt="Prof. Dr. Dieter Dörr" width="218" height="300" /></strong></strong></dt>
<dd class="wp-caption-dd">Prof. Dr. Dieter Dörr</dd>
</dl>
</div>
<p style="text-align: justify;"><strong> </strong></p>
<p style="text-align: justify;"><strong>promedia:</strong> Herr Dörr, warum wird so heftig über die Formen und den Ablauf des Drei-Stufen-Tests debattiert?</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Dr. Dieter Dörr</strong><strong>: </strong>Mit dem Drei-Stufen-Test muss sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk im Bereich der Online-Angebote stets selbst klarmachen, ob das jeweilige Angebot zu seinem Auftrag gehört und einen publizistischen Mehrwert mit sich bringt. Man muss also wesentlich stärker als vorher über den eigenen Programmauftrag nachdenken, was ich für eine überaus vorteilhafte Wirkung dieses neuen Drei-Stufen-Tests halte. Zum anderen verändert der Test die Entscheidungsstrukturen innerhalb des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, weil die Rundfunk- und Fernsehräte wichtige eigene Kompetenzen erhalten. Sie haben im Drei-Stufen-Test darüber zu befinden, ob die Kriterien, die das Gesetz vorgibt, durch das neue Angebot eingehalten werden oder nicht. Die Kompetenzen werden damit teilweise von den Intendanten und der Leitung der Anstalt auf die Gremien verlagert.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>promedia: </strong>Werden die Rundfunkräte zu strategischen Instanzen?</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Dr. Dieter Dörr</strong><strong>: </strong>Der Rundfunkrat wird zu einer Entscheidungsinstanz, denn die Planung liegt auch weiterhin beim Intendanten:  Er bestimmt mit seiner Vorlage an den Rundfunkrat, was die Anstalt im Bereich der Online-Angebote anbieten möchte. Die Rundfunkräte bzw. der Fernsehrat beim ZDF haben über dieses Vorhaben zu befinden und dürfen nicht ein anderes Vorhaben an die Stelle setzen. Aber sie müssen entscheiden, außerdem können sie Änderungen anregen.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>promedia: </strong>Vor allem das Verweildauerkonzept spielt eine zentrale Rolle. Welche Angebote dürfen länger als sieben Tage ins Netz? Bei den Intendanten klingt es so, als wäre es kaum ein Problem, Angebote länger im Netz zu belassen&#8230;<span id="more-762"></span></p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Dr. Dieter Dörr</strong><strong>: </strong>Für bestimmte Angebote sagt bereits das Gesetz, dass sie vom öffentlichrechtlichen Rundfunk ohne Drei-Stufen-Test angeboten werden dürfen, etwa sendungsbegleitende Angebote oder Abrufsendungen für die Dauer von sieben Tagen. Richtig ist, dass diese Verweildauer, die das Gesetz als Regelfall vorsieht, verlängert werden darf, wenn man einen Drei-Stufen-Test durchführt. Ich bin aber nicht der Meinung, dass eine Verlängerung ohne Weiteres in Betracht kommt, sondern das Gesetz gibt für diese Angebote sieben Tage als Regelzeitdauer vor. Davon darf man allenfalls ausnahmsweise abweichen, man muss also sehr genau belegen, warum eine längere Verweildauer aus publizistischen Gründen notwendig ist. Dies war meines Erachtens auch als ein Regel-Ausnahme-Verhältnis von den Ländern gedacht, denn es gab erbitterte Debatten über die gesetzlichen Fristen. Nun kann man kaum mit guten Gründen das Gesetz so auslegen, dass die vorgesehenen Fristen nicht nur ausnahmsweise, sondern regelmäßig verlängert werden dürfen.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>promedia:</strong> Betrifft das auch Sportangebote?</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Dr. Dieter Dörr</strong><strong>: </strong>Sportangebote auf Abruf dürfen nur 24 Stunden bereitgestellt werden, soweit es um Erste und 2. Bundesliga sowie sogenannte „Großereignisse“, die in einer separaten Liste im RStV aufgeführt sind, geht. Hierfür dürfen die Fristen überhaupt nicht verlängert werden, hier ist die 24-Stunden-Frist eine absolute Regel. Verlängerungen kommt nur für Sendungen in Frage, die diese Ausnahmen nicht umfassen.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>promedia:</strong> Also die Langzeitbilanz eines regionalen Fußballvereins zum Beispiel..</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Dr. Dieter Dörr</strong><strong>:</strong> Solche Angebote könnten verlängert werden. Man fürchtete bei den von einer Verlängerung ausgenommenen Angeboten vermutlich zu hohe Kosten, denn hierbei geht es auch um den Rechteerwerb. Der öffentlichrechtliche Rundfunk, muss das, was er als Auftrag übertragen erhält, auch finanzieren können.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>promedia:</strong> Muss bei Angeboten, die mit Hilfe des Drei-Stufen-Tests länger im Netz bleiben sollen, der Sendungsbezug noch vorhanden sein?</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Dr. Dieter Dörr</strong><strong>: </strong>Nein, gerade nicht. Man muss zwischen sendungsbezogenen und nichtsendungsbezogenen Angeboten unterscheiden, wobei für letztere keine im Gesetz als Regelfall vorgesehenen Fristen existieren. Hier muss der öffentlich-rechtliche Rundfunk wie bei allen Angeboten ein Verweildauerkonzept aufstellen und sich überlegen, was er wie lange bereitstellen will. Es geht aber nur zeitlich befristet, wobei es wiederum nur eine Ausnahme gibt: Die  &#8220;Archive“ sind zeitlich unbefristet.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>promedia:</strong> Muss es für diese Angebote auch in nicht der Vergangenheit eine TV-Sendung gegeben haben?</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Dr. Dieter Dörr</strong><strong>:</strong> Nicht-sendungsbezogene Telemedien sind prinzipiell möglich, aber immer nur in den Begrenzungen, die der RStV insgesamt vorsieht. Es muss also ein journalistisch-redaktionelles Angebot sein, es darf unter keine der Verbotstatbestände fallen, es darf kein lokal-flächendeckendes Angebot sein, es darf keine Werbung enthalten usw.<br />
Es gibt also eine ganze Reihe von Einschränkungen, obwohl kein Sendungsbezug vorliegen muss. Insoweit ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk durch diese Gesetzgebung in seinem Auftrag sogar deutlich gestärkt worden, weil die Telemedien neben die Hörfunk und Fernsehsendungen gerückt und ein dritter Teil des öffentlich-rechtlichen Auftrags geworden sind. Deshalb müssen sich Online-Angebote auch nicht mehr auf eine Sendung beziehen.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>promedia:</strong> Besteht nicht darin die Gefahr, dass doch wieder „presseähnliche“ Angebote hervorgebracht<br />
werden?<br />
<strong> </strong></p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Dr. Dieter Dörr</strong><strong>: </strong>Hier gibt es eine ausdrückliche Bestimmung, nach der sogenannte „presseähnliche“ Angebote verboten sind. Der RStV versucht „presseähnlich“ auch in einer eigenen Begriffsbestimmung zu definieren. Dort heißt es, dass presseähnliche Angebote nicht nur elektronische Ausgaben von Printmedien sind, sondern alle journalistisch-redaktionellen Angebote, die nach Gestaltung und Inhalt Zeitungen und Zeitschriften entsprechen. Ein wichtiges Kriterium ist dabei der Einsatz von Bewegtbild, weil man letztlich nur auf die Gestaltung abstellen kann. Bei Inhalten kann man Presse, Fernsehen und Online-Angebote überhaupt nicht unterscheiden, weil die Inhalte von Information über Sport und Unterhaltung bis zu Bildung alle Bereiche abdecken. Für die Presse ist aber typisch, dass die Gestaltung unbewegt ist, mit einer Trennung von Kommentar und Nachricht, während für Fernsehen das bewegte Bild typisch ist. Ich gebe aber zu, dass auch diese Definition nicht unbedingt weiterhilft, vor allem nicht der Presse. Wir beobachten, dass die in diesem Sinn zu erfassenden presseähnlichen Angebote im Internet immer weniger werden, weil immer mehr auf das bewegte Bild gesetzt wird. Die Verleger bewegen sich mit ihren Internet-Angeboten von den presseähnlichen Angeboten selbst weg, weil das Bewegtbild eine typischere Präsentationsform des Internets wird.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>promedia:</strong> Reicht bei einer Verlängerung über die sieben Tage hinaus die Begründung des Intendanten, oder muss der Rundfunkrat seinerseits eine Begründung abgeben?</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Dr. Dieter Dörr</strong><strong>:</strong> Der Rundfunkrat muss immer die Entscheidung im Drei-Stufen-Test selbst begründen. Er kann sich dabei aber durchaus Vorträge von verschiedenen Seiten zueigen machen, da er für bestimmte Fragen sogar Gutachten einzuholen hat &#8211; für marktliche Auswirkungen &#8211; bzw. einholen darf, so etwa für publizistische Auswirkungen. Er muss sich aber mit allen zu berücksichtigenden Aspekten auseinandersetzen und eine eigene begründete Entscheidung fällen. Dies ist deshalb von Bedeutung, weil die Entscheidung nicht nur der Prüfung der Rechtsaufsicht unterliegt, sondern auch einer gerichtlichen Kontrolle, wenn ein Konkurrent Rechtschutz in Anspruch nimmt.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>promedia: </strong>Unter welchen Umständen dürfen Beiträge in Archive eingestellt werden?</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Dr. Dieter Dörr</strong><strong>: </strong>Es kommt immer darauf an, dass ein Archiv im Sinn des §11d (2) 4 vorliegt. Dabei geht es um zeit- und kulturgeschichtliche Inhalte, dann ist eine dauerhafte Einstellung erlaubt. Es muss aber in einem Telemedienkonzept beschrieben sein und muss ebenfalls den Drei-Stufen-Test durchlaufen. Der Rundfunk- bzw. Fernsehrat muss prüfen, ob ein Archiv im Sinn der Bestimmung vorliegt.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>promedia:</strong> Worunter fallen z.B.Wissenschaftsbeiträge?</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Dr. Dieter Dörr</strong><strong>:</strong> Die können durchaus ein Beitrag im Sinn der Zeitgeschichte darstellen. Wie bei anderen Begriffen, liegt hier auch ein auslegungsfähiger Begriff vor, so dass die Rundfunkräte sich sehr intensiv damit auseinandersetzen müssen. Auf der anderen Seite muss man den Rundfunkräten einen Beurteilungsspielraum beimessen, solang diese Begriffe auslegungsfähig sind, weil diese Gremien pluralistisch zusammengesetzt sind und sich aus dieser Vielfalt ein eigenes Urteil bilden können. Gerade der Begriff der kulturgeschichtlichen Inhalte lässt einiges zu.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>promedia:</strong> Wie verhält sich die Möglichkeit dieser Archivierung zur Ausnahmestellung der Verlängerungen?</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Dr. Dieter Dörr</strong><strong>:</strong> Die Einstellung in Archive ist gegenüber der Sieben-Tage-Regelung eine klare Ausnahme, nur ist sie im Gesetz bereits angelegt. Der Gesetzgeber sagt, dass bei Archiven die unbefristete Aufbewahrung zulässig ist. Insoweit muss der Rundfunkrat dann nicht besonders begründen, warum das Archiv unbefristet aufbewahrt wird. Hinter dem Willen des Gesetzgebers steht der Gedanke, der auch sonst sehr stark bei der Bewahrung der Kultur gilt, etwa bei den Pflichtexemplaren aller gedruckten Werke: Man will die Produkte des geistigen Schaffens für die Nachwelt erhalten und gleiches gilt auch für die Zeitgeschichte. Deshalb lässt man die unbefristete Aufbewahrung nicht nur zu, sondern man befürwortet sie ausdrücklich.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>promedia: </strong>Sie haben in Ihrem Gutachten die 2. Stufe des Tests als „Herzstück“ bezeichnet. Warum?</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Dr. Dieter Dörr</strong><strong>:</strong> Weil auf der 2. Stufe die eigentliche Abwägung stattfindet. Zuerst ist zu prüfen, ob das Angebot überhaupt in den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks fällt. Das ist eine Prüfung in Hinblick auf Negativtatbestände, auf journalistisch-redaktionelle Verantwortung und ob es den „demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft entspricht“, wie der RStV formuliert. Zentral ist jedoch die 2. Stufe, in der der publizistische Mehrwert zu bewerten ist. So darf das Angebot insgesamt nur stattfinden, wenn es einen Mehrwert mit sich bringt und hierfür sind verschiedene Aspekte zu berücksichtigen: Der Bestand der vorhandenen Angebote, die publizistischen Auswirklungen und die marktlichen Auswirkungen. Gerade um letztere, um den Schutz anderer Marktteilnehmer ging es der Europäischen Kommission, die diesen Drei-Stufen-Test gefordert hat. Letztlich sind also marktliche Auswirkungen gegen den publizistischen Mehrwert abzuwägen und hierin liegt die eigentliche Aufgabe des Rundfunkrates. Alle diese Aspekte müssen ermittelt und in die Entscheidung eingebracht werden, um eine umfassende Abwägung treffen zu können. Abwägungen sind dabei immer Entscheidungen, die man nicht ohne weiteres als richtig oder falsch qualifizieren kann, weshalb der Rundfunk-bzw. Fernsehrat einen gewissen Spielraum hat. Für pluralistisch zusammengesetzte Gremien erkennt die Rechtsprechung einen solchen Beurteilungs- bzw. Prognosespielraum an.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>promedia: </strong>Wozu dürfen sich Dritte bei der Stellungnahme zu einem Angebot äußern?</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Dr. Dieter Dörr</strong><strong>: </strong>Da ist die gesetzliche Lage in Deutschland klar: Es darf sich jeder Dritte äußern, also nicht nur Betroffene, sondern etwa auch interessierte Bürger. Sie dürfen sich auch zu allen Aspekten äußern, die in dem Verfahren eine Rolle spielen. Also sowohl der Frage, ob das Angebot innerhalb des Auftrags des öffentlichrechtlichen Rundfunks liegt,  welche Kosten es verursacht, zum Mehrwert oder den marktlichen Auswirkungen. Es ist also nicht so, wie es am Anfang manchmal klang, dass sich Dritte nur zu marktlichen Auswirkungen äußern dürften.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>promedia:</strong> Bei der Stellungnahme ist das Gutachten noch nicht bekannt. Ist eine sachgerechte Auseinandersetzung dennoch möglich?</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Dr. Dieter Dörr</strong><strong>: </strong>Es ist wichtig, dass die Stellungnahmen Dritter nicht nur abgegeben werden, sie müssen auch in die Entscheidung einbezogen werden. Man muss sich also mit ihnen auseinandersetzen. Natürlich können Stellungnahmen auch verfehlt sein oder neben der Sache liegen, dann kann man sich über sie hinwegsetzen. Es bedarf aber einer Auseinandersetzung mit den Argumenten, die Dritte für oder gegen das Vorhaben vortragen. Auch der Gutachter muss die Stellungnahmen erhalten und sie einbeziehen, soweit sie relevant sind. Wenn die Stellungnahmen nun von Dritten kommen, die durch das Angebot berührt sind, betreffen sie oft die marktlichen Auswirkungen, also genau das, womit sich der Gutachter auseinandersetzt. Da halte ich es für sachgerecht, wenn der Rundfunk- und der Fernsehrat Dritten die Möglichkeit gibt, sich zum Gutachten zu äußern. Der Intendant hat diese Möglichkeit durch die Verfahrensregelung automatisch. Da das Verfahren vom Grundsatz der Transparenz bestimmt sein und eine sachgerechte Entscheidung ermöglichen soll, sind Stellungnahmen Dritter als Teil des WDR begreifen, sondern als Kontrollinstanz für die Durchführung des Verfahrens.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>promedia:</strong> Bisher wurden solche Anhörungen zu Gutachten aber nicht durchgeführt.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Dr. Dieter Dörr</strong><strong>:</strong> Das muss sich ändern und es gibt auch deutliche Zeichen, dass es sich ändern kann. Das ZDF hatte bereits darauf hingewiesen, dass es sich solche Anhörungen vorstellen kann. Es gab ja bisher nur ganz wenige Verfahren, die durchgeführt wurden, die Verfahren bei NDR und SWR lagen zudem vor dem neuen RStV. Das erste Verfahren, das zwar auch vor dem neuen RStV begann, aber nun in die neuen Regelungen hineinragt, ist das beim MDR über KiKa und KiKaninchen. Man kann sehen, dass sich der MDR-Rundfunkrat mit dem Verfahren sehr viel Mühe macht und es sehr gewissenhaft betreibt. Das Gutachten wurde eingeholt, liegt vor, ist aber nicht veröffentlicht und wurde sicher auch nicht Dritten zur Stellungnahme übersandt. Aber der MDR ist noch in der weiteren Prüfung des Verfahrens und man wird sehen, ob er da nicht Dritte zu einer Anhörung hinzuzieht. So etwas würde auf jeden Fall sinnvoll sein, wenn etwa die Angaben über marktliche Auswirkungen debattiert werden.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>promedia:</strong> Auch bei Nachbesserungen durch den Intendanten sehen Sie das Recht Dritter sich zu äußern. Worauf stützen Sie Ihre Position?</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Dr. Dieter Dörr</strong><strong>:</strong> Ich stütze mich darauf, dass mit einer Nachbesserung ein neuer Antrag vorliegt und damit auch das Verfahren ordnungsgemäß durchgeführt werden muss. Der Fall liegt anders, wenn die Durchführung der Änderung lediglich zu einem Minus gegenüber dem ursprünglichen Antrag führt, etwa einer Reduktion der Verweildauer von beantragten sechs Wochen auf drei Wochen, die der Rundfunkrat fordert. Wenn sich jedoch das Angebot inhaltlich verändert, sind damit Aspekte verbunden, zu denen Dritte noch gar nicht Stellung nehmen konnten. Dann gilt der Grundsatz, dass Dritten die Möglichkeit eingeräumt werden muss, Stellung zu dem Vorhaben zu beziehen. Im Fall eines Minus besteht im Übrigen auch die Möglichkeit, dass der Rundfunkrat das Minus genehmigen kann.<br />
Dabei muss man natürlich aufpassen, dass der Antragsteller immer der Intendant ist, d. h. man darf nicht etwas genehmigen, das der Intendant programmlich gar nicht will. Aber bei einem reinen Minus, das vom ursprünglichen Antrag erkennbar mit abgedeckt ist, kann der Rundfunkrat mit dieser Einschränkung genehmigen. Es muss also klar sein, dass der Intendant dieses Minus auch beantragt hätte, denn es können durchaus strategische Erwägungen dahinterstehen entweder das Vorhaben so durchzuführen, wie es beantragt wird, oder davon abzusehen. So kann man eine zwölfwöchige Verweildauer ganz bewusst anstreben und, wenn die nicht genehmigt werden, das Angebot ganz streichen. Diese Entscheidungskompetenz liegt beim Intendanten.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>promedia: </strong>Sie stellen ganz klar fest: Es besteht die Möglichkeit zur Klage. Das ist von den Staatskanzleien immer verneint worden. Wie kommen Sie zu Ihrer Ansicht?</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Dr. Dieter Dörr</strong><strong>:</strong> Man muss zwei Fragen auseinanderhalten: Innerhalb des Verfahrens beim Rundfunkrat kann man nicht klagen. Die Anhörungsrechte geben den Dritten keine Klagerechte, sie sind keine drittschützenden Rechte. Es ist nämlich kein Anhörungsrecht zu Gunsten ganz bestimmter Beteiligter eingeführt worden. Aber mit der Prüfung beim Rundfunkrat ist das Verfahren nicht zu Ende. Nach der Entscheidung des Rundfunkrats muss diese der Rechtsaufsicht zur rechtlichen Prüfung vorgelegt werden: Sind die Bestimmungen eingehalten worden, ist das Verfahren in Ordnung, ist die Abwägungsentscheidung vertretbar oder enthält sie gar einen Abwägungsfehler, wenn z. B. der  Abwägungsspielraum überschritten wurde? Kommt die Rechtsaufsicht zu einer positiven Bewertung, wird das Vorhaben im amtlichen Verkündungsblatt veröffentlicht, womit ein Betrauungsakt vorliegt. Erst damit wird zum Beispiel im Fall KiKaninchen der MDR mit dieser neuen Aufgabe betraut und darf das Onlineangebot verbreiten.<br />
Dieser Betrauungsakt ist aus meiner Sicht ohne jeden Zweifel ein Verwaltungsakt, also eine Entscheidung einer Behörde, nämlich der Rechtsaufsicht, die nach außen, durch die Verkündung, kundgetan wird und den MDR berechtigt, Kikaninchen anzubieten. Wenn dann Dritte davon betroffen sind, können sie dagegen klagen, freilich nur soweit sie sich auf subjektive Rechte berufen können, z. B. die Wettbewerbsfreiheit. Man muss in einem ganz konkreten Recht beeinträchtigt sein, aber so etwas kann durchaus der Fall sein, wenn etwa RTLPlus durch KiKaninchen erhebliche Einschränkungen – d. h. Umsatzrückgänge in einem spürbaren Ausmaß – erleiden würde. Dann kann man gegen die Betrauung der öffentlich-rechtlichen Konkurrenz vorgehen und das Gericht wird, unter Beachtung der Beurteilungsspielräume des Rundfunkrats, kontrollieren.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Über Prof. Dr. Dieter Dörr</strong></p>
<ul style="text-align: justify;">
<li>Geboren: 1952</li>
<li>Bis 1980 Studium Rechtswissenschaften</li>
<li>1982 &#8211; 1988 Dozent an den Verwaltungs- und</li>
<li>Wirtschaftsakademien in Saarbrücken und Köln</li>
<li>1988 -1990 Professor Universität Hamburg</li>
<li>1990 -1995 Justiziar des Saarländischen Rundfunks</li>
<li>1994 &#8211; 1999 Direktor des EMR</li>
<li>Seit 1995 Professor an der Universität Mainz</li>
<li>Seit 2000 Direktor des Mainzer Medieninstituts</li>
<li>Seit 2000 Mitglied der KEK</li>
<li style="text-align: justify;">2005 &#8211; 2007 Vorsitzender der KEK</li>
</ul>
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