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	<title>GOLDMEDIA Blog &#187; Lizenzen</title>
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	<description>Das Blog der Goldmedia Gruppe</description>
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		<title>Der Europäische Gerichtshof zwingt die Medien auf den Binnenmarkt. Rechtsanwalt Dr. Christoph Wagner, in der promedia Dezember 2011</title>
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		<pubDate>Mon, 12 Dec 2011 10:42:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Promedia das medienpolitische Magazin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Promedia schreibt im GOLDMEDIA Blog]]></category>
		<category><![CDATA[Dienstleistungsfreiheit]]></category>
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		<category><![CDATA[Europäisches Wettbewerbsrecht]]></category>
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		<category><![CDATA[Pay-TV]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 4. Oktober 2011 in dem sogenannten Murphy-Case ein Urteil gefällt, das die europäische Medienlandschaft maßgeblich prägen könnte. Im Kern ging es um eine Gastwirtin aus Süd-England, die mit Smart-Karten eines griechischen PayTV-Veranstalters (Nova) die Fußballspiele der englischen Premier League zeigte]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Lizenzen ohne Grenzen</strong></p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 4. Oktober 2011 in dem sogenannten Murphy-Case ein Urteil gefällt, das die europäische Medienlandschaft maßgeblich prägen könnte. Im Kern ging es um eine Gastwirtin aus Süd-England, die mit Smart-Karten eines griechischen PayTV-Veranstalters (Nova) die Fußballspiele der englischen Premier League zeigte. Dafür zahlte sie erheblich geringere Entgelte als der englische Veranstalter BSkyB sie von Gaststätten-Betreibern verlangt. Das war nach dem in England geltenden Recht unzulässig. Auch war dem griechischen Veranstalter Nova untersagt, seine Smart-Karten außerhalb Griechenlands zu vertreiben. Der EuGH hielt das Verbot der Nutzung ausländischer Smart-Karten für unvereinbar mit der Dienstleistungsfreiheit und dem Prinzip des Binnenmarktes. Außerdem führe ein strikt an Ländergrenzen orientiertes Lizenzvertragssystem zur Marktabschottung und verstoße daher gegen das europäische Wettbewerbsrecht. </strong></p>
<div id="attachment_313" class="wp-caption alignleft" style="width: 138px"><a href="http://www.goldmedia.com/blog/wp-content/uploads/2009/05/dr-christoph-wagner.jpg"><img class="size-medium wp-image-313" title="dr-christoph-wagner" src="http://www.goldmedia.com/blog/wp-content/uploads/2009/05/dr-christoph-wagner-221x300.jpg" alt="" width="128" height="174" /></a><p class="wp-caption-text">Dr. Christoph Wagner</p></div>
<p style="text-align: justify;">Die Lizenzgeber von attraktiven Sport- und Filmrechten (UEFA, Fußballigen, Formel 1, US Film-Studios) lizensieren die Übertragungsrechte an ihren Inhalten bisher in der Regel auf „Country-by-Country“- Basis, um für jeden Markt den höchstmöglichen Preis zu erzielen. In jedem Land erwirbt zumeist ein Programm-Veranstalter exklusive Pay-TV oder Free-TV Rechte und refinanziert die Rechtekosten über Abbonnenten oder Werbeeinnahmen. Dabei ergeben sich insbesondere bei Fußballübertragungsrechten erhebliche Preisgefälle zwischen dem Land der jeweiligen Liga und den übrigen Ländern. Auch bei Spielfilmen gibt es unterschiedliche Vorlieben und Preisniveaus in den Mitgliedsländern. Der EuGH stellt mit seiner Entscheidung diese an Ländergrenzen orientierte Lizensierungspraxis grundlegend in Frage. Zwar könnten weiterhin exklusive Lizenzen für bestimmte Territorien eingeräumt werden. Effektiv durchsetzen lässt sich nach der Entscheidung die Exklusivität aber nicht mehr. Wer in irgendeinem Land der EU eine Empfangsberechtigung von einem Veranstalter erwirbt, kann das Programm damit in jedem anderen Land empfangen. Dass die Lizenzgeber in den hochpreisigen Ländern keine Premium-Erlöse für absolute Exklusivität mehr erzielen können, nimmt der EuGH in Kauf. Gerechtfertigt seien nur „angemessene“ Entgelte, die sich auch ohne den strengen Exklusivitätsschutz erreichen ließen.<span id="more-4472"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Welche Bereiche sind betroffen?</p>
<p style="text-align: justify;">Das Urteil gilt zunächst nur für Fußballübertragungs-Rechte. Es ist jedoch zu erwarten, dass seine grundlegenden Feststellungen zum Binnenmarkt und zum Wettbewerbsrecht auf andere Inhalte wie Film- oder Musiklizenzen übertragen werden. Auch für diese Inhalte wird eine Marktabschottung entlang der Ländergrenzen kaum länger hingenommen werden. Damit wird die bisherige Lizenzierungspraxis der US-Studios, der FIFA und UEFA sowie der großen Musik-Labels unmittelbar berührt. Weiter bezieht sich das Urteil ausdrücklich nur auf die Satelliten-Übertragung von Fernsehprogrammen, die sich nicht an Ländergrenzen hält und die „künstliche“ Beschränkung entlang der Lizenzgebiete erforderlich machte.  Möglicherweise lässt sich durch eine zielgenauere Satellitenausstrahlung das Problem etwas entschärfen, lösen wird man es damit wohl nicht. Ähnlich grenzenlos wie die Satellitenübertragung ist der Online-Vertieb von Inhalten über das Internet. Ob er weiterhin durch künstliches Geo-Blocking auf einzelne Lizenz-Gebiete beschränkt werden kann, ist nach dem Urteil jedenfalls sehr fraglich. Schließlich betrifft das Urteil ein verschlüsseltes Programmsignal, das nur mit einem Dekoder empfangen werden kann. Für unverschlüsselt ausgestrahlte Programme, die sich über Werbung oder Rundfunkgebühren finanzieren, hat es daher keine unmittelbare Bedeutung. Allerdings kommt die unverschlüsselte Satelliten-Ausstrahlung von Premium-Inhalten heute nur noch in Ausnahmefällen vor, weil die Rechteinhaber auf einem Schutz ihrer Inhalte bestehen und Übertragungsrechte an Sportereignissen sonst in Nachbarländern nicht mehr an Pay-TV Veranstalter vergeben werden können.</p>
<p style="text-align: justify;">Wer muss sich umstellen?</p>
<p style="text-align: justify;">Inhaber attraktiver Übertragungsrechte können die territoriale Exklusivität ihrer Lizenzen nicht mehr durchsetzen und daher ihren Lizenznehmern auch nicht mehr ausnahmslos garantieren. Premium-Preise für absoluten Exklusiv-Schutz dürften danach eigentlich nicht mehr verlangt werden. Das hat der EuGH als mögliche Folge seiner Entscheidung ausdrücklich in Kauf genommen. Die Verwirklichung des Binnenmarktes ist ihm wichtiger als die Maximierung von Lizenzerlösen in einzelnen Mitgliedstaaten, wenn letztere nur über territoriale Marktabschottung erreichbar ist. Werden Premium-Rechte wie Fußball-Übertragungsrechte oder Blockbuster-Filme im Wettbewerb lizensiert, können die Rechteinhaber das Problem u.U. auf die Lizenznehmer abwälzen, aber im Regelfall dürfte dies nicht gelingen. Nur abgeschwächt dürfte sich das Urteil bei Spielfilmen auswirken, die in unterschiedlichen Sprachfassungen lizensiert werden können. Eine Umgehung hochpreisiger Anbieter wie im Fall Murphy ist hier weniger praktikabel.</p>
<p style="text-align: justify;">Wie wird sich das Urteil auswirken?</p>
<p style="text-align: justify;">Als Folge dieser Entscheidung sind mehrere Szenarien denkbar: Die Rechteinhaber könnten dazu übergehen, nur noch eine pan-europäische Lizenz an einen paneuropäischen Plattformbetreiber zu vergeben. Der hätte es dann in der Hand, die Preise beim Vertrieb seiner Programme so zu gestalten, dass es keine Kanibalisierung gibt, also der Smart-Karten-Tourismus nicht möglich oder lohnenswert ist. Bei einem europaweit angeglichenen Preisniveau, wie sich dies bei CDs und DVDs inzwischen etabliert hat, würde sich das Problem nicht stellen. Bei verkörperten Medien-Inhalten ist im Binnenmarkt eine Marktabschottung seit jeher nicht möglich, dies wird nun auch für elektronische Medien Realität. Die griechischen Kunden müssten für die Premier League Spiele dann etwa ebenso viel Zahlen wie die Briten. Leidtragende wäre zum einen der griechische Veranstalter, der keinen Zugang mehr zu attraktiven Inhalten erhält, zum anderen die griechischen Fernsehzuschauer, die erheblich mehr für den Konsum der Premier-League Spiele bezahlen müssten. Eine andere Möglichkeit bestünde darin, live-Übertragungsrechte nur noch an Veranstalter in Ländern mit hohem, angeglichenem Preisniveau zu vergeben. Wiederum hätten Veranstalter und Zuschauer in den Niedrig-Preis-Ländern das Nachsehen.</p>
<p style="text-align: justify;">Alternativ könnten die Rechte-Inhaber auf Exklusiv-Lizenzen verzichten und ihre Rechte an mehrere Veranstalter auf nicht exklusiver Basis vergeben. Dies ist beim Online-Vertrieb von Filmen (VoD) heute schon die Regel. Auch Premium-Rechte an Sportereignissen werden mitunter nicht mit absoluter Exklusivität vertrieben, sondern z.B. für unterschiedliche Übertragungswege and verschiedene Anbieter (z.B. IPTV, Mobile und TV). In der Regel ergibt allerdings bei Premium-Live-Rechten die Summe der aus solchen nicht-exklusiven oder teil-exklusiven Lizenzen erzielbaren Erlöse nicht den Betrag, der mit einer Exklusiv-Lizenz erzielt werden kann. Daher wird sich der Markt in der Regel für Exklusiv-Lizenzen entscheiden, wenn er nicht reguliert ist und wie etwa in England die Vergabe an mehrere Lizenznehmer vorgeschrieben ist.</p>
<p style="text-align: justify;">Trend zu pan-europäischen Verwertungsmodellen und mehr Medienkonzentration?</p>
<p style="text-align: justify;">Unhabhängig von der konkreten Ausgestaltung wird sich ein Trend zu einer pan-europäischen Lizenz- und Verwertungsstrategie ergeben, weil eine länderexklusive Verwertung nicht mehr effektiv durchsetzbar ist. Darauf werden sich die Programmveranstalter und Plattformbetreiber einstellen müssen. Nur national ausgerichtete kleinere Anbieter oder Sender in kleineren EU Staaten werden häufig nicht über die Resourcen verfügen, um auf pan-europäischer Ebene aktiv zu werden und die hierfür nötigen Lizenzen zu erwerben. Sie werden sich also entweder auf regionale und lokale Inhalte konzentrieren müssen und das Geschäft mit Premium-Inhalten den europäisch aufgestellten Plattformen überlassen. Damit können sie leicht zu Übernahmekandidaten im Zuge einer neuen Konsolidierungs-Welle werden, die größere Einheiten für den pan-europäischen Markt hervorbringt. Ein Ausweg könnte in Einkaufskooperationen bestehen, wie sie die öffentlich-rechtlichen Veranstalter über die EBU praktiziert haben. Solche kartellähnlichen Kooperationen sind allerdings wiederum wettbewerbsrechtlich fragwürdig und nur in engen Grenzen möglich. Bringt also die Murphy-Entscheidung im Ergebnis eine stärkere Medienkonzentration? Ist die Regulierung gefragt, um dieser Entwicklung entgegenzusteuern? Das erscheint nur auf den ersten Blick naheliegend, weil sich in der Tat größere Einheiten bilden dürften. Allerdings könnte auch der Markt erheblich größer werden, weshalb diesen Einheiten relativ betrachtet kein größeres Gewicht zukommem muss. Konzentration bemisst sich immer an dem jeweiligen Markt. Die – abgeschotteten – nationalen Märkte sind heute häufig hoch konzentriert, auf einigen Märkten gibt es sogar Quasi-Monopole. Im Idealfall werden diese Märkte durch die Entwicklung zum Binnenmarkt geöffnet mit der Folge, dass sich dort ein intensiverer Wettbewerb einstellt. Auf dem erstmals verwirklichten audiovisuellen Binnenmarkt könnte daneben ein pan-europäisch ausgerichteter Wettbewerb der gegebenenfalls größeren Unternehmenseinheiten entstehen.</p>
<p style="text-align: justify;">Soweit die Theorie. In der Praxis sind solche Prozesse mit vielen Unwägbarkeiten verbunden, die sich nicht ohne weiteres vorhersehen lassen. Die Nachfrage nach Medieninhalten wird zum einen durch Sprachbarrieren segmentiert, zum anderen durch nationale Besonderheiten und Vorlieben bestimmt. Das Entstehen eines pan-europäischen Medienmarktes allein durch pan-europäische Verwertungs- und Lizensierungsmodelle ist also keineswegs zwingend.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Über Dr. Christoph Wagner</strong></p>
<ul>
<li>Studium der Rechtswissenschaften</li>
<li>Seit 1991 Rechtsanwalt und seit 2000 Notar</li>
<li>1996 &#8211; 2000 Partner bei Oppenhoff &amp; Rädler</li>
<li>Seit 2001 Partner im Berliner Büro der Sozietät Hogan &amp; Hartson Raue</li>
<li>Seit 2010 Partner der Kanzlei Hogan Lovells</li>
<li>Davor für die Berliner Medienanstalt, die Europäische Kommission und das Europäische Parlament tätig</li>
<li>2002 &#8211; 2007 (Ersatz-) Mitglied der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK)</li>
</ul>
<p>Weitere Informationen: <a href="http://www.promedia-berlin.de/">promedia</a></p>
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		</item>
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		<title>Produzentenallianz: Wir haben nicht den Big Bang, aber eine Systemveränderung erreicht</title>
		<link>http://www.goldmedia.com/blog/2010/01/produzentenallianz-wir-haben-nicht-den-big-bang-aber-eine-systemveranderung-erreicht/</link>
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		<pubDate>Wed, 06 Jan 2010 09:00:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Promedia das medienpolitische Magazin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Promedia schreibt im GOLDMEDIA Blog]]></category>
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		<description><![CDATA[Interview  mit Dr. Christoph E. Palmer, Vorsitzender der Geschäftsführung Allianz Deutscher Produzenten, promedia 01/2010
Die Produzenten fordern seit längerem von den TV-Sendern eine Beteiligung an er Verwertung ihrer Formate auf digitalen Plattformen. Nun hat die Produzentenallianz deinen Durchbruch erzielt und mit der ARD eine Vereinbarung über seit langem strittigen Punkten erzielt. So sollen die Produzenten künftig [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Interview  mit Dr. Christoph E. Palmer, Vorsitzender der Geschäftsführung Allianz Deutscher Produzenten, </strong><strong><em>pro</em>media 01/2010</strong></p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Die Produzenten fordern seit längerem von den TV-Sendern eine Beteiligung an er Verwertung ihrer Formate auf digitalen Plattformen. Nun hat die Produzentenallianz deinen Durchbruch erzielt und mit der ARD eine Vereinbarung über seit langem strittigen Punkten erzielt. So sollen die Produzenten künftig bis zu 50 Prozent an allen Netto-Erlösen beteiligt werden, wenn die ARD einen Film ins Ausland verkauft, ins Kino bringt oder eine DVD veröffentlicht. Bisher gingen ausnahmslos alle Rechte auf die Sender über. Wiederholt ein ARD-Sender einen Film binnen fünf Jahren nicht oder verkauft ihn weiter, darf das der Produzent selbst tun und wiederum die Hälfte der Einnahmen behalten. Mögliche Streitfälle soll eine gemeinsame Clearing-Stelle schlichten. Geprüft wird auch die Gründung einer gemeinsamen Vertriebsgesellschaft für vollfinanzierte Auftragsproduktionen.  Die TV-Produzenten rechnen bei Produktionen, die im Frühjahr 2010 starten bereits mit einem Erlösplus von 5 bis 10 Prozent. </strong></p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Die Verhandlungen der Produzentenallianz mit dem ZDF gestalten sich dagegen anscheinend schwieriger, da das ZDF bereits die Produzenten an verschiedenen Verwertungen beteiligt. Und die privaten Sender, so heißt es in Verhandlungskreisen, sperren sich derzeit unter Verweis auf die schwierige wirtschaftliche Lage gänzlich gegen eine Lösung.</strong></p>
<p style="text-align: justify;"><strong> </strong></p>
<div id="attachment_1410" class="wp-caption alignleft" style="width: 233px"><strong><strong><a href="http://www.goldmedia.com/blog/wp-content/uploads/2010/01/Christoph_Palmer.jpg"><img class="size-medium wp-image-1410" title="Christoph_Palmer" src="http://www.goldmedia.com/blog/wp-content/uploads/2010/01/Christoph_Palmer-223x300.jpg" alt="" width="223" height="300" /></a></strong></strong><p class="wp-caption-text">Dr. Christoph E. Palmer, Vorsitzender Allianz Deutscher Produzenten</p></div>
<p><strong>promedia:</strong> Herr Palmer, seit Jahren fordern die Produzenten von den TV-Sendern eine Veränderung der Terms of Trade. Warum waren jetzt die Gespräche mit der ARD überraschenderweise so erfolgreich?<br />
<strong>Christoph </strong><strong>E. </strong><strong>Palmer</strong><strong>:</strong> Es gibt nicht nur eine, sondern mehrere Ursachen. Wichtig war die Erklärung der Länder bei der Unterzeichnung des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags, dass man angemessene und faire Produktionsbedingungen vereinbaren soll. Die Protokollerklärung hat für Aufsehen gesorgt und die Atmosphäre positiv begleitet. Zweitens bündelt die Allianz als neue, schlagkräftige Interessenvertretung der Produzenten eine andere Verhandlungsmacht als einzelne Verbände in der Vergangenheit. Drittens ist die Einsicht bei der ARD, zumindest bei vielen Verantwortlichen in den Intendanzen, auf der Programmseite und auch in den juristischen Direktionen gewachsen, dass man von einer verlässlichen und tragfähigen Partnerschaft mit den Produzenten profitiert, selbst wenn man an verschiedenen Stellen den Produzenten entgegenkommen muss. Es ist niemandem damit gedient, wenn die wirtschaftliche Existenzbasis der Produktionsbetriebe immer schmaler und schwieriger wird.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong> </strong></p>
<p style="text-align: justify;"><strong>promedia:</strong> Welche Bedeutung hat diese Vereinbarung für die Zukunft für den Produktionsstandort Deutschland und für die Produzentenlandschaft?<br />
<strong>Christoph </strong><strong>E. </strong><strong>Palmer</strong><strong>:</strong> Es gibt bislang keine so weit reichende Vereinbarung, die unterschiedliche Aspekte des Zusammenwirkens bei der Produktion von Auftraggebern und -nehmern so umfassend beleuchtet wie diese Vereinbarung mit der ARD. Sie verbessert zum einen die Konditionen für realistische Kalkulationen, sie schafft zum anderen die Möglichkeit, dass Produktionen mitfinanziert werden. Und sie beinhaltet zum Dritten den von uns erhofften und lange geforderten Einstieg in den Rechterückfall. Damit kommen wir insgesamt zu einer anderen Situation im vollfinanzierten TV-Auftragsproduktionsbereich: Es kommt zu Verbesserungen im System, zur Flexibilisierung des Systems und mit dem Einstieg in den Rechterückfall auch zu Systemveränderungen, allerdings nicht in dem Umfang, wie es sich die Produzenten gewünscht haben. Alle drei Komponenten sind nicht nur ein symbolischer, sondern auch ein  wirtschaftlich spürbarer Fortschritt.<span id="more-1405"></span></p>
<p style="text-align: justify;"><strong> </strong></p>
<p style="text-align: justify;"><strong>promedia:</strong> Inwieweit sind Sie den Sendern auch ein Stück entgegengekommen? Denn die Zahlen der Gebührenausfälle, mit denen die ARD bis 2012 rechnet, sind bekannt&#8230;<br />
<strong>Christoph </strong><strong>E. </strong><strong>Palmer</strong><strong>:</strong> Wir haben den Big Bang nicht erreicht, also den Paradigmenwechsel eines kompletten Rechterückfalls nach einem bestimmten Ausstrahlungszeitraum. Aber die neue Philosophie, die diese Vereinbarung prägt, geht auch eher in die Richtung zusätzlicher Erlösquellen, die im bisherigen System von den Produzenten nicht erzielbar waren. Künftig können beide Beteiligte, nämlich Auftraggeber und Auftragnehmer, von einer Nachnutzung profitieren.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong> </strong></p>
<p style="text-align: justify;"><strong>promedia:</strong> Die ARD ist die erste der vier großen Senderfamilien, mit der Sie diese Einigung erreicht haben. Wann wird es mit dem ZDF und den Privaten zu ähnlichen Vereinbarungen kommen?<br />
<strong>Christoph </strong><strong>E. </strong><strong>Palmer</strong><strong>:</strong> Ich möchte zunächst der ARD ein großes Kompliment machen. Auf den ersten Blick könnte man sagen, das ist der schwierigste, weil heterogenste Verhandlungspartner, mit seinen unterschiedlichen, unabhängigen Landesrundfunkanstalten. Gleichwohl geschah die überraschende Einigung in zehnmonatigen und vertraulichen Verhandlungen. Beide Seiten haben sich vorbildlich an die Diskretion gehalten und das hat diesen Erfolg auch möglich gemacht. Dieses Ergebnis wird sicher jetzt auch von den anderen Senderfamilien intensiv ausgewertet werden. Ich kann nicht sagen, wie die konkreten Handlungsfortschritte mit dem ZDF, ProSiebenSat.1 und RTL verlaufen werden. Klar ist, dass wir für Februar 2010 die nächste Verhandlungsrunde mit dem ZDF angesetzt haben. Wir haben in der Zwischenzeit die Zeit auch genutzt, um in verschiedenen Arbeitsgruppen mit dem ZDF für die nächste Verhandlungsrunde den Grund zu legen. Im Sommer bzw. Frühherbst 2009 wurden auch die Gespräche mit den privaten Senderfamilien aufgenommen. Das heißt, die Verhandlungen mit den drei anderen Sendergruppen laufen, aber wir wollten jetzt bewusst ein erstes Ergebnis ins Ziel bringen: Das ist das Dokument, an dem man sich als „Blaupause“ orientieren wird. Trotzdem besteht Spielraum auch für unterschiedliche Regelungen.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong> </strong></p>
<p style="text-align: justify;"><strong>promedia:</strong> Welche unmittelbaren und kurzfristigen Effekte erwarten Sie für die Produzenten?<br />
<strong>Christoph </strong><strong>E. </strong><strong>Palmer</strong><strong>:</strong> Die Vereinbarung gilt ab 1. Januar 2010 für alle TV-Auftragsproduktionen, die von ARD oder degeto in Auftrag gegeben werden. Sie kann unmittelbar und kurzfristig in den bestehenden Strukturen die Vertragskonditionen verbessern. Es können zum Beispiel neue Berufsbilder in die Kalkulationsgrundlage aufgenommen werden, die Kappungsgrenze, die insbesondere bei Schauspielergagen bei den HU-Kosten eine Beeinträchtigung war, kann wegfallen. Es können zudem Bürgschaftskosten angerechnet werden. Wir haben eine Vereinbarung für die Einbeziehung von Entwicklungskosten gefunden. Es sind also unmittelbare, konkrete Verbesserungen für alle Produktionen, die im nächsten Jahr anlaufen, enthalten. Es gehört zu diesem Themenbereich auch dazu, dass der jeweils gültige Gagen- und Manteltarifvertrag zu Grunde zu legen ist, ein neuer tritt zum  1. Januar 2010 in Kraft. Es sind ferner Regelungen zu Zahlungszielen und Vertragskonditionen und Produktionsvorverträgen enthalten.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong> </strong></p>
<p style="text-align: justify;"><strong>promedia:</strong> Sie erwähnen den Begriff „Qualitätspartnerschaft“ in Ihrer Pressemeldung. Warum ist das für Sie so wichtig, auf eine Qualitätspartnerschaft zu setzen?<br />
<strong>Christoph </strong><strong>E. </strong><strong>Palmer</strong><strong>:</strong> Die Produzenten sind nach unserem Verständnis Garanten dafür, dass Innovationen ins Programm und handwerklich sauber gearbeitete und gern gesehene Produkte auf den Markt kommen. An dieser Qualitätshandschrift hat die ARD großes Interesse. Deshalb hat sie sich auf eine so weit reichende Vereinbarung mit uns Produzenten eingelassen. Wir liefern ein immer frisches, neues und abwechslungsreiches Produkt und haben den Zuschauer im Blick. Dafür gewährt die ARD verlässliche und auch auskömmliche Produktionsbedingungen. Das bezeichne ich als „Qualitätspartnerschaft“ oder „Win-win-Situation“. Aber der Begriff „Qualitätspartnerschaft“ bezieht sich auch darauf,  dass sich diese Qualität auf eine bewährte und Jahrzehnte lange verlässliche, eingespielte Zusammenarbeit bezieht, die mit der neuen Vereinbarung aber auch in die Zukunft weist.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong> </strong></p>
<p style="text-align: justify;"><strong>promedia:</strong> Eine der Forderungen war, dass die Entwicklungskosten und die Kosten für Pilotfilme berücksichtigt werden sollten. Ist das jetzt so vorgesehen?<br />
<strong>Christoph </strong><strong>E. </strong><strong>Palmer</strong><strong>: </strong>Die ARD-Landesrundfunkanstalten erklären ihre Bereitschaft zur Berücksichtigung von mit den Produzenten abgestimmten Entwicklungskosten. Diese sind kalkulationsfähig und können auch im Rahmen von Projektentwicklungsverträgen in Ansatz gebracht werden. Als Entwicklungskosten gelten die im Rahmen der Produktionsvorbereitungen entstehenden Vorkosten einer Produktion. Hierzu zählen insbesondere Kosten der Recherche, Vorbereitungsarbeiten an einem Drehbuch, die nicht Teil des späteren Drehbuchvertrags werden, Kosten für Motivsuche oder Casting, soweit sie als Vorbereitung eines Drehbuchauftrags notwendig sind, und ähnliche Projektentwicklungskosten, soweit diese nachweislich für die Entstehung des Buches oder der Produktion notwendig und wirtschaftlich geboten sind. Allerdings ist der Fehlversuch, also das abgebrochene Projekt, ein normales unternehmerisches Risiko des Produzenten und wird auch in Zukunft nicht in die Kalkulation eingehen können. Aber das, was zum Ergebnis führt und zu den Vorkosten gehört, wird in Zukunft kalkulationsfähig sein. Das ist ein sehr großer Fortschritt.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong> </strong></p>
<p style="text-align: justify;"><strong>promedia:</strong> Wie sieht es mit der Vergütung von Online-Verwertungen aus?<br />
<strong>Christoph </strong><strong>E. </strong><strong>Palmer</strong><strong>:</strong> Da muss man zwischen Online und On Demand unterscheiden. Bei On Demand haben wir eine Vereinbarung gefunden. Die ARD-Landesrundfunkanstalten beteiligen ab 1. Januar 2010 die Produzenten mit 50 Prozent an sämtlichen Nettoerlösen, sei es inländisches Pay-TV, Kino, DVD-Verwertung oder kommerzielles On Demand. Eine kleine Einschränkung gibt es: Die ARD hat sich vorbehalten, dass, wenn mit dem ZDF nur geringere Höhen für die Erlösbeteiligung der Produzenten in den jetzt folgenden ZDF-Verhandlungen vereinbart werden, sie die Vereinbarung dann anpassen kann. Aber das ZDF war bei Erlösbeteiligungen bisher sehr viel weiter war als die ARD. Wir haben beim ZDF beispielweise derzeit eine Erlösbeteiligung zwischen 20 und 50 Prozent, je nach Nutzungsart. Bei der ARD existierte bisher für diese Verwertungen keine Erlösbeteiligung. Wir sind sehr zuversichtlich, dass wir auch mit dem ZDF in all diesen Erlösbeteiligungen auf 50 Prozent kommen. Und dann wäre diese Erlösbeteiligung von 50 Prozent in allen Verwertungsformen mit dem öffentlich-rechtlichen System für die Produzenten in Deutschland ein Riesenschritt nach vorne.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong> </strong></p>
<p style="text-align: justify;"><strong>promedia:</strong> Das heißt, für Angebote in den ARD- und ZDF-Mediatheken gibt es keine Vergütung?<br />
<strong>Christoph </strong><strong>E. </strong><strong>Palmer</strong><strong>:</strong> Nein, die Mediathek ist davon ausgenommen. Das ist im Rahmen des Free-TV durch die Auftragsproduktion abgegolten.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong> </strong></p>
<p style="text-align: justify;"><strong>promedia:</strong> Es soll künftig, Sie hatten es angedeutet, teilfinanzierte Produktionen geben, bei denen die Produktionen die Rechte entsprechend ihrer finanziellen Beteiligung zurückbehalten können. Die Möglichkeit bestand bisher auch schon. Was ist daran neu?<br />
<strong>Christoph </strong><strong>E. </strong><strong>Palmer</strong><strong>:</strong> Diese Möglichkeit bestand im Einzelfall bei marktmächtigen Produktionsunternehmen. Jetzt erklären sich die Landesrundfunkanstalten generell bereit, das Modell der Mitfinanzierung der Produktionen durch die Produzenten zu realisieren. Das heißt, das Regel-Ausnahme-Verhältnis kann, wenn auf der Produzentenseite dazu Interesse besteht, umgedreht werden.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>promedia: </strong>Woher sollen vor allem die kleinen Produzenten das Geld dafür nehmen?<br />
<strong>Christoph </strong><strong>E. </strong><strong>Palmer</strong><strong>:</strong> Die Philosophie hinter dieser Vereinbarung ist, dass es nicht <strong><em>den einen </em></strong>Weg für das deutsche Produktionsunternehmen gibt: nur Mitfinanzierung, respektive nur vollfinanzierte Auftragsproduktionen mit Erlösbeteiligung und verbesserter Kalkulationsgrundlage, oder das neue Rechtemodell. Es wird darum gehen, sich aus verschiedenen Möglichkeiten ein passgenaues Modell auszusuchen. Deswegen ist diese Vereinbarung etwas für die großen, auch internationalen Unternehmen und Produktionsbetriebe, genauso wie für die mittleren, wie für die kleinen. Alle werden in dieser Vereinbarung Verbesserungsmöglichkeiten für ihre Produktionsbedingungen finden.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong> </strong></p>
<p style="text-align: justify;"><strong>promedia:</strong> Künftig sollen auch die Produzenten nicht genutzte Rechte selbst verwerten können. Ist dabei an eine feste zeitliche Regelung gedacht?<br />
<strong>Christoph </strong><strong>E. </strong><strong>Palmer</strong><strong>:</strong> Wenn innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren eine Produktion im Rahmen sämtlicher Programme, die die ARD-Landesrundfunkanstalten selbst veranstalten oder an denen sie beteiligt sind, nicht genutzt werden, kann auf Wunsch des Produzenten, diesem das nicht genutzte Recht zur Selbstverwertung zurückgegeben werden. Doch die Regelung ist noch weitergehender: Die Möglichkeit der Selbstverwertung wird den Produzenten in Zukunft dann eingeräumt, wenn die jeweilige Nutzungsmöglichkeit einzelbezogen vom Sender nicht genutzt wird. Also nicht die Ausstrahlung im dritten Programm einer anderen Landesrundfunkanstalt verhindert auf alle Zeit den Rückfall eines DVD-, On-Demand-, Merchandising- oder Kinorechts, sondern es ist immer auf das Einzelrecht bezogen. Die finanzierende ARD-Anstalt behält ein nicht exklusives Senderecht, das heißt, sie kann die Auftragsproduktion in ihrem eigenen Programm wiederholen. Ein klassischer Fall ist ein Schauspieler-Jubiläum oder eine Dokumentation anlässlich eines Jahrestages.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong> </strong></p>
<p style="text-align: justify;"><strong>promedia: </strong>Werden die Archive insgesamt in diese Regelung mit einbezogen?<br />
<strong>Christoph </strong><strong>E. </strong><strong>Palmer</strong><strong>: </strong>Wir haben eine zweijährige Rückwirkung vereinbart. Dieses fünf Jahre nicht genutzte Recht fängt bereits mit dem Stichtag 1. März 2008 an. Das heißt, wir werden ab 1. März 2013 zum ersten Mal erleben, dass Produzenten um Rechterückgabe von einzelnen Produktionen bitten und in die Eigenverwertung dieser Produktionen gehen. Dann haben wir exakt einen Zeitraum von zehn Monaten, um das zu erproben und zu evaluieren, weil die gesamte Vereinbarung bis 31. Dezember 2013 geschlossen ist. Danach sehen wir, ob von diesem Recht Gebrauch gemacht wird und ob es sich materialisieren lässt. Dann können wir für die nächste Verhandlungsphase unsere entsprechenden Konsequenzen daraus ziehen. Der Gang durch die Archive 50 Jahre zurück ist allerdings nicht vereinbart worden. Teilweise stehen dem rechtlich-objektive Bedenken entgegen, außerdem erfordert es einen unglaublichen Aufwand für einen zum Teil unklaren Ertrag. Wir haben den Gang in die Archive für die Zukunft nicht ausdrücklich ausgeschlossen, aber es war nicht im Vordergrund unserer Überlegungen.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong> </strong></p>
<p style="text-align: justify;"><strong>promedia:</strong> Können Sie sich vorstellen, dass gerade für die Archivlösung die ARD selbst ein kommerzielles Angebot macht?<br />
<strong>Christoph </strong><strong>E. </strong><strong>Palmer</strong><strong>:</strong> Eine solche Überlegung gehört mit zu unserer Verabredung. Wir haben vereinbart, dass wir uns ein Jahr Zeit nehmen, um eine gemeinsame Verwertungs- und Vertriebstochter von Produzentenallianz und ARD zu prüfen. Damit sind viele Aspekte verbunden. Die ARD will prüfen, ob alle vorhandenen Vertriebstöchter der ARD in eine gemeinsame Verwertungs- und Vertriebstochter integriert werden können. Wir müssen wiederum auf unserer Seite auch sehen, ob wir eher an einem Modell der Eigenvermarktung Interesse haben, oder ob wir uns auf ein gemeinsames Unternehmen mit der ARD verständigen wollen. An einer solchen kommerziellen Verwertung könnte auch die Produzentenallianz partizipieren und wir würden das für die Zukunft nicht ausschließen, wenn es der Philosophie einer gerechten Verteilung der Erlöse folgt und wenn man sich über ein entsprechendes Marktmodell verständigen kann. Benchmark sind dabei immer die 50 Prozent. Umgekehrt, wenn der Produzent in Zukunft nach diesen fünf Jahren die TV-Auftragsproduktionen selbst verwertet, muss er von seinem Ertrag auch wiederum die ARD mit 50 Prozent beteiligen. Das gegenseitige 50-Prozent-Beteiligen findet man an allen Stellen dieser Vereinbarung und gäbe es ein entsprechendes Marktmodell mit einer gerechten Erlösbeteiligung, das interessant für beide Seiten ist, könnten sich das die Produzenten vorstellen.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Über Dr. Christoph E. Palmer</strong></p>
<ul style="text-align: justify;">
<li>Geboren: 1962</li>
<li>Studium Geistes- und Sozialwissenschaften</li>
<li>1994-1996 Professor für Politikwissenschaft</li>
<li>1996-1998 Staatssekretär im Ministerium für</li>
<li>Wissenschaft, Forschung und Kunst, Baden-Württemberg</li>
<li>1996-2008 Aufsichtsratsvorsitzender der Filmakademie</li>
<li>Baden-Württemberg</li>
<li>1998 – 2004 Staats- und Europaminister</li>
<li style="text-align: justify;">Seit 2005 Selbständiger Unternehmensberater für Roland Berger Strategy Consultants GmbH München und geschäftsführender Gesellschafter Pontis Strategie GmbH</li>
</ul>
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