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Der Staat ist beim Rundfunk in der Pflicht. Dr. Karola Wille, Juristische Direktorin des MDR, in der promedia

Erwartungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an die TKG-Novelle

Die Revision des EU-Regulierungsrahmens für elektronische Kommunikation ist Anlass für die derzeitige Novelle des Telekommunikationsgesetzes. Die Novellierung berührt auch die Belange des Rundfunks. Dies betrifft insbesondere Regelungen zur Frequenzverwaltung, zum Widerruf von UKW-Frequenzzuteilungen aber auch zur Netzneutralität.

 

Karola Wille
Karola Wille

Die Sonderstellung des Rund­funks wird bereits auf der europäischen Ebene berücksichtigt, in dem das EU-Recht den Mitgliedstaaten Spielräume für Ausnahmeregelungen zur Förderung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt und des Medienpluralismus eröffnen. Dies gilt z. B. für die Vergabe der knappen Ressource „Frequenzen“ (Art. 9 der Rahmenrichtlinie). Aufgrund des kulturellen  und sozialen Wertes der Frequenzen können die Mitgliedstaaten dem Rundfunk diese auch vorrangig zuweisen.

Die aktuelle Novelle bietet angesichts der jüngsten Erfahrungen des Umgangs mit den Belangen des Rundfunks durch die Bundesnetzagentur bei der Vergabe der Frequenzen der „Digitalen Dividende“ Anlass für einige grundsätzliche Bemerkungen zum Verhältnis von Rundfunk und Telekommunikationsordnung. In seinem Urteil vom 11.09.2007 hat das Bundesverfassungsgericht u. a. hervorgehoben, dass durch die Entwicklung von Kommunikationstechnologie und Medienmärkten die Anforderungen an die gesetzliche Ausgestaltung der Rundfunkordnung zur Sicherung der Rundfunkfreiheit i. S. von Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG nicht überholt sind. Die Rolle des Rundfunks ist somit auch in Zeiten der Konvergenz unverändert. Er hat zu Meinungsvielfalt und Pluralismus in der Gesellschaft beizutragen. Dementsprechend gehört zur Sicherung der Rundfunkfreiheit auch die technische Verbreitung von Inhalten in rundfunkadäquater Qualität (BVerfGE 74, 297). Telekommunikation muss zwar nicht mehr allein und ausschließlich der Rundfunkfreiheit „dienen“, da die Netze mehr Nutzungsmöglichkeiten für unterschiedliche Nutzer bieten und somit auch andere Kommuni­kationsfunktionen zu gewährleisten sind. Continue reading Der Staat ist beim Rundfunk in der Pflicht. Dr. Karola Wille, Juristische Direktorin des MDR, in der promedia